Nur 47 Prozent der Deutschen fühlen sich ausreichend für das Alter abgesichert. Eine beunruhigende Zahl, besonders angesichts der steigenden Lebenserwartung und sinkender staatlicher Rentenleistungen. Die drei Schichten der Altersvorsorge bieten jedoch einen möglichen Weg zur finanziellen Absicherung im Alter. Das System kombiniert staatliche Grundsicherung, betriebliche Vorsorge und private Investments zu einem umfassenden Vorsorgekonzept. Die wichtigsten Tipps und Informationen bekommen Sie gleich am Anfang.
Die Deutsche Rentenversicherung steht vor erheblichen strukturellen Herausforderungen. Der demografische Wandel führt dazu, dass immer weniger Erwerbstätige für eine wachsende Zahl von Rentenbeziehern aufkommen müssen. Zudem hat die Bundesregierung seit 2022 die Bundeszuschüsse mehrfach gekürzt, was den Haushalt der Rentenversicherung zusätzlich belastet.
Zu den wichtigsten aktuellen Herausforderungen zählen die steigende Lebenserwartung bei gleichzeitig niedrigen Geburtenraten, der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge und sinkende Rentenniveaus in den kommenden Jahrzehnten. Angesichts dieser Entwicklungen gewinnt die private Vorsorge zunehmend an Bedeutung. Experten empfehlen, etwa 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Finanzbedarf im Alter anzusetzen. Obwohl die gesetzliche Rente durch Steuermittel mit etwa 30 Prozent der Ausgaben bezuschusst wird, reicht sie meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Bei der Definition der Altersvorsorge-Ziele sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
| Planungsaspekt | Zu berücksichtigende Faktoren | ||
|---|---|---|---|
|
Zeitlicher Rahmen |
Planungsaspekt |
Verbleibende Jahre bis zur Rente |
Zu berücksichtigende Faktoren |
|
Finanzieller Bedarf |
Planungsaspekt |
80 Prozent des letzten Nettoeinkommens |
Zu berücksichtigende Faktoren |
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Inflationsschutz |
Planungsaspekt |
Kaufkraftverlust einplanen |
Zu berücksichtigende Faktoren |
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Zusatzkosten |
Planungsaspekt |
Mögliche Pflege- und Gesundheitskosten |
Zu berücksichtigende Faktoren |
Hinweis: Je später man mit dem Sparen beginnt, desto höher müssen die monatlichen Investitionen ausfallen, um ein gewünschtes Versorgungsziel zu erreichen.
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Die erste Schicht der Altersvorsorge bildet das Fundament für die finanzielle Absicherung im Ruhestand. Sie umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungswerke und die Rürup-Rente.
Die gesetzliche Rente bleibt für die meisten Menschen der wichtigste Baustein ihrer Altersvorsorge. Ein durchschnittlicher Rentner erhält aktuell 1.348 Euro monatlich, während Rentnerinnen im Durchschnitt 908 Euro beziehen. Um die gesetzliche Rente zu maximieren, können Versicherte seit Januar 2023 auch nach Rentenbeginn unbegrenzt hinzuverdienen.
Die Rürup-Rente, auch als Basisrente bekannt, bietet besonders attraktive steuerliche Vorteile, die sie zu einer beliebten Altersvorsorgeform machen. Beiträge können jährlich bis zu einem Betrag von 26.528 Euro (für Verheiratete bis zu 53.056 Euro) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2023 ist die Absetzbarkeit der Beiträge auf 100 Prozent festgesetzt, was eine erhebliche Steuerersparnis ermöglicht. Ein weiterer Vorteil dieser Vorsorgeform ist ihre Insolvenz- und Pfändungssicherheit, wodurch die eingezahlten Beträge vor Gläubigern geschützt sind.
Obwohl die Rürup-Rente ursprünglich für Selbstständige konzipiert wurde, steht sie heute allen Einkommensteuerpflichtigen offen. Derzeit haben sich etwa 2,5 Millionen Menschen für diese Form der Altersvorsorge entschieden, da sie sowohl steuerliche Vorteile als auch Sicherheit bietet.
Bei der ersten Schicht der Altersvorsorge können verschiedene Elemente kombiniert werden:
| Vorsorgeform | Hauptvorteile | Zielgruppe | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
Gesetzliche Rente |
Vorsorgeform |
Grundabsicherung |
Hauptvorteile |
Angestellte |
Zielgruppe |
|
Rürup-Rente |
Vorsorgeform |
Steuervorteile |
Hauptvorteile |
Selbstständige/Gutverdiener |
Zielgruppe |
|
Versorgungswerke |
Vorsorgeform |
Branchenspezifisch |
Hauptvorteile |
Freiberufler |
Zielgruppe |
Hinweis: Besonders für Gutverdiener mit einem Jahreseinkommen über 66.761 Euro im Spitzensteuersatz von 42 Prozent kann sich die Kombination aus gesetzlicher und Rürup-Rente rechnen. Die Besteuerung der späteren Rente erfolgt nachgelagert, wobei der Steuersatz im Alter meist niedriger ausfällt.
Die betriebliche Altersvorsorge stellt einen zunehmend wichtigen Baustein in der zweiten Schicht des Altersvorsorgessystems dar. Seit 2019 haben Arbeitgeber die Verpflichtung, bei Neuverträgen einen Zuschuss von 15 Prozent zu leisten, was seit 2022 auch für Bestandsverträge gilt, wenn die Beschäftigten dies verlangen. Das steht auch Minijobbern und Geringverdienern zu.
Arbeitnehmer können durch Entgeltumwandlung Teile ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Der gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent erhöht die Attraktivität dieser Vorsorgeform deutlich. Bei einem durchschnittlichen Umwandlungsbetrag von 180 Euro spart der Arbeitgeber etwa 37 Euro an Sozialabgaben, muss aber nur 27 Euro zuschießen.
Die verschiedenen Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge unterscheiden sich in ihrer Struktur und Flexibilität:
| Durchführungsweg | Charakteristika | Besonderheiten | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
Direktversicherung |
Durchführungsweg |
Vom Arbeitgeber abgeschlossene Lebensversicherung |
Charakteristika |
Häufig bei nicht-tarifgebundenen Unternehmen |
Besonderheiten |
|
Pensionsfonds |
Durchführungsweg |
Rechtlich selbstständige Einrichtung |
Charakteristika |
Freiere Anlagestrategien, höhere Renditechancen |
Besonderheiten |
|
Pensionskasse |
Durchführungsweg |
Versorgungseinrichtung für bestimmte Branchen |
Charakteristika |
Oft günstigere Gruppentarife |
Besonderheiten |
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Im Jahr 2024 können Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden, was einem jährlichen Betrag von 7.248 Euro entspricht. Davon sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, also 3.624 Euro jährlich, zusätzlich sozialversicherungsfrei.
Diese Beitragsfreistellungen während der Ansparphase führen zu einer nachgelagerten Besteuerung der Leistungen im Alter. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand häufig niedriger ist als während der Erwerbsphase, ergibt sich daraus ein zusätzlicher finanzieller Vorteil.
Für Geringverdiener mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.575 Euro existiert eine besondere staatliche Förderung: Arbeitgeber können 30 Prozent ihrer Beiträge zur bAV mit der Lohnsteuer verrechnen. Gefördert werden Arbeitgeberbeiträge zwischen 240 und 960 Euro pro Kalenderjahr, die zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden.
Diese Regelungen machen die bAV zu einer attraktiven Option für die Altersvorsorge, insbesondere durch die Kombination von Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen sowie speziellen Förderungen für Geringverdiener.
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Die Riester-Rente gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge, die auf der Basis der gesetzlichen Rentenversicherung aufbaut. Diese staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und Ehepartner, die keine eigenen Rentenansprüche erwerben. Zu den größten Vorteilen der Riester-Rente zählen die staatlichen Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten: So können jährlich bis zu 2.100 Euro in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Besonders attraktiv ist die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr, ergänzt durch eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind, das nach 2008 geboren wurde. Die Riester-Rente bietet eine verlässliche Absicherung, da sie eine lebenslange Rentenzahlung garantiert und eingezahlte Beiträge sowie staatliche Zulagen zu 100 Prozent gesichert sind. Diese Eigenschaften machen sie zu einem wichtigen Baustein für eine ausgewogene Altersvorsorge. Mehr Informationen erhalten Sie im Artikel Riester-Rente.
Die dritte Schicht der Altersvorsorge bietet die größte Gestaltungsfreiheit für individuelle Vorsorgeziele. Anders als bei den ersten beiden Schichten können Anleger hier frei entscheiden, wie sie ihr Kapital investieren und später verwenden möchten.
Die private Vorsorge ermöglicht eine breite Palette an Anlagemöglichkeiten. Sparer können zwischen verschiedenen Produkten wählen, von klassischen Rentenfonds bis hin zu ETF-basierten Lösungen. Die durchschnittliche Rendite klassischer privater Rentenversicherungen liegt oft unter der Inflationsrate, während kapitalmarktbasierte Strategien deutlich höhere Erträge ermöglichen können.
| Anlageform | Charakteristika | Flexibilität | |||
|---|---|---|---|---|---|
|
Private Rentenversicherung |
Anlageform |
Garantierte Leistungen |
Charakteristika |
Mittel |
Flexibilität |
|
ETF-Sparpläne |
Anlageform |
Kostengünstig, renditeorientiert |
Charakteristika |
Hoch |
Flexibilität |
|
Immobilien |
Anlageform |
Sachwertinvestition |
Charakteristika |
Gering |
Flexibilität |
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, 10 bis 15 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens zusätzlich zur gesetzlichen Rente für die Altersvorsorge einzuplanen. Angesichts der aktuellen Lage, in der der Bundeshaushalt jährlich etwa 100 Milliarden Euro als Zuschuss in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, wird die Bedeutung einer privaten Vorsorge besonders deutlich. Um im Alter finanziell abgesichert zu sein, bieten sich verschiedene Strategien an.
Mit einer defensiven Anlagestrategie, wie einem ETF-Sparplan, lassen sich langfristige Renditen von sieben bis acht Prozent erzielen, was eine solide Basis für den Vermögensaufbau darstellt. Alternativ stehen auch andere Optionen zur Verfügung, etwa die Aktienrente, die Immobilienrente oder die betriebliche Altersvorsorge. Diese Vielfalt an Angeboten ermöglicht es, die Vorsorge individuell an die persönlichen Ziele und finanziellen Möglichkeiten anzupassen und damit die Versorgungslücke im Alter gezielt zu schließen.
Ermitteln Sie Ihre voraussichtliche Rente und Ihren Altersbedarf. Die daraus resultierende Rentenlücke gilt es zu schließen. Hierbei können Sie sich auch kostenlose Beratung der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch nehmen.
Sprechen Sie auch mit der Deutschen Rentenversicherung darüber, wie Sie Ihre Rentenpunkte noch maximieren können und ob es Lücken in Ihrem Einzahlungslebenslauf gibt, die Sie noch ausgleichen können.
Legen Sie in etwa zehn Prozent Ihres Nettoeinkommens für die private Altersvorsorge zurück.
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber auf eine betriebliche Altersvorsorge an. Das kann steuerliche Vorteile bieten und der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu leisten.
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