Bei der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag zur normalen Rente. Um diesen Zuschlag zu erhalten, müssen Sie zwei notwendige Bedingungen erfüllen: Zum einen sollten Sie mindestens 33 Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung, die Betreuung Ihrer Kinder oder nicht kommerzielle Pflege von Angehörigen nachweisen können. Dazu zählen auch Zeiten, in denen Krankengeld sowie Übergangsgeld bezogen wurde. Ebenso werden Pflichtbeiträge von Selbstständigen berücksichtigt. Ab 35 Beitragsjahren erhält man die volle Grundrente. Zu der Grundrentenzeit zählen nicht der Zeitraum von Arbeitslosigkeit, (Hoch-)Schulausbildung oder freiwilligen Beiträgen.
Zum anderen muss Ihr Verdienst, bezogen auf Ihr gesamtes Versicherungsleben, zwischen 30 und 80 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten gelegen haben. Das entspricht demnach 0,3 bis 0,8 Rentenpunkten pro Jahr. Damit sind zum Beispiel auch langjährige Mini-Jobber von der Grundrente ausgeschlossen, da diese bei einem Verdienst von 450 Euro im Monat nur 0,13 Rentenpunkte durchschnittlich ansammeln und somit unter der Bemessungsgrenze liegen.
Außerdem gibt es noch eine hinreichende Bedingung und zwar in Form eines Einkommensfreibetrag. Dieser liegt für Alleinstehende bei 1.250 Euro und für Ehepaare bei 1.950 Euro (Stand 2022). Dazu zählen die Rente selbst und weiteres zu versteuerndes Einkommen wie zum Beispiel Mieteinnahmen. Jegliches steuerpflichtige Einkommen, das über diesen Freibeträgen liegt, wird zu 60 Prozent vom Grundrentenzuschlag abgezogen. Ab 1600 Euro Monatseinkommen für Alleinstehende und 2300 Euro für Ehepaare gibt es keinen Grundrentenzuschlag mehr.
Tipp: Bei der Berechnung der Grundrente spielt das Vermögen keine Rolle. Sie können also zum Beispiel Gold oder Immobilien besitzen und trotzdem den Rentenzuschlag erhalten.