Mini-Futures gehören zur Gruppe der Hebelprodukte. Ihnen liegt ein börsengehandelter Basiswert zugrunde. Dieser wird 1:1 abgebildet. Bei Mini-Futures profitieren Anleger von einer Hebelwirkung – das bedeutet, sie partizipieren überproportional an der Kursentwicklung des Basiswertes.
Neben dem Hebel gehört ein Wertpapierkredit zur Grundausstattung eines Mini-Futures. Käufer investieren in den Basiswert, ohne den vollständigen Preis für etwa eine Aktie zu zahlen. Die Differenz zwischen dem Basiswertpreis und dem Basiswert übernimmt der Emittent, zum Beispiel Vontobel*, Société Générale* oder BNP Paribas*. Der Emittent lässt sich seinen „Kredit“ allerdings vom Käufer des Mini-Futures verzinsen. Der Kaufpreis eines Basiswertes wird also, entsprechend der vorgegebenen Bedingungen, zwischen dem Emittenten und dem Mini-Futures-Käufer aufgeteilt.
Mit einem Mini-Futures Long gehen Sie eine Wette auf eine positive Kursentwicklung ein, ein Mini-Futures Short hingegen setzt auf fallende Börsennotierungen.
Mini-Futures weisen – entsprechend ihres Namens – Ähnlichkeiten mit Optionen oder Optionsscheinen und Futures auf. Anders als diese beiden Produkte sind Mini-Futures allerdings nicht laufzeitbegrenzt und gehören zu den Endlospapieren. Ein weiteres wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Optionsscheinen und Mini-Futures ist das Kriterium der Volatilität. Diese spielt bei dem Hebelprodukt keine Rolle.
Mini-Futures sind mit einer Stop-Loss-Marke versehen, die vom Emittenten über die Laufzeit des Produktes kontinuierlich angepasst wird. Touchiert der Kurs des Underlyings die Stop-Loss-Marke, wird der Mini-Future eingestellt und verfällt.
Achtung: Anleger erleiden hier im schlimmsten Fall den Verlust eines großen Teiles ihres eingesetzten Kapitals – nur der Stop-Loss sorgt dafür, dass zumindest ein fixer Minimalbetrag vom Emittenten an den Käufer zurückfließt.