Grundsätzlich sind Fußball-Aktien Aktien von Fußballclubs, die ihre Profiabteilung aus der Vereinsstruktur ausgegliedert haben. Die Abteilung des eingetragenen Vereins (e.V.) wird in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt, was in Deutschland seit 1998 möglich ist. Zu dieser Zeit änderte der Deutsche Fußballbund (DFB) seine Regeln und beschloss, dass künftig auch Kapitalgesellschaften in den Ligen partizipieren dürfen. In jedem Land bestimmen die nationalen Verbände darüber, ob es möglich sein soll, dass ein Fußballclub an die Börse geht. Auch die Regeln für den Börsengang unterscheiden sich von Land zu Land. In Deutschland darf ein Bundesligateam nur unter Befolgung der sogenannten 50+1-Regel als Kapitalgesellschaft aus dem Verein ausgegliedert werden.
Diese Regel legt fest, dass nach der Ausgliederung 50 Prozent der Stimmrechte plus ein weiterer Anteil im Besitz der Kapitalgesellschaft liegen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass ein e.V. immer über die Mehrheit der Stimmen seiner ausgegliederten Profiabteilung verfügt. Die 50+1-Regel soll des Weiteren verhindern, dass der Verein die Kontrolle über seine Profimannschaft vollständig an Großkonzerne oder private Investoren abgibt. So soll der sportliche Erfolg weiterhin die wichtigste Rolle spielen und der wirtschaftliche Erfolg nur ein Zusatz sein.
Anders sieht es beim erwirtschafteten Umsatz der Kapitalgesellschaft aus. Dieser darf sich auch mehrheitlich im privaten Besitz befinden. Die ausgegliederte Profiabteilung muss allerdings nicht zwingend als Aktiengesellschaft (AG) organisiert sein. Stattdessen kann sie auch als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KgaA) fungieren. Durch diese Regelung ist es möglich, dass der Verein die 50+1-Regel umgeht.