Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, alle bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben dir, auch wenn du später wechselst.
- Niemals kündigen. Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung, sämtliche Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Bei 15 Jahren Laufzeit sind das schnell mehrere tausend Euro.
- Vier Wege stehen offen: Vertrag ruhen lassen, beim selben Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln, das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder alles unverändert weiterlaufen lassen.
- Der Wechsel ist ab 2027 möglich. Er läuft über eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, nicht über ein formloses Schreiben von heute auf morgen.
- Das neue System fördert stärker: bis zu 540 Euro Grundzulage statt fester 175 Euro, Kosten von 0,1 bis 0,2 Prozent bei selbst gewählten ETFs statt 1,5 bis 2,5 Prozent, keine Beitragsgarantie und damit bis zu 100 Prozent Aktienquote.
- Den größten Unterschied macht nicht die Zulage, sondern die Rendite. Bei einem Bestand von 25.000 Euro und 100 Euro monatlich über 20 Jahre bringt die höhere Förderung rund 4.800 Euro, der Wegfall der Garantie rund 71.900 Euro.
- Zwei Sonderregeln ergänzen das System: 200 Euro einmalig für unter 25-Jährige und eine Grundzulage bis 175 Euro für mittelbar berechtigte Ehegatten. Einen Geringverdiener-Bonus gibt es nicht.
- Nicht wechseln sollten vor allem Sparer mit Altverträgen aus den Jahren 2002 bis 2004, weil dort ein Garantiezins von 3,25 Prozent und oft garantierte Rentenfaktoren im Vertrag stehen.
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Riester-Rente abgeschafft: was das konkret bedeutet
Ab dem 1. Januar 2027 sind keine Neuabschlüsse mehr möglich. Bestehende Verträge laufen weiter. Wer nichts tut, bekommt weiterhin die bisherigen 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind, und die Beitragsgarantie bleibt bestehen.
Der Nachfolger heißt Altersvorsorgedepot. Die Förderung ist beitragsproportional: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Cent je Euro auf die weiteren Beiträge bis 1.800 Euro. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent des Eigenbeitrags bis höchstens 300 Euro je Kind, in voller Höhe also ab 25 Euro im Monat. Der Mindesteigenbeitrag liegt einheitlich bei 120 Euro im Jahr. Erstmals sind auch Gewerbetreibende und Freiberufler unmittelbar förderberechtigt.
Die Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.
Lohnt sich der Wechsel für dich?
Mit dem folgenden Rechner vergleichst du, ob ein Umstieg auf das Altersvorsorgedepot oder ein klassischer ETF-Sparplan mehr aus deinen Beiträgen macht.
Vier Wege für deinen bestehenden Vertrag
Kündigen ist keiner davon. Diese vier Möglichkeiten hast du.
Weg 1: Vertrag ruhen lassen
Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Es fließen keine neuen Beiträge und keine neuen Zulagen mehr, das vorhandene Guthaben bleibt investiert, die bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Die laufenden Verwaltungskosten sinken in der Regel, verschwinden aber nicht.
Beachte dabei: Mit dem Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags endet der Bestandsschutz des Altvertrags. Die Kombination aus „Riester ruhen lassen und daneben ein Altersvorsorgedepot eröffnen“ ist deshalb nicht automatisch das Beste aus beiden Welten. Kläre vorher mit deinem Anbieter, welche Folgen der Neuabschluss für deinen Altvertrag hat.
Weg 2: Beim selben Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln
Du behältst deinen Vertrag und erklärst gegenüber deinem Anbieter, dass du künftig nach den neuen Regeln gefördert werden möchtest. Die Konditionen des Vertrags bleiben sonst unverändert. Das ist der einfachste Weg für alle, deren Vertrag günstig ist und die nur die höhere Zulage mitnehmen wollen, ohne einen Anbieterwechsel anzustoßen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter das anbietet.
Weg 3: Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen
Du überträgst das gesamte Guthaben zu einem neuen Anbieter, etwa von einer Rentenversicherung zu einem Broker mit reinem Depot. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wandern mit, nichts wird zurückgefordert. Nach dem Wechsel gilt die neue Fördersystematik, und die Kosten sinken auf das Niveau der selbst gewählten ETFs.
Das ist für die meisten Sparer mit teuren Altverträgen die wirtschaftlich beste Wahl, vor allem für Singles und Gutverdiener ohne Kinder, die von den festen Riester-Zulagen ohnehin wenig hatten.
Weg 4: Alles unverändert weiterlaufen lassen
Die bisherige Förderung mit festen Zulagen und Beitragsgarantie gilt für Bestandsverträge unverändert weiter. Sinnvoll ist das für eine kleine, aber klar umrissene Gruppe, die weiter unten beschrieben wird.
Warum eine Kündigung fast immer der teuerste Weg ist
Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, löst eine schädliche Verwendung aus. Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind an den Staat zurückzuzahlen. Bei einem Vertrag, der seit 2005 läuft, summieren sich allein die Grundzulagen auf rund 3.500 Euro. Dazu kommen mögliche Stornokosten des Anbieters.
Es gibt kaum eine Konstellation, in der sich das rechnet. Selbst ein teurer, schlecht laufender Vertrag ist beitragsfrei gestellt besser aufgehoben als gekündigt.
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Was ein Riester-Vertrag gekostet hat
Ein Vergleich mit Zahlen, der zeigt, worum es geht. Wer 2002 begonnen hat, monatlich 100 Euro einzuzahlen, steht nach 25 Jahren bei rund 47.000 Euro. Hätte es das Altersvorsorgedepot damals schon gegeben, mit demselben Eigenbeitrag, den heutigen Zulagen und einem breit gestreuten Aktien-ETF, wären daraus rund 90.000 Euro geworden.
| Laufzeit | Riester | Altersvorsorgedepot | Differenz |
|---|---|---|---|
| 10 Jahre (Start 2015) | rund 15.600 € | rund 22.000 € | rund 6.400 € |
| 15 Jahre (Start 2010) | rund 24.900 € | rund 38.600 € | rund 13.700 € |
| 25 Jahre (Start 2002) | rund 46.800 € | rund 89.700 € | rund 42.900 € |
Annahmen: 1.200 Euro Eigenbeitrag im Jahr, Einzahlung zu Jahresbeginn. Riester mit 175 Euro Grundzulage und 2,3 Prozent Rendite nach Kosten, Altersvorsorgedepot mit 390 Euro Grundzulage und 5,8 Prozent Rendite nach Kosten, also 6 Prozent Bruttorendite abzüglich 0,2 Prozent Depotkosten. Ohne Kinderzulagen, ohne Steuereffekte. Eine Modellrechnung, keine historische Wertentwicklung.
Die Differenz hat drei Ursachen. Erstens die Produktkosten von typischerweise 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr. Zweitens die Beitragsgarantie, die Anbieter in der Niedrigzinsphase in Anleihen zwang und die Aktienquote begrenzte. Drittens die niedrigere Zulage. Wie stark die drei Ursachen jeweils wirken, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten. So viel vorweg: Die Zulage ist der kleinste der drei Hebel.
Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich

| Merkmal | Riester-Rente | Altersvorsorgedepot ab 2027 |
|---|---|---|
| Grundzulage | Fest 175 € im Jahr | Beitragsproportional, bis zu 540 € |
| Mindesteigenbeitrag | 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 € | Fest 120 € im Jahr |
| Kinderzulage | 185 € oder 300 €, gekürzt bei zu kleinem Eigenbeitrag | Bis zu 300 €, voll ab 300 € Eigenbeitrag |
| Sonderausgabenabzug | Bis 2.100 € je Person | Eigenbeitrag bis 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch |
| Typische Kosten | 1,5 bis 2,5 % pro Jahr | 0,1 bis 0,2 % bei selbst gewähltem ETF, höchstens 1,0 % beim Standarddepot |
| Beitragsgarantie | 100 % verpflichtend | Keine, optional 80 oder 100 % im Garantieprodukt |
| Aktienquote | Durch die Garantie begrenzt | Bis zu 100 % |
| Besteuerung Ansparphase | Steuerfrei | Steuerfrei |
| Selbstständige | Nur bei Rentenversicherungspflicht oder mittelbar | Unmittelbar förderberechtigt |
| Auszahlung | Mindestens 70 % müssen verrentet werden | Auszahlungsplan oder Leibrente frei wählbar |
| Anbieterwechsel | Möglich, Kosten je nach Vertrag | Abgebender Anbieter nach 5 Jahren kostenfrei, aufnehmender höchstens 150 € |
In der Ansparphase sind beide Systeme steuerfrei und Umschichtungen in beiden steuerfrei möglich. Der Unterschied liegt nicht in der Steuer, sondern darin, dass im Riester-Vertrag wegen der Garantie kaum Gewinne entstanden, die von der Steuerfreiheit hätten profitieren können.
Die Vorteile im Detail
Die Kosten sinken deutlich
Das ist der stärkste Grund für einen Wechsel. Typische Riester-Produkte kosten 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr, zusammengesetzt aus Abschluss-, Verwaltungs- und Garantiekosten. Im Altersvorsorgedepot mit selbst gewähltem ETF liegen die Kosten bei 0,1 bis 0,2 Prozent. Beim Standardprodukt, das jeder Anbieter führen muss, sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt.
Was das ausmacht: 25.000 Euro Guthaben, 20 Jahre Restlaufzeit, 6 Prozent Bruttorendite. Bei 2,0 Prozent Kosten werden daraus rund 54.800 Euro, bei 0,2 Prozent rund 77.200 Euro. Der Unterschied liegt bei rund 22.400 Euro, und zwar allein aus dem Kostensatz, ohne jede weitere Änderung.
Die Zulage steigt, ab einem bestimmten Beitrag
Im alten System gibt es feste 175 Euro Grundzulage, unabhängig von der Höhe der Einzahlung, sofern der Mindesteigenbeitrag erreicht ist. Im neuen System hängt die Zulage direkt am Eigenbeitrag.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Grundzulage Riester | Grundzulage Altersvorsorgedepot |
|---|---|---|
| 300 € | 175 € | 150 € |
| 350 € | 175 € | 175 € |
| 700 € | 175 € | 265 € |
| 1.200 € | 175 € | 390 € |
| 1.800 € | 175 € | 540 € |
Der Kipppunkt liegt bei 350 Euro im Jahr, also rund 29 Euro im Monat. Wer weniger spart, bekommt im alten System mehr Grundzulage. Wer mehr spart, im neuen.
Beim Sonderausgabenabzug ist das Bild ähnlich. Riester erlaubt bis zu 2.100 Euro je Person. Im Altersvorsorgedepot sind es 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch, ohne Kinder also bis zu 2.340 Euro, mit zwei Kindern bis zu 2.940 Euro.
Volle Aktienquote statt Garantie
Die verpflichtende Beitragsgarantie war der folgenreichste Konstruktionsfehler. Anbieter mussten zusichern, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. In der Niedrigzinsphase bedeutete das, einen Großteil des Kapitals in niedrig verzinste Anlagen zu stecken. An der Entwicklung der Aktienmärkte nahmen Riester-Sparer entsprechend wenig teil.
Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht. Bis zu 100 Prozent Aktienquote sind möglich. Wer Sicherheit will, kann freiwillig ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen. Es ist eine Wahl, kein Zwang.
Steuerfreie Ansparphase, die diesmal etwas bringt
Im Altersvorsorgedepot fallen in der Ansparphase keine Steuern an: keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, keine Vorabpauschale, keine Steuer beim Umschichten zwischen Fonds. Wer fünf Jahre vor der Rente von Aktien in Anleihen wechselt, zahlt darauf keinen Cent.
Diesen Vorteil bot der Riester-Vertrag rechtlich ebenfalls. Er lief nur ins Leere, weil das Geld überwiegend in garantiegebundenen Anlagen steckte und kaum steuerpflichtige Gewinne entstanden. Erst mit voller Aktienquote wird aus der Steuerfreiheit ein echter Renditehebel.
Alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten
Die häufigste Sorge beim Wechsel ist der Verlust der Förderung. Bei einer Übertragung passiert das nicht. Das komplette Guthaben inklusive aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wandert ins neue System, es wird nichts zurückgefordert.
Ein zusätzlicher Schutz steht im Gesetz: Das übertragene, bereits geförderte Kapital darf der aufnehmende Anbieter bei der Berechnung seiner Abschluss- und Vertriebskosten nicht berücksichtigen. Eine zweite Runde Abschlusskosten auf dasselbe Geld ist damit ausgeschlossen.
Flexible Auszahlung statt Verrentungspflicht
Bei Riester müssen mindestens 70 Prozent des Guthabens in eine lebenslange Rente fließen. Wie viel dabei herauskommt, hängt am Rentenfaktor. Bei einem Faktor von 25 bis 30 ergeben 50.000 Euro Guthaben rund 125 bis 150 Euro monatliche Rente.
Im Altersvorsorgedepot hast du die Wahl zwischen einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft, und einer lebenslangen Leibrente. Bis zu 30 Prozent des Kapitals lassen sich zu Beginn auf einen Schlag entnehmen. Beim Auszahlungsplan bleibt das Kapital investiert und ist, soweit noch nicht ausgezahlt, vererbbar.
Kein Versicherungsmantel
Viele Riester-Verträge sind keine Depots, sondern fondsgebundene Rentenversicherungen. Der Versicherungsmantel verursacht Abschluss- und Verwaltungskosten, ohne dass ihnen beim Altersvorsorgedepot ein Nutzen gegenübersteht, denn eine Beitragsgarantie gibt es dort ohnehin nicht. Auch Versicherer dürfen Altersvorsorgedepots anbieten. Achte in dem Fall auf die ausgewiesenen Effektivkosten, dort wird der Unterschied sichtbar.
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Was der Wechsel in Euro bringt
Sabine, 45, hat einen Riester-Fondssparplan mit 25.000 Euro Guthaben und zahlt 100 Euro im Monat ein. Bis zur Rente sind es noch 20 Jahre.
| Riester behalten | Ins Altersvorsorgedepot übertragen | |
|---|---|---|
| Effektivkosten pro Jahr | 2,0 % | 0,2 % |
| Grundzulage pro Jahr | 175 € | 390 € |
| Rendite nach Kosten | 1,0 % | 5,8 % |
| Depotwert nach 20 Jahren | rund 61.100 € | rund 137.800 € |
Annahmen: 25.000 Euro Startguthaben, 1.200 Euro Eigenbeitrag im Jahr, Einzahlung zu Jahresbeginn, 6 Prozent Bruttorendite abzüglich der genannten Kosten, keine Kinderzulagen, ohne Steuern in der Auszahlungsphase.
Die Differenz liegt bei rund 76.700 Euro. Interessanter als die Summe ist ihre Aufteilung:
Die höhere Zulage bringt rund 4.800 Euro. Rechnet man nur die Förderung um, von 175 auf 390 Euro im Jahr, und lässt Kosten und Aktienquote unverändert, steigt der Endwert von 61.100 auf 65.900 Euro.
Kosten und Aktienquote bringen rund 71.900 Euro. Erst wenn zusätzlich die Rendite von 1,0 auf 5,8 Prozent steigt, kommt der Endwert bei 137.800 Euro heraus.
Das ist die eigentliche Botschaft, und sie steht quer zu dem, womit für das neue System geworben wird. Die Zulage ist gut sichtbar und leicht zu erklären, aber sie ist der kleinste der drei Hebel. Entscheidend sind die Kosten und die Frage, ob das Geld überhaupt am Aktienmarkt arbeiten darf. Wer einen Riester-Fondssparplan mit hoher Aktienquote und niedrigen Kosten hat, gewinnt durch einen Wechsel entsprechend wenig.
Für wen der Wechsel nicht sinnvoll ist
Vier Gruppen sollten ihren Vertrag behalten oder den Wechsel zumindest genau prüfen.
Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2004. Dort steht ein Garantiezins von 3,25 Prozent im Vertrag, bei Verträgen bis 2006 immerhin 2,75 Prozent. Verglichen mit dem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent, der seit 2025 für Neuverträge gilt, ist das eine Zusage, die sich nicht zurückholen lässt. Sie geht mit der Übertragung verloren.
Verträge mit garantiertem Rentenfaktor. Ältere Rentenversicherungen sichern oft einen Rentenfaktor zu, der deutlich über dem liegt, was heute angeboten wird. Auch diese Zusage fällt bei einer Übertragung weg. Prüfe die Police, bevor du wechselst.
Sparer mit mehreren Kindern und kleinem Beitrag. Wer dauerhaft weniger als 25 Euro im Monat aufbringen kann, bekommt im alten System feste Kinderzulagen, die nicht am Eigenbeitrag hängen. Das kann vorteilhafter bleiben.
Wer bereits in der Auszahlungsphase ist. Eine Übertragung ist dann nicht mehr möglich.
Der Wechsel in fünf Schritten
Schritt 1: Vertrag durchleuchten. Fordere die jährliche Kosteninformation an. Entscheidend ist die Zeile mit den Effektivkosten. Alles über 1 Prozent ist ein Warnsignal, alles über 2 Prozent ein Grund zum Handeln. Notiere zusätzlich den Garantiezins, einen etwaigen garantierten Rentenfaktor, das aktuelle Guthaben und die Summe der erhaltenen Zulagen.
Schritt 2: Prüfen, ob ein Anbieterwechsel überhaupt nötig ist. Wenn dein bisheriger Anbieter ein Altersvorsorgedepot anbietet oder den Wechsel in die neue Fördersystematik ermöglicht, ist das der kürzere Weg. Ein Anbieterwechsel lohnt sich vor allem dann, wenn die Kosten hoch sind.
Schritt 3: Neues Depot eröffnen. Ab 2027 bieten Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften Altersvorsorgedepots an. Achte auf niedrige Depotkosten und eine breite Fondsauswahl innerhalb der gesetzlichen Positivliste.
Schritt 4: Übertragung anstoßen. Rechtlich läuft der Wechsel über eine Kündigung des Altvertrags mit dem Verlangen, das gebildete Kapital auf den neuen Vertrag zu übertragen. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wer im Februar kündigt, wechselt zum 30. Juni. Die Zustimmung des bisherigen Anbieters ist nicht erforderlich, die Frist aber einzuhalten. Die meisten Anbieter stellen dafür ein Formular bereit.
Schritt 5: Kosten einplanen. Liegt der Vertragsschluss weniger als fünf Jahre zurück, darf der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro berechnen. Danach muss er kostenfrei übertragen. Unabhängig davon darf der aufnehmende Anbieter eine einmalige Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro verlangen. Rechne also im Zweifel mit 150 Euro, nicht mit null.
Am 1. Januar 2027 werden sehr viele Sparer gleichzeitig ein Depot eröffnen wollen. Identitätsprüfung und Freischaltung brauchen Zeit, und für die Übertragung kommt die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende hinzu. Wer sich jetzt bei finanzen.net ZERO kostenlos vormerkt, hat diesen Schritt hinter sich und kann den Übertrag direkt zum Start anstoßen. Für die Zulage selbst zählt übrigens nur, wie viel du im Beitragsjahr insgesamt einzahlst, nicht wann.
Was bleibt und was wegfällt
Was bleibt: alle bisherigen Zulagen, alle Steuervorteile, das komplette Guthaben. Die Übertragung ist förderunschädlich, anders als eine Kündigung.
Was wegfällt: die Beitragsgarantie und, bei älteren Verträgen, der darin zugesagte Garantiezins sowie ein etwaiger garantierter Rentenfaktor. Der Verzicht auf die Garantie ist der Zweck der Übung, denn sie hat die Aktienquote begrenzt. Die beiden anderen Zusagen sind dagegen ein echter Verlust, der sich nur bei alten Verträgen stellt und dort genau geprüft gehört.
Fazit
Für die meisten Riester-Sparer mit einem teuren Vertrag und mehr als zehn Jahren Restlaufzeit ist der Wechsel wirtschaftlich klar vorteilhaft. Der bürokratische Aufwand ist überschaubar: ein Formular, eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende, höchstens 150 Euro Gebühr.
Der Hebel liegt dabei nicht dort, wo er meistens vermutet wird. Die höhere Zulage macht im Beispiel oben rund 6 Prozent der Differenz aus, Kosten und Aktienquote den Rest. Wer schon heute einen günstigen Riester-Fondssparplan mit hoher Aktienquote hat, gewinnt entsprechend wenig und kann sich auf den Wechsel der Fördersystematik beschränken.
Zwei Konstellationen sprechen gegen den Wechsel: ein Garantiezins von 2,75 oder 3,25 Prozent aus einem Altvertrag und ein garantierter Rentenfaktor. Beides steht in deinen Unterlagen. Sieh nach, bevor du kündigst.
Riester-Vertrag übertragen und bis zu 540 € Förderung sichern.
Dein Riester-Guthaben kann ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot bei unserem Broker finanzen.net ZERO wechseln – alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Melde dich jetzt an, damit du am 1. Januar startklar bist.
🔒 Kein Spam · Jederzeit abmeldbar · Deine Daten sind sicher
Häufige Fragen
Ist die Riester-Rente abgeschafft?
Für Neuabschlüsse ja. Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Verträge mehr geschlossen. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben bestehen.
Warum sollte ich meinen Riester-Vertrag nicht kündigen?
Weil eine Kündigung als schädliche Verwendung gilt und alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Bei einem 15 Jahre alten Vertrag sind das mehrere tausend Euro, dazu kommen mögliche Stornokosten. Ruhen lassen oder übertragen ist praktisch immer besser.
Wie läuft die Übertragung ab?
Über eine Kündigung des Altvertrags mit dem Verlangen, das Kapital auf den neuen Vertrag zu übertragen. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Die Zustimmung des bisherigen Anbieters ist nicht erforderlich.
Was kostet der Wechsel?
Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre darf der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro berechnen, danach muss er kostenfrei übertragen. Der aufnehmende Anbieter darf unabhängig davon einmalig bis zu 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.
Gibt es einen Geringverdiener-Bonus von 175 Euro?
Nein. Das verkündete Gesetz kennt keinen solchen Bonus, der Betrag stammt aus einem früheren Reformentwurf. Die 175 Euro im Gesetz sind die Obergrenze der Grundzulage für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten.
Kann ich Riester ruhen lassen und trotzdem ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Technisch ja. Mit dem Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags endet allerdings der Bestandsschutz des Altvertrags. Kläre vorher mit deinem Anbieter, was das für deinen konkreten Vertrag bedeutet.
Für wen lohnt sich Riester nach der Reform noch?
Für Sparer mit mehreren Kindern, die dauerhaft weniger als 25 Euro im Monat aufbringen können, und für Altverträge mit hohem Garantiezins oder garantiertem Rentenfaktor. Für alle anderen ist das Altersvorsorgedepot in der Regel besser.
Ab welchem Beitrag ist die neue Zulage höher?
Ab 350 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also rund 29 Euro im Monat. Genau dort erreicht die beitragsproportionale Grundzulage die festen 175 Euro des alten Systems.
Wann ist der letzte Termin für einen Riester-Neuabschluss?
Der 31. Dezember 2026. Für die Mehrheit der Sparer lohnt sich ein Abschluss kurz vor Torschluss nicht. Sinnvoll kann er für Familien mit mehreren Kindern und sehr kleinem Sparbeitrag sein.
Über diesen Artikel
Der Artikel gibt den Rechtsstand des Altersvorsorgereformgesetzes wieder, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156). Die Regeln zu Zulagen, Mindesteigenbeitrag und Förderhöchstgrenze folgen den §§ 10a und 79 bis 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung, die Regeln zu Kündigungsfrist und Wechselkosten dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Alle Rechenbeispiele nennen ihre Annahmen und sind nachrechenbar. Es handelt sich um Modellrechnungen mit konstanter Rendite, nicht um historische Wertentwicklungen.
Eine steuerrechtliche Begutachtung durch Dritte hat nicht stattgefunden. Der Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Ob ein Wechsel für dich sinnvoll ist, hängt von deinem konkreten Vertrag ab, insbesondere von Garantiezins, Rentenfaktor und Effektivkosten.
Quellen
Altersvorsorgereformgesetz, Regelungstext im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156)
Bundesministerium der Finanzen: Broschüre zur Reform der privaten Altersvorsorge (PDF)
Deutsche Aktuarvereinigung: Höchstrechnungszins für Neuverträge
Verbraucherzentrale: Einordnung der neuen Altersvorsorgeangebote