In Deutschland haben mehrere Bundesländer die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich verankert, was bedeutet, dass jeder Hundebesitzer in diesen Gebieten verpflichtet ist, eine solche Versicherung abzuschließen. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zählen zu den Bundesländern, in denen eine Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung besteht. Die konkreten Bestimmungen sind in den jeweiligen Hundegesetzen oder -verordnungen der Länder nachzulesen.
Diese gesetzliche Regelung basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), welches in § 833 festlegt, dass der Tierhalter für jeden durch das Tier verursachten Schaden – unabhängig von seinem Verschulden – haftet. Das heißt, ob Sie als Hundebesitzer nun persönlich eine Schuld am entstandenen Schaden tragen oder nicht, spielt aus rechtlicher Perspektive keine Rolle. Dies kann hohe finanzielle Risiken mit sich bringen, insbesondere wenn Personen- oder hohe Sachschäden durch den Hund verursacht werden.
In Bundesländern, in denen es keine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung gibt, sollten Sie dennoch ernsthaft über den Abschluss einer solchen privaten Haftpflichtversicherung speziell für Hunde nachdenken. Denn auch hier gilt: Als Hundehalter sind Sie gesetzlich verpflichtet, für Schäden aufzukommen, die Ihr Hund verursacht hat. Die Kosten, die dabei entstehen können, sind oft erheblich und können leicht die finanziellen Mittel eines Durchschnittsverdieners übersteigen.
Es ist also unerheblich, ob es in Ihrem Bundesland eine Versicherungspflicht gibt oder nicht: Der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen eines von Ihrem Hund verursachten Schadens und sollte deshalb als unverzichtbar betrachtet werden.