Das Wichtigste in Kürze
- Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliches Geld vom Arbeitgeber, das direkt in eine Sparanlage fließt und nicht als Gehalt ausgezahlt werden kann.
- Die Höhe liegt meist zwischen 6 und 40 Euro monatlich und hängt von deinem Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
- Ein ETF-Sparplan bietet die höchste Rendite und die höchste staatliche Förderung von bis zu 80 Euro pro Jahr.
- Seit 2024 gilt eine einheitliche Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Singles) bzw. 80.000 Euro (Paare) für die Arbeitnehmersparzulage.
- VL-Verträge laufen sieben Jahre: sechs Jahre Ansparphase plus ein Jahr Ruhezeit, danach kannst du frei über das Geld verfügen.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die dein Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt für deinen Vermögensaufbau zahlt. Das Besondere daran: Das Geld fließt nicht auf dein Gehaltskonto, sondern direkt in eine Sparanlage deiner Wahl. Die rechtliche Grundlage bildet das Fünfte Vermögensbildungsgesetz, das den Rahmen für diese Form der Mitarbeiterförderung festlegt.
Der Betrag variiert je nach Branche und Unternehmen erheblich. Im öffentlichen Dienst sind es beispielsweise 6,65 Euro monatlich, während andere Arbeitgeber bis zu 40 Euro zahlen. Anders als oft angenommen gibt es keine gesetzliche Obergrenze für VL. Die 40 Euro haben sich lediglich als verbreiteter Standardwert etabliert und werden daher häufig fälschlich für den Höchstbetrag gehalten.
Wer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen?
Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen haben Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, sofern ihr Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechende Regelungen enthält. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht, denn VL sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Teilzeitkräfte erhalten die Leistungen anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit. Selbstständige und Freiberufler können keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, da diese an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind.
Wie hoch fallen vermögenswirksame Leistungen aus?
Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen richtet sich nach dem Tarifvertrag deiner Branche, einer Betriebsvereinbarung oder deinem individuellen Arbeitsvertrag. Die Spanne reicht von etwa 6 Euro im öffentlichen Dienst bis zu 40 Euro in großzügigeren Branchen. Zahlt dein Arbeitgeber weniger als 40 Euro, kannst du den Betrag aus deinem Nettogehalt aufstocken, um die volle staatliche Förderung zu erhalten. Das lohnt sich besonders, wenn du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast.
Erkundige dich bei deiner Personalabteilung oder im Betriebsrat, ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Diese Information findest du auch in deinem Arbeitsvertrag oder dem gültigen Tarifvertrag deiner Branche.
VL Endwert-Rechner
Wie funktioniert das VL-Sparen?
Der Ablauf beim VL-Sparen folgt einem festen Schema: Du schließt einen VL-fähigen Vertrag bei einem Anbieter deiner Wahl ab, erhältst eine Bescheinigung und reichst diese bei deinem Arbeitgeber ein. Anschließend überweist dein Arbeitgeber den vereinbarten Betrag jeden Monat direkt in deinen Sparvertrag. Ein Umweg über dein Gehaltskonto ist nicht möglich, denn das Geld muss direkt vom Arbeitgeber an den Anbieter fließen.
Falls du selbst zusätzliches Geld einzahlen möchtest, kannst du deinen Arbeitgeber bitten, einen Teil deines Nettogehalts ebenfalls in den VL-Vertrag zu überweisen. Dieses Aufstocken ist sinnvoll, wenn du dadurch die volle staatliche Förderung erhältst. Dein Arbeitgeber ist nach dem Vermögensbildungsgesetz verpflichtet, diesen Wunsch zu erfüllen.
Welche Laufzeit gilt für VL-Verträge?
VL-Verträge haben eine Standardlaufzeit von sieben Jahren, aufgeteilt in sechs Jahre Ansparphase und ein anschließendes Ruhejahr ohne weitere Einzahlungen. Nach Ablauf dieser Frist kannst du frei über das angesparte Geld verfügen. Damit du im siebten Jahr keine Einzahlungen verpasst, solltest du nach sechs Jahren einen zweiten VL-Vertrag parallel starten. Dein Anbieter informiert dich in der Regel rechtzeitig vor Ablauf.
Falls du keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast, bist du nicht an die siebenjährige Laufzeit gebunden. Du kannst den Vertrag dann jederzeit kündigen und über das Guthaben verfügen. Hast du hingegen Anspruch auf die staatliche Förderung, verlierst du diese bei vorzeitiger Kündigung.
Welche Anlageformen gibt es für VL?
Für vermögenswirksame Leistungen stehen vier klassische Anlageformen zur Verfügung: ETF- oder Fondssparplan, Bausparvertrag, Banksparplan und die Tilgung eines Baukredits. Diese Varianten unterscheiden sich erheblich in Renditeerwartung, Risiko und staatlicher Förderung. Die Wahl hängt von deinen persönlichen Zielen ab, wobei der ETF-Sparplan für die meisten Anleger die attraktivste Option darstellt.
Beim ETF-Sparplan profitierst du von den Renditechancen der Aktienmärkte und erhältst gleichzeitig die höchste staatliche Förderung. Der Bausparvertrag eignet sich hingegen nur, wenn du konkret eine Immobilie planst. Der Banksparplan bietet Sicherheit, aber keine Förderung und minimale Rendite. Die Tilgung eines bestehenden Baukredits kann sich lohnen, weil der gesparte Darlehenszins oft höher ist als die Rendite anderer Anlageformen.
Warum ist ein ETF-Sparplan die beste Wahl für VL?
Ein ETF-Sparplan bietet bei vermögenswirksamen Leistungen die Kombination aus höchster Renditechance und höchster staatlicher Förderung. Historisch betrachtet erzielen weltweit gestreute Aktien-ETFs eine durchschnittliche Rendite von etwa sechs Prozent pro Jahr nach Kosten. Gleichzeitig fördert der Staat Fondssparpläne mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro Arbeitnehmersparzulage pro Jahr bedeutet.
Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass der gewählte Fonds mindestens 60 Prozent Aktienanteil enthält. Diese Bedingung erfüllen alle gängigen Welt-ETFs problemlos. Das Risiko von Kursschwankungen relativiert sich bei der siebenjährigen Laufzeit eines VL-Vertrags erheblich. Zwischen 1975 und 2024 gab es keinen Siebenjahreszeitraum, in dem ein breit gestreuter Aktienindex wie der MSCI World mit Verlust endete.
Welche Anbieter bieten VL-ETF-Sparpläne an?
Nicht jedes Depot eignet sich für VL-Sparen, denn die Anbieter müssen besondere Meldepflichten erfüllen und Fristen überwachen. Viele bekannte Neobroker bieten deshalb keine VL-Sparpläne an. Zu den empfehlenswerten Anbietern gehören finanzen.net ZERO für ein klassisches VL-Depot mit freier ETF-Auswahl sowie OSKAR als Robo-Advisor mit automatisierter Portfolioverwaltung.
Der wesentliche Unterschied: Bei finanzen.net ZERO wählst du selbst einen einzelnen ETF aus und kannst die staatliche Arbeitnehmersparzulage erhalten. OSKAR investiert dein Geld automatisch in ein breit diversifiziertes ETF-Portfolio, wobei die Zusammensetzung vom Anbieter festgelegt wird. Beide Varianten eignen sich für Einsteiger, wobei finanzen.net ZERO mehr Kontrolle und Fördermöglichkeiten bietet.
Was kostet ein VL-ETF-Sparplan?
Die Kosten eines VL-ETF-Sparplans setzen sich aus Depotgebühren, Transaktionskosten und den laufenden ETF-Kosten zusammen. Bei günstigen Anbietern wie finanzen.net ZERO fallen keine oder nur geringe Depotgebühren an. Die ETF-Kosten, ausgedrückt als Gesamtkostenquote (TER), liegen bei weltweit gestreuten ETFs typischerweise zwischen 0,1 und 0,3 Prozent pro Jahr. Bei einem Depotwert von 3.000 Euro entspricht das lediglich 3 bis 9 Euro jährlich.
Bei manchen Anbietern entstehen zusätzliche Kosten, wenn der gewählte ETF in US-Dollar notiert ist. Diese Umrechnungsgebühren lassen sich vermeiden, indem du einen in Euro notierten ETF wählst. Vergleiche vor Vertragsabschluss die Konditionen verschiedener Anbieter, denn kleine Kostenunterschiede summieren sich über die siebenjährige Laufzeit.
Aktiv gemanagte Fonds kosten oft ein bis drei Prozent Verwaltungsgebühr pro Jahr, unabhängig von der Wertentwicklung. Bei einer Anlagesumme von 3.000 Euro sind das 30 bis 90 Euro jährlich. ETFs sind deutlich günstiger und erzielen langfristig meist bessere Ergebnisse.
Welche ETFs eignen sich für das VL-Sparen?
Für das VL-Sparen eignen sich weltweit gestreute Aktien-ETFs am besten, da sie das Risiko über tausende Unternehmen verteilen. Der MSCI World Index enthält rund 1.400 Unternehmen aus 23 Industrieländern und bildet damit einen Großteil der globalen Wirtschaftsleistung ab. Noch breiter streut der FTSE All-World, der zusätzlich Schwellenländer einschließt.
Konkret empfehlenswert sind beispielsweise der iShares Core MSCI World (ISIN: IE00B4L5Y983) oder der Vanguard FTSE All-World (ISIN: IE00B3RBWM25). Beide ETFs sind physisch replizierend, was bedeutet, dass sie die enthaltenen Aktien tatsächlich kaufen. Die Entscheidung zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs spielt bei VL-Verträgen eine untergeordnete Rolle. Thesaurierende ETFs legen Dividenden automatisch wieder an, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
Kann man einen VL-ETF-Sparplan vorzeitig kündigen?
Eine vorzeitige Kündigung des VL-ETF-Sparplans ist grundsätzlich möglich, allerdings mit unterschiedlichen Konsequenzen. Wenn du keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast, kannst du jederzeit ohne Nachteile kündigen und über dein Guthaben verfügen. Die siebenjährige Sperrfrist gilt nur für Sparer, die staatliche Förderung erhalten.
Falls du Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast und vorzeitig kündigst, verlierst du die bereits zugesagten Zulagen. Diese werden erst nach Ablauf der Sperrfrist ausgezahlt. Nach Laufzeitende empfiehlt es sich, die ETF-Anteile nicht sofort zu verkaufen, wenn die Kurse gerade niedrig stehen. Du kannst die Anteile im Depot belassen oder zu einem günstigeren Broker übertragen und auf bessere Kurse warten.
Welche staatliche Förderung gibt es für VL?
Der Staat fördert vermögenswirksame Leistungen mit der sogenannten Arbeitnehmersparzulage. Diese Förderung erhalten Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt. Die Zulage wird nicht monatlich ausgezahlt, sondern sammelt sich an und fließt erst nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist in deinen Vertrag.
Die Beantragung erfolgt über die jährliche Einkommensteuererklärung. Du setzt ein Häkchen bei „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ und trägst eine 1 in das entsprechende Feld ein. Die genauen Einzahlungsbeträge kennt das Finanzamt bereits, da dein Anbieter diese automatisch meldet.
Wie funktioniert die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss für Geringverdiener, der seit 2024 deutlich mehr Menschen zusteht. Die Einkommensgrenze liegt bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Singles und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen, das du deinem Steuerbescheid entnimmst.
Die Förderhöhe hängt von der gewählten Anlageform ab:
- Fondssparen wird mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro gefördert, das entspricht bis zu 80 Euro pro Jahr.
- Bausparen wird mit 9 Prozent auf maximal 470 Euro gefördert, das entspricht bis zu 43 Euro pro Jahr.
- Die Tilgung eines Baukredits für selbstgenutzte Immobilien wird wie Bausparen mit 9 Prozent gefördert.
- Banksparpläne erhalten keine staatliche Förderung.
Besonders interessant: Du kannst beide Förderungen kombinieren, wenn du sowohl in einen ETF-Sparplan als auch in einen Bausparvertrag einzahlst. Damit summiert sich die maximale Arbeitnehmersparzulage auf 123 Euro pro Jahr für Singles und 246 Euro für Paare.
Familien mit Kindern profitieren zusätzlich, denn Kinderfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen erheblich. Pro Kind liegt der Freibetrag 2025 bei 9.600 Euro für zusammen veranlagte Paare. Auch wenn dein Bruttogehalt über den Grenzen liegt, solltest du prüfen, ob du nach Abzug aller Freibeträge förderberechtigt bist.
Lohnt sich die Wohnungsbauprämie zusätzlich?
Die Wohnungsbauprämie ist eine separate Förderung für Bausparverträge, die seit 2024 nicht mehr für vermögenswirksame Leistungen gilt. Du erhältst die Prämie nur noch für eigene Einzahlungen in deinen Bausparvertrag, nicht für die VL vom Arbeitgeber. Die Förderung beträgt 10 Prozent auf maximal 700 Euro Eigeneinzahlung, also bis zu 70 Euro pro Jahr für Singles und 140 Euro für Paare.
Die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie liegt niedriger als bei der Arbeitnehmersparzulage: 35.000 Euro für Singles und 70.000 Euro für Paare. Eine strategische Kombination ist möglich, indem du deine VL in einen ETF-Sparplan fließen lässt und zusätzlich eigenes Geld in einen Bausparvertrag einzahlst. So kannst du beide Förderungen parallel nutzen, wenn du die jeweiligen Einkommensgrenzen einhältst.
VL Förderrechner
Welche Alternativen gibt es zum ETF-Sparplan?
Neben dem ETF-Sparplan stehen drei weitere Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen zur Verfügung. Der Bausparvertrag eignet sich für Menschen mit konkreten Immobilienplänen, der Banksparplan für besonders risikoscheue Sparer, und die Baukredittilgung für Immobilienbesitzer mit laufender Finanzierung.
Wann ist ein Bausparvertrag sinnvoll?
Ein Bausparvertrag für vermögenswirksame Leistungen lohnt sich nur, wenn du in absehbarer Zeit eine Immobilie kaufen, bauen oder renovieren möchtest. Der Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einem späteren Baudarlehen zu festgelegten Konditionen. Die staatliche Förderung beträgt 9 Prozent auf maximal 470 Euro, also bis zu 43 Euro pro Jahr.
Die Nachteile überwiegen für reine Sparer: Bausparverträge bieten niedrige Guthabenzinsen, die oft unter der Inflationsrate liegen. Zusätzlich fallen Abschlusskosten an, die das Guthaben zu Beginn schmälern. Das angesparte Geld ist zudem an wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden, falls du die Wohnungsbauprämie erhältst.
Was bringt ein Banksparplan?
Ein Banksparplan bietet maximale Sicherheit bei minimaler Rendite. Du sparst sechs Jahre lang auf ein Sparkonto und erhältst nach dem Ruhejahr dein Guthaben plus Zinsen ausgezahlt. Die Verzinsung liegt aktuell bei etwa einem Prozent pro Jahr. Der entscheidende Nachteil: Banksparpläne werden nicht staatlich gefördert, du erhältst also keine Arbeitnehmersparzulage.
Diese Anlageform eignet sich nur für sehr risikoscheue Sparer, die keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben und Kursschwankungen unbedingt vermeiden wollen. Für alle anderen bietet der ETF-Sparplan das bessere Rendite-Risiko-Verhältnis.
Kann man VL zur Tilgung eines Baukredits nutzen?
Vermögenswirksame Leistungen können in die Tilgung eines laufenden Baukredits fließen, sofern die finanzierende Bank diese Option anbietet. Diese Variante ist oft sinnvoller als andere Anlageformen, weil der gesparte Darlehenszins in der Regel höher ist als die Rendite eines Sparplans. Bei einem Kreditzins von 3,5 Prozent sparst du durch schnellere Tilgung effektiv 3,5 Prozent, garantiert und risikofrei.
Zusätzlich kannst du bei selbstgenutztem Wohneigentum die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die Förderung entspricht der des Bausparens mit 9 Prozent auf maximal 470 Euro. Frage bei deiner Bank nach, ob die Einzahlung von VL auf dein Darlehenskonto möglich ist.
Wie werden VL versteuert?
Vermögenswirksame Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig, da sie als Teil deines Bruttogehalts gelten. Das bedeutet: Dein Nettogehalt verringert sich geringfügig durch die VL-Zahlung, weil darauf Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen. Bei 40 Euro VL monatlich reduziert sich dein Netto je nach Steuerklasse um etwa 15 bis 20 Euro.
Die Erträge aus deiner VL-Anlage, also Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Um diese Steuern zu vermeiden, solltest du einen Freistellungsauftrag bei deinem VL-Anbieter einrichten. Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Paare pro Jahr. Achte darauf, dass die Summe aller deiner Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken diesen Betrag nicht übersteigt.
Die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie sind hingegen steuerfrei und zählen nicht zum Einkommen.
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?
Die Beantragung vermögenswirksamer Leistungen erfordert keinen formellen Antrag beim Arbeitgeber, sondern folgt einem festgelegten Ablauf. Du schließt zunächst selbst einen VL-fähigen Vertrag ab und reichst dann die Bescheinigung bei deinem Arbeitgeber ein. Der gesamte Prozess dauert etwa zwei bis drei Wochen.
Der Ablauf im Detail:
- Informiere dich bei deiner Personalabteilung oder im Arbeitsvertrag, ob und wie viel VL dein Arbeitgeber zahlt.
- Eröffne ein VL-fähiges Depot bei einem Anbieter wie finanzen.net ZERO oder OSKAR und wähle deinen ETF aus.
- Du erhältst vom Anbieter eine Arbeitgeberbescheinigung mit allen relevanten Daten zur Überweisung.
- Reiche die Bescheinigung bei deiner Personalabteilung ein, die ab sofort die VL in deinen Vertrag überweist.
- Beantrage jährlich die Arbeitnehmersparzulage über deine Steuererklärung, falls du förderberechtigt bist.
Mit dem Zinseszinsrechner von finanzen.net kannst du berechnen, wie viel Vermögen du nach sieben Jahren mit verschiedenen Sparraten und Renditen aufbaust.
Welche Fehler sollte man bei VL vermeiden?
Bei vermögenswirksamen Leistungen verschenken viele Arbeitnehmer Geld durch vermeidbare Fehler. Der häufigste: Die VL gar nicht erst zu beantragen und den Anspruch verfallen zu lassen. Aber auch bei der Anlage und Verwaltung passieren kostspielige Fehler.
- Den VL-Anspruch nicht prüfen bedeutet, jeden Monat bis zu 40 Euro geschenktes Geld zu verlieren.
- Teure Produkte über Bankberater abschließen statt günstige Direktanbieter zu nutzen kostet über sieben Jahre mehrere hundert Euro an unnötigen Gebühren.
- Aktiv gemanagte Fonds statt kostengünstige ETFs besparen reduziert die Rendite um ein bis drei Prozent jährlich.
- Die Arbeitnehmersparzulage nicht über die Steuererklärung beantragen lässt bis zu 80 Euro pro Jahr verfallen.
- Den Vertrag vorzeitig kündigen führt bei Förderberechtigten zum Verlust aller angesammelten Zulagen.
- Nach sechs Jahren keinen neuen Vertrag starten bedeutet, im siebten Jahr keine VL vom Arbeitgeber zu erhalten.
Sonderfall: Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)
In einigen Branchen wie der Metall- und Elektroindustrie erhalten Beschäftigte statt klassischer VL sogenannte Altersvorsorgewirksame Leistungen. Diese AVWL betragen meist 26,59 Euro monatlich und unterscheiden sich grundlegend von normalen vermögenswirksamen Leistungen.
Der wesentliche Unterschied: Bei AVWL kannst du nicht frei wählen, wohin das Geld fließt. Die Anlage ist auf Riester-Verträge oder die betriebliche Altersvorsorge beschränkt. Außerdem hast du keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, und das Geld steht dir nicht nach sieben Jahren frei zur Verfügung. Stattdessen erhältst du es erst im Ruhestand als Rente, die dann versteuert werden muss.
Falls du AVWL erhältst, prüfe, ob du zusätzlich einen klassischen VL-Vertrag aus eigenen Mitteln besparen kannst. So sicherst du dir trotzdem die staatliche Förderung, sofern dein Arbeitgeber bereit ist, den Betrag von deinem Nettogehalt abzuführen.
Fazit
Vermögenswirksame Leistungen sind geschenktes Geld, das du dir nicht entgehen lassen solltest. Bei 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber und einer durchschnittlichen ETF-Rendite von sechs Prozent kannst du nach sieben Jahren über 3.600 Euro angespart haben, ohne einen Cent selbst einzuzahlen. Mit staatlicher Förderung kommen bis zu 480 Euro zusätzlich hinzu.
Der ETF-Sparplan ist für die meisten Arbeitnehmer die beste Wahl, weil er die höchste Rendite mit der höchsten staatlichen Förderung kombiniert. Bei finanzen.net ZERO oder OSKAR eröffnest du in wenigen Minuten ein VL-Depot und kannst in weltweit gestreute ETFs investieren. Die Beantragung bei deinem Arbeitgeber erfordert lediglich die Weitergabe einer Bescheinigung.
Prüfe noch heute, ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Falls ja, hast du Anspruch auf ein Geldgeschenk, das jeden Monat auf dich wartet.
Häufige Fragen zu Vermögenswirksamen Leistungen
Was passiert mit meinem VL-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel?
Der VL-Vertrag läuft beim Arbeitgeberwechsel einfach weiter. Du musst dem neuen Arbeitgeber lediglich die Arbeitgeberbescheinigung deines Anbieters vorlegen, damit er die Einzahlungen fortsetzen kann. Falls der neue Arbeitgeber keine oder geringere VL zahlt, kannst du den Fehlbetrag aus deinem Nettogehalt aufstocken oder den Vertrag beitragsfrei stellen lassen.
Kann ich zwei VL-Verträge gleichzeitig besparen?
Ja, du kannst zwei verschiedene VL-Verträge parallel führen, zum Beispiel einen ETF-Sparplan und einen Bausparvertrag. So nutzt du beide Fördertöpfe der Arbeitnehmersparzulage und erhältst bis zu 123 Euro staatliche Förderung pro Jahr. Der Arbeitgeberzuschuss fließt allerdings nur in einen Vertrag, den zweiten musst du aus eigener Tasche aufstocken.
Kann ich vermögenswirksame Leistungen auch ohne Arbeitgeberzuschuss nutzen?
Ja, auch wenn dein Arbeitgeber keinen Zuschuss zahlt, kannst du vermögenswirksame Leistungen nutzen. Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen Teil deines Nettogehalts auf Wunsch in einen VL-Vertrag einzuzahlen. Verdienst du unter der Einkommensgrenze, erhältst du trotzdem die staatliche Arbeitnehmersparzulage.
Was passiert mit meinem VL-Vertrag während der Elternzeit?
Während der Elternzeit fließen keine vermögenswirksamen Leistungen vom Arbeitgeber, da kein Gehalt gezahlt wird. Die Vertragslaufzeit bleibt aber unverändert bestehen. Je nach Anbieter kannst du den Vertrag entweder beitragsfrei stellen oder die Beiträge vorübergehend selbst weiterzahlen.
Muss ich meinen VL-ETF-Sparplan am Vertragsende verkaufen, auch wenn die Kurse gerade niedrig sind?
Nein, du bist nicht verpflichtet, deine ETF-Anteile nach Ablauf der Sperrfrist zu verkaufen. Du kannst sie im Depot belassen und auf bessere Kurse warten. Nach Vertragsende kannst du die Anteile auch zu einem anderen, günstigeren Broker übertragen und dort unbegrenzt halten.
Können vermögenswirksame Leistungen rückwirkend eingezahlt werden?
Ja, innerhalb des laufenden Kalenderjahres sind rückwirkende Einzahlungen möglich. Wenn du beispielsweise im September einen VL-Vertrag abschließt, kann dein Arbeitgeber die Beiträge für Januar bis August nachträglich überweisen. Rückwirkende Zahlungen für vergangene Jahre sind jedoch nicht erlaubt.
Wie gebe ich vermögenswirksame Leistungen in der Steuererklärung an?
Die VL selbst musst du nicht separat angeben, da sie automatisch in deinem Bruttogehalt enthalten sind. Für die Arbeitnehmersparzulage setzt du im Hauptvordruck der Steuererklärung ein Häkchen bei „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“. Die Einzahlungsbeträge meldet dein Anbieter elektronisch ans Finanzamt.
Was passiert mit meinem VL-Vertrag bei Arbeitslosigkeit?
Bei Arbeitslosigkeit kannst du den VL-Vertrag beitragsfrei stellen lassen. Das bereits angesparte Geld bleibt erhalten und kann weiter Erträge erwirtschaften. Um den Vertrag nicht stillzulegen, muss allerdings mindestens einmal in zwölf Monaten eine Einzahlung erfolgen, die du notfalls selbst leisten kannst.