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Vermögensaufbau für Minderjährige: So holen Eltern das Maximum aus Steuern und Automatisierung heraus

Wer für die Zukunft seiner Kinder vorsorgt, hat meist ein klares Ziel: Den Nachwuchs zum Start ins Erwachsenenleben finanziell zu entlasten. Doch während die monatlichen Sparraten fleißig fließen, bleibt der größte Renditehebel oft ungenutzt.

Viele Eltern sparen auf den eigenen Namen und verschenken damit Jahr für Jahr bares Geld an das Finanzamt. Die Lösung liegt in der Verlagerung des Vermögens auf das Kind. Das ist in der Theorie simpel, scheitert aber oft an der praktischen Umsetzung und bürokratischen Hürden.

Junior-Depot & Steuern: So nutzen Eltern alle Freibeträge

In Deutschland unterliegen Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Jedem Sparer steht ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zu.

Das Problem in der Praxis: Bei vielen Eltern ist dieser Freibetrag durch das eigene Aktiendepot oder Tagesgeldkonto bereits vollständig ausgeschöpft. Sparraten, die für die Kinder im Depot der Eltern mitlaufen, werden somit ab dem ersten Euro effektiv besteuert. Über einen Zeitraum von 18 Jahren schmälert das den Zinseszinseffekt massiv.

Ein Kind hingegen gilt steuerlich als eigenständige Person. Ihm stehen nicht nur die eigenen 1.000 € Sparer-Pauschbetrag zu, sondern, sofern kein nennenswertes eigenes Einkommen vorliegt, auch der Grundfreibetrag von aktuell über 12.348 € (Stand 2026). Wer das Vermögen rechtlich sauber auf das Kind überträgt, kann Kapitalerträge in erheblicher Höhe völlig steuerfrei vereinnahmen.

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Rechenbeispiel: Wie groß ist der Effekt wirklich?

Wer monatlich 100 Euro über 18 Jahre investiert und dabei eine durchschnittliche Rendite von 6 % pro Jahr erzielt, kommt auf ein Endvermögen von rund 38.800 Euro. Davon entfallen rund 17.200 Euro auf Kapitalerträge.

Werden diese Erträge im Depot der Eltern erzielt und ist der eigene Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft, fällt auf einen Großteil der Gewinne Abgeltungsteuer an. Bei 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag reduziert sich der Ertrag spürbar, je nach individueller Situation um mehrere Tausend Euro.

Liegt das Depot hingegen rechtlich beim Kind und bleiben die Kapitalerträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags sowie bei Vorliegen einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung innerhalb des Grundfreibetrags, können diese Erträge steuerfrei vereinnahmt werden. Der Unterschied kann über 18 Jahre schnell 2.000 bis 4.000 Euro betragen, ohne dass Eltern einen Euro mehr einzahlen. Der Steuervorteil wirkt hier wie ein zusätzlicher Renditebaustein.

💡Wichtiger Hinweis zum Thema BAföG

So attraktiv der Vermögensaufbau auf den Namen des Kindes steuerlich ist, sollten Eltern eine Grenze im Blick behalten: die Anrechnung auf das BAföG. Wenn das Kind später studiert und staatliche Unterstützung beantragt, darf das eigene Vermögen bestimmte Freibeträge nicht überschreiten. Aktuell liegt dieser Freibetrag für Auszubildende unter 30 Jahren bei 15.000 Euro. Liegt das Depotguthaben darüber, muss das Kind den überschüssigen Teil zunächst für die Ausbildung aufbrauchen.


Die richtige Anlagestrategie: Diversifikation schlägt Sparbuch

Um ein Vermögen über 10 bis 18 Jahre kaufkraftbereinigt zu erhalten und zu vermehren, führt an einer breiten Asset Allokation (Vermögensaufteilung) kein Weg vorbei. Das Fundament bilden meist kostengünstige ETFs, die globale Aktienmärkte abbilden.

Hierbei spielen zwei Faktoren eine zentrale Rolle:

  1. Thesaurierung: Viele ETFs legen Dividenden automatisch wieder an. Das fördert den Zinseszinseffekt, führt jedoch seit der Investmentsteuerreform zu einer jährlichen Vorabpauschale, die steuerlich relevant ist. Ein weiterer Grund, die Freibeträge des Kindes zu nutzen.
  2. Inflationsschutz: Nur Sachwerte (Aktien, Gold) bieten langfristig Schutz vor Geldentwertung. Ein reines Sparbuch ist bei moderater Inflation ein garantiertes Verlustgeschäft.

Die Theorie ist also schlüssig: Depot auf das Kind eröffnen, weltweit gestreute ETFs kaufen, Freistellungsauftrag einrichten und die Steuerersparnis reinvestieren. Doch genau hier beginnt für viele Eltern der „Papierkrieg“.

Kinderdepot eröffnen: Diese bürokratischen Hürden lauern

Trotz der klaren Vorteile scheuen viele Eltern den Aufwand. Die manuelle Einrichtung und Pflege eines Kinderdepots bei einer klassischen Direktbank („Do-It-Yourself“-Ansatz) ist oft mühsam.

  • Legitimation: Da Minderjährige besonders geschützt sind, müssen meist beide Erziehungsberechtigten den Prozess legitimieren (PostIdent/VideoIdent) und Geburtsurkunden einreichen
  • Rebalancing: Um das Risikoprofil stabil zu halten, müssen die Anteile von Aktien und Anleihen regelmäßig angepasst werden. Wer das manuell macht, muss Kurse überwachen und Transaktionskosten zahlen
  • Dokumentationspflichten: Für die volle Steuerfreiheit (über 1.000 € Ertrag hinaus) muss beim Finanzamt regelmäßig eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt und bei der Bank eingereicht werden
  • Komplexität der Auswahl: Welche ETFs sind physisch replizierend, welche nutzen ESG-Kriterien (nachhaltige Investments) und welche bieten das beste Kostenverhältnis? Die Auswahl überfordert viele Eltern

Automatisierte Lösungen: Robo-Advisor für Kinder

Hier schlagen moderne Robo-Advisor wie OSKAR2 die Brücke zwischen maximaler Steueroptimierung und minimalem Zeitaufwand. Statt Papierstapeln gibt es eine App, die das Depot zwar rechtlich auf das Kind führt (wichtig für die Steuern!), den Eltern aber die volle administrative Kontrolle lässt.

Warum der automatisierte Ansatz oft überlegen ist:

  • Integrierte IBAN-Logik: Das Kinderdepot bekommt eine eigene IBAN. Somit können auch Großeltern oder Paten direkt auf das Depot überweisen, ohne den Umweg über das Konto der Eltern nehmen zu müssen. Das Geld wird sofort gemäß der gewählten Strategie investiert
  • Inflationsschutz inklusive: Statt nur auf Standard-ETFs zu setzen, mischen moderne Algorithmen auch Komponenten wie inflationsgeschützte Anleihen oder Gold bei, um die Volatilität zu senken und die Kaufkraft des Kapitals über Jahrzehnte zu sichern
  • Automatisches Rebalancing: Die Software prüft kontinuierlich, ob die prozentuale Verteilung der Anlagen noch dem Zielprofil entspricht. Abweichungen werden automatisch korrigiert, ohne dass die Eltern manuell eingreifen oder Kurse beobachten müssen
  • Steuerliche Transparenz: Durch die saubere rechtliche Trennung (Depot im Namen des Kindes) werden die Jahressteuerbescheinigungen korrekt auf den Minderjährigen ausgestellt. Der Prozess der Verlustverrechnung und die Berücksichtigung der Teilfreistellung bei Aktienfonds erfolgen im Hintergrund

Kostenvergleich: DIY-Sparplan oder Robo-Advisor?

Ein häufiges Argument gegen automatisierte Vermögensverwaltung sind die Kosten. Ein selbstverwalteter ETF-Sparplan kostet oft nur die ETF-Gebühren (ca. 0,2 % p.a.), während Robo-Advisor zusätzlich eine Servicegebühr (meist 0,5 – 1,0 %) erheben.

Mathematisch ist der DIY-Ansatz günstiger, aber nur, wenn man ihn auch perfekt durchhält.

Für disziplinierte Eltern mit Finanzwissen ist das machbar. Wer jedoch Wert auf Zeitersparnis legt oder unsicher bei der Fondsauswahl ist, muss die Gebühr gegen den Nutzen abwägen. Gerade bei 18 Jahren Laufzeit sind emotionale Fehlentscheidungen (Verkauf im Crash, Vergessen des Rebalancings) viel teurer als die Servicegebühr. Der Robo-Advisor agiert emotionslos und strategisch.

Checkliste für die Depoteröffnung

Um ein Depot rechtlich sauber auf den Namen deines Kindes anzulegen, halte Folgendes bereit:

  • Geburtsurkunde: Digitaler Scan oder Kopie
  • Steuer-ID des Kindes: Kommt meist kurz nach der Geburt per Post vom Bundeszentralamt für Steuern
  • Ausweise: Von beiden Erziehungsberechtigten
  • Sorgerechtsnachweis: Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen in der Regel beide Eltern zustimmen

Fazit: Zeitersparnis als Renditefaktor

Der Vermögensaufbau für Kinder ist ein 18-jähriger Marathon, kein Sprint. Viele Eltern starten hochmotiviert als „Selfmade-Fondsmanager“, scheitern aber nach der zehnten Excel-Tabelle an der Lebensrealität. Ein Robo-Advisor ist hier eine rationale Entscheidung für Qualität und Durchhaltevermögen, dabei machen moderne Systeme wie OSKAR die steuerlichen Privilegien eines Junior-Depots erst massentauglich nutzbar. Denn am Ende zählt die Nettorendite nach Steuern und Inflation, und die Freiheit, die das Kind zum 18. Geburtstag erhält.

Wer prüfen möchte, ob ein automatisiertes Junior-Depot zur eigenen Situation passt, sollte Anbieter vergleichen und insbesondere auf Kostenstruktur, Risikoprofil und steuerliche Umsetzung achten.

Häufige Fragen zum Junior-Depot (FAQ)

Wer darf über das Geld im Kinderdepot verfügen?

Rechtlich gehört das Vermögen ab dem ersten Euro dem Kind. Eltern verwalten es nur treuhänderisch. Entnahmen sind nur zulässig, wenn das Geld im Sinne des Kindes verwendet wird (z. B. Führerschein, Ausbildung). Eine Zweckentfremdung für private Konsumausgaben der Eltern ist rechtlich verboten.

Was passiert mit dem Depot, wenn das Kind 18 Jahre alt wird?

Mit der Volljährigkeit geht die alleinige Verfügungsgewalt automatisch auf das Kind über. Es kann entscheiden: Weiterlaufen lassen, umschichten oder auszahlen. Bei Anbietern wie OSKAR2 wird das Depot meist unkompliziert in ein Erwachsenen-Depot umgewandelt.

Was ist eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung)?

Wenn die Erträge des Kindes den Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) übersteigen, aber unter dem Grundfreibetrag bleiben, können Eltern beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen (meist für 3 Jahre gültig). Sie bewirkt, dass die Bank gar keine Steuern abführt.

Können auch Großeltern oder Paten direkt auf das Depot einzahlen?

Ja. Dank eigener Depot-IBAN bei modernen Anbietern können Verwandte per Dauerauftrag direkt zum Vermögensaufbau beitragen, ohne dass das Geld erst über die Konten der Eltern laufen muss.

2Hinweis: Oskar ist eine Marke der Oskar.de GmbH, eine Ausgründung der finanzen.net GmbH. Die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH verwaltet das Vermögen, die Baader Bank AG führt die Depots mit Verrechnungskonten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Disclaimer: Die in diesem Artikel enthaltenen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations-, Bildungs- und Marketingzwecken ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Inhalte stellen keine Anlageberatung, Anlagestrategieempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Die Informationen berücksichtigen nicht die individuellen Anlageziele und finanzielle Situation des Lesers. Jede Anlageentscheidung sollte eigenverantwortlich getroffen und sorgfältig geprüft werden. Vor einer Anlageentscheidung sollte der Rat eines Anlage- und Steuerberaters eingeholt werden. Der Handel mit Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten ist mit hohen Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen basieren grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch die Umsetzung der in diesem Artikel genannten Informationen entstehen.

1Hinweis: finanzen.net zero ist ein Angebot der finanzen.net zero GmbH, einer Tochter der finanzen.net GmbH.