Kryptowährungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als „Rechnungseinheit“ eingestuft. Die Folge: Bitcoin, Ripple, NEO, EOS & Co. unterliegen den gleichen steuerlichen Auflagen wie andere Devisen. Und mehr noch: Die virtuellen Währungen, die schon den einen oder anderen Anleger zum Millionär gemacht haben, werden als privates Geld eingeordnet. Dadurch fallen in einigen Fällen auf Bitcoin Steuern an.
Der Fiskus sieht Cybergeld in den Händen von Verbrauchern als private Wirtschaftsgüter an und wertet den Handel mit Bitcoin, Ethereum, Ripple, EOS & Co. als private Veräußerungsgeschäfte, die unter das Einkommensteuergesetz (EStG) fallen.
Es gibt selbstverständlich keine Bitcoin-Steuer oder gar eine Bitcoin-Steuererklärung, aber viele Internetnutzer und Kryptoanleger suchen bei Google genau danach. Der Einfachheit halber werden wir in diesem Ratgeber deshalb von „Bitcoin-Steuererklärung“ sprechen, wenn es darum geht, bei einer Steuererklärung eine Kryptowährung steuerlich geltend zu machen.
Wann also müssen Anleger auf Ripple, NEO, EOS und Bitcoin Steuern zahlen, worauf müssen Sie genau bei einer „Bitcoin-Steuererklärung“ achten und welche Rolle spielen die Gewinne, die in der Vergangenheit mit Internetwährungen erzielt wurden? Die Antworten gibt’s im Folgenden.
Hinweis: Weitere hilfreiche Tipps rund um den Bitcoinkauf erhalten Sie außerdem im Ratgeber Bitcoin kaufen. Was Sie grundsätzlich steuerlich geltend machen können und wie Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber Steuererklärung.
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