Obwohl es gesetzlich nicht vorgeschrieben ist und Sie nicht dazu verpflichtet sind, als Mieter eine Haftpflichtversicherung für die Wohnung abzuschließen, ist es oft sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Mietschäden inkludiert. In der Regel übernimmt die private Haftpflichtversicherung Mietschäden, da es sich um Schäden an Dritten, beziehungsweise deren Eigentum handelt. Trotzdem sollten Sie sich darüber informieren, ob ihre private Haftpflichtversicherung explizit Mietschäden übernimmt, da ein Schaden an einer Wohnung schnell kostspielig werden kann.