Halten Sie die Aktien einer Firma, sind Sie damit Anteilseigner an diesem Unternehmen. Bei einem Übernahmeangebot möchte ein anderes Unternehmen Ihre Anteile an dieser Firma für einen bestimmten Preis übernehmen und stellt dafür ein öffentliches Angebot. Erreicht ein Großaktionär mehr als 30 Prozent an Anteilen, ist es seit 2002 gesetzlich in Deutschland geregelt, dass er ab dieser Schwelle allen anderen Aktionären ein öffentliches Angebot machen muss. In der Regel liegt dieses Angebot deutlich über dem Aktienkurs des Übernahmeziels. Ein Übernahmeangebot kann in bar, aber auch in Form eines Aktientausches stattfinden. Bei einem solchen Umtauschangebot werden den Aktionären im Tausch für ihre Aktien die Aktien des anderen Unternehmens verhältnismäßig angeboten. Auch eine Mischung aus Tausch und Auszahlung ist möglich.
Oft wird das Übernahmeangebot den Aktionären als zu niedrig abgelehnt und anschließend vom Großaktionär nachgebessert. Außerdem kann es zu einem Bieterwettstreit kommen, falls ein Konkurrent ebenfalls ein Übernahmeangebot abgibt. Als Aktionär bleiben Sie auch weiterhin Anteilseigner, selbst wenn Sie ein Übernahmeangebot ablehnen. Allerdings können Sie unter bestimmten Voraussetzung von dem Großaktionär auch aus dem Unternehmen gedrängt werden. Dafür muss dieser jedoch über 95 Prozent aller Aktien halten.