Eröffne jetzt Dein Depot beim Kostensieger von Stiftung Warentest (12/2025)

Riester-Rente umwandeln: So läuft der Wechsel ins Altersvorsorgedepot

Die Werbung für den Riester-Nachfolger betont die höhere Zulage. Der eigentliche Hebel ist ein anderer: Bei 25.000 Euro Guthaben und 100 Euro monatlich über 20 Jahre bringt die höhere Förderung rund 4.800 Euro, der Wegfall von Beitragsgarantie und hohen Kosten dagegen rund 71.900 Euro. Dieser Ratgeber zeigt, welche vier Wege du mit deinem Vertrag hast, was die Übertragung tatsächlich kostet und wann du besser nicht wechselst, weil in deinem Altvertrag ein Garantiezins von 3,25 Prozent steht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, alle bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben dir, auch wenn du später wechselst.
  • Niemals kündigen. Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung, sämtliche Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Bei 15 Jahren Laufzeit sind das schnell mehrere tausend Euro.
  • Vier Wege stehen offen: Vertrag ruhen lassen, beim selben Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln, das Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen oder alles unverändert weiterlaufen lassen.
  • Der Wechsel ist ab 2027 möglich. Er läuft über eine Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende, nicht über ein formloses Schreiben von heute auf morgen.
  • Das neue System fördert stärker: bis zu 540 Euro Grundzulage statt fester 175 Euro, Kosten von 0,1 bis 0,2 Prozent bei selbst gewählten ETFs statt 1,5 bis 2,5 Prozent, keine Beitragsgarantie und damit bis zu 100 Prozent Aktienquote.
  • Den größten Unterschied macht nicht die Zulage, sondern die Rendite. Bei einem Bestand von 25.000 Euro und 100 Euro monatlich über 20 Jahre bringt die höhere Förderung rund 4.800 Euro, der Wegfall der Garantie rund 71.900 Euro.
  • Zwei Sonderregeln ergänzen das System: 200 Euro einmalig für unter 25-Jährige und eine Grundzulage bis 175 Euro für mittelbar berechtigte Ehegatten. Einen Geringverdiener-Bonus gibt es nicht.
  • Nicht wechseln sollten vor allem Sparer mit Altverträgen aus den Jahren 2002 bis 2004, weil dort ein Garantiezins von 3,25 Prozent und oft garantierte Rentenfaktoren im Vertrag stehen.
✨ Kostenlos & unverbindlich finanzen.net zero

Riester-Vertrag übertragen und bis zu 540 € Förderung sichern.

Dein Riester-Guthaben kann ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot bei unserem Broker finanzen.net ZERO wechseln – alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Melde dich jetzt an, damit du am 1. Januar startklar bist.

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden.
Deine Anmeldung war erfolgreich! Wir melden uns bei dir.

🔒 Kein Spam · Jederzeit abmeldbar · Deine Daten sind sicher

Riester-Rente abgeschafft: was das konkret bedeutet

Ab dem 1. Januar 2027 sind keine Neuabschlüsse mehr möglich. Bestehende Verträge laufen weiter. Wer nichts tut, bekommt weiterhin die bisherigen 175 Euro Grundzulage und bis zu 300 Euro pro Kind, und die Beitragsgarantie bleibt bestehen.

Der Nachfolger heißt Altersvorsorgedepot. Die Förderung ist beitragsproportional: 50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Cent je Euro auf die weiteren Beiträge bis 1.800 Euro. Die maximale Grundzulage liegt damit bei 540 Euro im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent des Eigenbeitrags bis höchstens 300 Euro je Kind, in voller Höhe also ab 25 Euro im Monat. Der Mindesteigenbeitrag liegt einheitlich bei 120 Euro im Jahr. Erstmals sind auch Gewerbetreibende und Freiberufler unmittelbar förderberechtigt.

Die Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

Lohnt sich der Wechsel für dich?

Mit dem folgenden Rechner vergleichst du, ob ein Umstieg auf das Altersvorsorgedepot oder ein klassischer ETF-Sparplan mehr aus deinen Beiträgen macht.

Riester behalten – oder zum Altersvorsorgedepot wechseln?

🔔 Vormerken AVD-Start: 01.01.2027

Vergleiche dein Riester-Guthaben mit dem Altersvorsorgedepot und einem ETF-Sparplan – neutral, transparent, ohne Empfehlung.

Deine Eingaben – jederzeit anpassbar
Schritt 1 von 5
Wie alt bist du, und wann möchtest du in Rente gehen?
Daraus ergibt sich deine Ansparphase. Renteneintritt frühestens mit 65, spätestens mit 70.
Dein Alter i• Gültige Eingabe: 16–66 Jahre
• Renteneintrittsalter einstellbar (65 bis 70)
Bitte gib ein Alter unter dem Renteneintrittsalter ein
Renteneintrittsalter i• Alter, ab dem die Auszahlung beginnt (Ende der Ansparphase)
• Frühestens mit 65, spätestens mit 70
• Standard: 67 (Regelaltersgrenze)
67 Jahre
Hast du eine Riester-Rente, und möchtest du die Förderung wechseln?
Bestehendes Riester-Guthaben kann per freiwilligem Wechsel ins Altersvorsorgedepot überführt werden. Es geht dann in allen Varianten als Startkapital in den Vergleich ein und wird mitverzinst. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist förderunschädlich – deine Zulagen bleiben erhalten. Anders als ein Riester-Vertrag mit Beitragsgarantie ist das Altersvorsorgedepot ohne Garantie (mehr Renditechance, aber Kapitalmarktrisiko); ob ein Wechsel für dich passt, hängt von deinem Vertrag ab.
Wie viel zahlst du monatlich ein? i• 50% auf erste 360 €/Jahr → max. 180 € Grundzulage
• 25% auf weitere 1.440 €/Jahr → max. 360 € Grundzulage
• Max. Einzahlung: 570 €/Monat
Wähle einen Richtwert oder stelle den Regler frei ein.
€
0 €150 €570 € max.
Unter 10 €/Monat beim Altersvorsorgedepot: keine Zulagen und kein Berufseinsteigerbonus (eine wieder eingezahlte Steuererstattung zählt bei den Zulagen mit) Max. Förderung ab 150 €/Monat Max. 570 €/Monat
So funktioniert die Förderung: Der Staat gibt auf die ersten 360 €/Jahr 50 % dazu, auf die nächsten 1.440 €/Jahr 25 %. Ab 150 €/Monat (1.800 €/Jahr) nutzt du die volle Grundzulage. Unter 10 €/Monat gibt es beim Altersvorsorgedepot keine Zulagen und keinen Berufseinsteigerbonus (eine wieder eingezahlte Steuererstattung zählt bei den Zulagen mit). Einzahlen kannst du bis 570 €/Monat – gefördert wird allerdings nur bis 1.800 €/Jahr.
Hast du Kinder – oder planst du welche? i• 300 €/Kind/Jahr Kinderzulage
• Ab 25 €/Monat voll erreichbar
• Voraussetzung: Kindergeldberechtigung
Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es eine zusätzliche Zulage. Gib die Geburtsjahre ein (auch geplante) – daraus ergibt sich, wie lange die Zulage läuft.
Anzahl Kinder
Kinderzulage: Im Altersvorsorgedepot gibt es einheitlich 300 €/Jahr pro Kind – unabhängig vom Geburtsjahr. (Bei Riester sind es 300 €/Jahr für ab 2008 geborene und 185 €/Jahr für vorher geborene Kinder.) Voraussetzung ist die Kindergeldberechtigung – sie kann i. d. R. bis zum 25. Geburtstag laufen.
Inflation berücksichtigen (2 % p. a.)i• Zeigt zusätzlich, was die zukünftigen Beträge in heutiger Kaufkraft wert sind
• Annahme: 2 % Inflation pro Jahr (langfristiges Ziel der EZB)
• Abgezinst auf den Renteneintritt – die Rangfolge der Produkte ändert sich dadurch nicht
Nettobetrag berechnen (vereinfachte Rechnung)i• Riester & AVD: nachgelagerte Besteuerung – die volle Rente wird im Alter mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert
• ETF/Fonds: Abgeltungsteuer (effektiv ~18,5 %) nur auf die Gewinne (inkl. 30 % Teilfreistellung), abzüglich Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/Jahr, 2.000 € bei Zusammenveranlagung)
• Vereinfachte Annahme – ersetzt keine Steuerberatung
AVD vormerken
Kostenlos für das Altersvorsorgedepot vormerken
Wir speichern deine E-Mail-Adresse, um dich über den Start des Altersvorsorgedepots zu informieren. Näheres in der Datenschutzerklärung.
Kostenlos und unverbindlich.
Ergebnis
Welche Renditeerwartung legst du zugrunde? Historische Renditeannahmen i• Aktien-/AVD-Renditen abgeleitet aus dem langfristigen DAX-Durchschnitt (Deutsches Aktieninstitut, DAX-Rendite-Dreieck: ~7–9 % p.a. über 30 Jahre)
• Riester: je nach Studie ~0,8 % (Finanzwende/Kleinlein) bis ~2,5 % (IVFP) – nach Kosten und Garantieabzügen
• Altersvorsorgedepot/ETF/Fonds: Nettorendite nach TER
• Defensiv: konservativ (Anleihen-lastig) · Neutral: ausgewogen (60/40) · Offensiv: aktienstark (max. 7,5 % p.a.)
• Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung
Neutral
Riester 1,0% · Altersvorsorgedepot 5,5% · ETF/Fonds 5,5%
In dieser Beispielrechnung liegt das AVD Flex-Depot vorn
+0 €
in heutiger Kaufkraft: +0 €
Vergleich Altersvorsorgedepot vs. Riester
+0 €
voraussichtlich mehr mit dem Altersvorsorgedepot
in heutiger Kaufkraft: +0 €
Brutto-Vergleich: +0 € · in heutiger Kaufkraft +0 €
Hinweis: Bei Entnahme in schwachen Börsenjahren oder bei geringem Anlagehorizont kann das Ergebnis geringer ausfallen. Die Werte sind Schätzungen mit Durchschnittsannahmen – keine Anlageempfehlung, keine Prognose.
Warum kann der ETF-Sparplan netto vorn liegen? Riester und das Altersvorsorgedepot werden nachgelagert besteuert: Im Alter wird die gesamte Auszahlung (Einzahlungen + Förderung + Erträge) mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Beim ETF-Sparplan fällt dagegen nur auf die Erträge Abgeltungsteuer an (effektiv ca. 18,5 % nach Teilfreistellung, zusätzlich gemindert um den jährlichen Sparer-Pauschbetrag) – die Einzahlungen selbst bleiben steuerfrei, da bereits versteuert. Je höher dein Steuersatz im Alter (z. B. durch eine hohe gesetzliche Rente oder weitere Einkünfte), desto stärker schmilzt der Fördervorteil – netto kann der ETF-Sparplan dann trotz Förderung vorn liegen.
Riester
0 €
Kapital netto (nach Steuer)
= heute 0 €
0 €
Kapital zum Renteneintritt (Brutto)
= heute 0 €
Brutto: 0 €(heute 0 €)
Automatische Sicherheitsumschichtung vor Renteneintritti• Ziel ist es, das Risiko vor Renteneintritt zu reduzieren
• 4–5 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil wird auf 50 % reduziert
• 1–3 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil sinkt weiter auf 30 %
Nein
Eigenbeitrag gesamti• Startguthaben + monatliche Einzahlungen bis Renteneintritt
• In allen vier Varianten identisch
0 €
Förderung Gesamt0 €
Wertzuwachsi• Endkapital abzüglich Eigenbeitrag und Förderung
• Kurs-/Zinsgewinne vor Steuern
0 €
Monatsrente0 €
Monatsrente (heute)0 €
Monatsrente (netto)0 €
Monatsrente (netto, heute)0 €
AVD Standarddepot
0 €
Kapital netto (nach Steuer)
= heute 0 €
0 €
Kapital zum Renteneintritt (Brutto)
= heute 0 €
Brutto: 0 €(heute 0 €)
Automatische Sicherheitsumschichtung vor Renteneintritti• Ziel ist es, das Risiko vor Renteneintritt zu reduzieren
• 4–5 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil wird auf 50 % reduziert
• 1–3 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil sinkt weiter auf 30 %
Ja ✓
Eigenbeitrag gesamti• Startguthaben + monatliche Einzahlungen bis Renteneintritt
• In allen vier Varianten identisch
0 €
Förderung Gesamt0 €
Wertzuwachsi• Endkapital abzüglich Eigenbeitrag und Förderung
• Kurs-/Zinsgewinne vor Steuern
0 €
Monatsrente0 €
Monatsrente (heute)0 €
Monatsrente (netto)0 €
Monatsrente (netto, heute)0 €
ETF-Sparplan (ohne Förderung)
0 €
Kapital netto (nach Steuer)
inkl. 30 % Teilfreistellung & Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/Jahr)
= heute 0 €
0 €
Kapital zum Renteneintritt (Brutto)
= heute 0 €
Brutto: 0 €(heute 0 €)
Automatische Sicherheitsumschichtung vor Renteneintritti• Ziel ist es, das Risiko vor Renteneintritt zu reduzieren
• 4–5 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil wird auf 50 % reduziert
• 1–3 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil sinkt weiter auf 30 %
Nein
Eigenbeitrag gesamti• Startguthaben + monatliche Einzahlungen bis Renteneintritt
• In allen vier Varianten identisch
0 €
Förderung Gesamt–
Wertzuwachsi• Endkapital abzüglich Eigenbeitrag
• Kurs-/Zinsgewinne vor Steuern (Abgeltungsteuer fällt nur hierauf an)
0 €
Monatsrente0 €
Monatsrente (heute)0 €
Monatsrente (netto)0 €
Monatsrente (netto, heute)0 €
AVD Flex-Depot
0 €
Kapital netto (nach Steuer)
= heute 0 €
0 €
Kapital zum Renteneintritt (Brutto)
= heute 0 €
Brutto: 0 €(heute 0 €)
Automatische Sicherheitsumschichtung vor Renteneintritti• Ziel ist es, das Risiko vor Renteneintritt zu reduzieren
• 4–5 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil wird auf 50 % reduziert
• 1–3 Jahre vor Renteneintritt: Aktienanteil sinkt weiter auf 30 %
Nein
Eigenbeitrag gesamti• Startguthaben + monatliche Einzahlungen bis Renteneintritt
• In allen vier Varianten identisch
0 €
Förderung Gesamt0 €
Wertzuwachsi• Endkapital abzüglich Eigenbeitrag und Förderung
• Kurs-/Zinsgewinne vor Steuern
0 €
Monatsrente0 €
Monatsrente (heute)0 €
Monatsrente (netto)0 €
Monatsrente (netto, heute)0 €
Auszahlungsdauer i• Mann: Ø 78 Jahre (Statistisches Bundesamt 2024)
• Frau: Ø 83 Jahre (Statistisches Bundesamt 2024)
• Empfehlung: länger ansetzen für Langlebigkeitsschutz
• Default: 18 Jahre nach Rente (entspricht Alter 85)
Passe den Zeitraum an und sieh sofort, wie sich deine Monatsrate ändert
18 Jahre
Die Auszahlung endet mit 85 Jahren. Das Altersvorsorgedepot muss Leistungen mindestens bis zum 85. Lebensjahr erbringen.
Monatsrente im Vergleich
Brutto · ohne Steuer
Antippen zum Vergrößern
Kapitalentwicklung im Vergleich
Vermögensentwicklung von heute bis zum Renteneintritt
Riester Standarddepot Flex-Depot ETF-Sparplan
Antippen zum Vergrößern
0 €
Grundzulage im 1. Jahr
0 €
Kinderzulage im 1. Jahr
0 €
Staatliche Förderung gesamt (über Laufzeit)
Schon heute investieren?
ab 0 € Ordergebühren

Investiere bei finanzen.net zero ab 0 € Ordergebühren (zzgl. Spreads) in Aktien, ETFs, Kryptos oder Sparpläne.

Das Altersvorsorgedepot kommt erst ab 1. Januar 2027. Unabhängig davon kannst du schon heute ein reguläres Wertpapierdepot bei finanzen.net zero eröffnen – ohne AVD-Förderung (keine Zulagen, keine Steuervorteile).

Möchtest du auf das geförderte AVD warten? Dann trag dich oben zur Vormerkung ein – wir informieren dich rechtzeitig zum Start.

Reguläres Depot – nicht das geförderte AVD
ab 0 € Ordergebühren an ausgewählten Handelsplätzen unter Bedingungen; zzgl. Spreads. Es gelten die Konditionen im Preis- und Leistungsverzeichnis von finanzen.net zero.
finanzen.net zero ist vertraglich gebundener Vermittler der DonauCapital Wertpapier GmbH. Depotbank ist die Baader Bank AG.
HinweiseKeine Anlage- oder Handlungsempfehlung – nur zur ersten Orientierung
  • Kaufkraft heute: zukünftige Beträge mit 2 % Inflation p. a. auf den Renteneintritt abgezinst (Realwert). Die Rangfolge der Produkte bleibt unverändert – reale Werte zeigen den Kaufkraftverlust; Riester liegt real teils im Minus.
  • Der Vergleich beim Altersvorsorgedepot bezieht sich ausschließlich auf das Standarddepot (max. 1,0% Effektivkosten, Lifecycle automatisch gesteuert) – individuelle Depots können abweichen
  • Monatliche Renten sind Bruttobeträge vor Steuern – Verzinsung in der Auszahlungsphase nicht berücksichtigt (lineare Entnahme)
  • Nettobetrag: stark vereinfachte Schätzung nach Steuer. Riester & Altersvorsorgedepot werden in zwei Töpfen besteuert: Der geförderte Teil (Eigenbeiträge bis zum Förderhöchstbetrag – AVD 1.800 €/Jahr zzgl. Zulagen, Riester 2.100 €/Jahr inkl. Zulagen – samt deren Erträgen sowie ein eingebrachtes Guthaben) wird im Alter voll nachgelagert über den Einkommensteuertarif (§32a EStG, Steuertarif 2026, inkl. Grundfreibetrag) versteuert. Der ungeförderte Teil (Beiträge darüber) wird günstiger besteuert – die eingezahlte Substanz bleibt steuerfrei, von den Erträgen ist bei der hier unterstellten linearen Entnahme (Auszahlplan) nur die Hälfte steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG: für Auszahlungen nach dem 62. Lebensjahr, sobald der Vertrag 12 Jahre besteht – gerechnet ab heute; liegen bis zum Rentenbeginn weniger als 12 Jahre, sind die Auszahlungen bis dahin auf den vollen Ertrag steuerpflichtig; bei lebenslanger Leibrente stattdessen nur der Ertragsanteil). Deine weiteren Alterseinkünfte werden steuerlich „unter" die nachgelagert besteuerte Riester-/AVD-Rente gelegt, sodass diese mit dem darauf entfallenden (höheren) Satz besteuert wird: angegebene gesetzliche Rente nur mit ihrem steuerpflichtigen Anteil (Besteuerungsanteil gestaffelt nach Renteneintrittsjahr, ~84 % in 2026 bis 100 % ab 2058), Betriebsrente voll steuerpflichtig. Kennst du deine gesetzliche Rente nicht, wird sie aus deinem heutigen Bruttojahreseinkommen und den Beitragsjahren grob geschätzt (Entgeltpunkte = Einkommen, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze, ÷ Durchschnittsentgelt × Beitragsjahre × Rentenwert; Annahme: durchgehend gearbeitet, Einkommen konstant) – dieser Schätzwert ist anpassbar und ersetzt keine Renteninformation der DRV. Der Steuertarif des laufenden Jahres dient als Näherung auch für künftige Renteneintritte. ETF/Fonds werden mit Abgeltungsteuer (effektiv ~18,5 % = 26,375 % abzüglich 30 % Teilfreistellung für Aktienfonds) nur auf den Gewinn angesetzt; zusätzlich wird der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/Jahr, 2.000 € bei Zusammenveranlagung) für jedes Ansparjahr vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen – Annahme: der Freibetrag wird jährlich genutzt (z. B. über die Vorabpauschale oder rollierende Gewinnrealisierung); die tatsächliche Nutzung kann abweichen. Einzahlphase (Riester & AVD): Eigenbeiträge und Zulagen sind als Sonderausgaben absetzbar (Riester gedeckelt auf 2.100 €/Jahr gesamt, AVD bis 1.800 €/Jahr Eigenbeitrag zzgl. Zulagen – der darüber hinausgehende Teil des Eigenbeitrags ist nicht absetzbar); das Finanzamt nimmt per Günstigerprüfung den höheren Vorteil aus Zulage oder Steuerersparnis. Die so geschätzte jährliche Steuererstattung wird reinvestiert. In den geförderten Vertrag darf sie allerdings nur fließen, soweit die gesetzliche Einzahlungsgrenze von 6.840 €/Jahr (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 AltZertG) noch nicht ausgeschöpft ist; ein darüber hinausgehender Betrag wird als Fonds-Nebendepot abgebildet und dort wie ein normales Fondsdepot besteuert – die Erstattung selbst ist kein steuerbarer Zufluss, versteuert werden nur ihre Gewinne (Abgeltungsteuer, 30 % Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag). Bei der Standardrate von 150 €/Monat entsteht kein Nebendepot; der Erwerbs-Steuersatz wird vereinfacht über eine Vorsorgepauschale aus dem Bruttojahreseinkommen abgeleitet (Werbungskostenpauschale 1.230 € + Arbeitnehmer-Vorsorgeaufwendungen RV/KV/PV, 2026) – ohne Einkommensangabe werden nur die Zulagen berücksichtigt. Verheiratete können das Ehegattensplitting aktivieren (Steuer = 2 × Tarif(zvE ÷ 2)); der Partner geht je nach Angabe als Rente (nur steuerpflichtiger Anteil) oder als Erwerbseinkommen (voll) ein – bleibt das Feld leer, wird ein Partner ohne eigenes steuerpflichtiges Einkommen unterstellt. Nicht berücksichtigt sind Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge (fallen v. a. auf gesetzliche und Betriebsrente an, kaum auf die Riester-/AVD-Auszahlung), Kirchensteuer sowie steuermindernde Pauschalen auf die Renteneinkünfte (Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen) – die ausgewiesene Rentensteuer ist dadurch eher konservativ (tendenziell etwas zu hoch). Kein Ersatz für eine steuerliche Beratung; tatsächliche Steuersätze und -regeln können erheblich abweichen.
  • Max. Einzahlung: 570 €/Monat (6.840 €/Jahr) – davon werden bis zu 1.800 €/Jahr staatlich gefördert. Die Grenze gilt für Eigenbeiträge inklusive einer reinvestierten Steuererstattung; Zulagen und Erträge zählen nicht mit.
  • Automatische Sicherheitsumschichtung vor Renteneintritt (nur Standarddepot): automatische Umschichtung in risikoärmere Anlagen vor Renteneintritt – schützt vor Kurseinbrüchen, reduziert aber die Rendite in den letzten Jahren
  • Rendite-Szenarien: Aktien-/AVD-Renditen abgeleitet aus dem langfristigen DAX-Durchschnitt (Deutsches Aktieninstitut, DAX-Rendite-Dreieck); Riester-Renditen in Anlehnung an Studien (Finanzwende/Kleinlein ~0,8 %, IVFP ~2,5 %). Alle Werte nach Kosten. Die vergangene Wertentwicklung ist kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung – tatsächliche Marktrenditen können erheblich abweichen
  • Riester-Mindesteigenbeitrag: Liegt der Eigenbeitrag unter dem Mindesteigenbeitrag (4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, max. 2.100 €/Jahr, abzüglich Zulagen; mindestens Sockelbetrag 60 €/Jahr), kürzt die ZfA die Zulagen im Verhältnis Eigenbeitrag zu Mindesteigenbeitrag (§ 86 EStG in der bis Ende 2026 geltenden Fassung, gilt für bestehende Riester-Verträge weiter). Das Tool bildet diese Kürzung ab, wenn ein Brutto-Jahreseinkommen angegeben ist (Nettobetrag berechnen, Rentenbeträge unbekannt); es gilt vereinfacht als Vorjahreseinkommen. Ohne diese Angabe wird nur der Sockelbetrag von 60 €/Jahr angesetzt.
  • Kinderzulage vereinfacht bis 25. Geburtstag – tatsächlich an Kindergeldberechtigung geknüpft
  • Grundsicherung 2026: Regelsatz 563 €/Mo. + durchschnittliche Warmmiete ca. 304 €/Mo. = ca. 867 €/Mo. gesamt · Riester-Rente: bis 100 €/Mo. zu 100% anrechnungsfrei, 100–200 €/Mo. zu 30% anrechnungsfrei (§82 SGB XII) · Für das Altersvorsorgedepot ist diese Schutzregelung gesetzlich noch nicht verankert (Stand April 2026) · Ein Depot/AVD müsste vor Grundsicherung zudem erst bis auf das Schonvermögen (~10.000 €) verbraucht werden
  • Individuelle Faktoren (Steuerklasse, bestehende Verträge, persönliche Situation) nicht berücksichtigt
  • Für individuelle Beratung bitte zugelassenen Finanzberater hinzuziehen
  • Wer weniger als 10 Jahre bis zur Rente hat, sollte den Wechsel sorgfältig abwägen, da Marktrückgänge kurz vor Renteneintritt das angesparte Kapital dauerhaft schmälern können

Vier Wege für deinen bestehenden Vertrag

Kündigen ist keiner davon. Diese vier Möglichkeiten hast du.

Weg 1: Vertrag ruhen lassen

Du stellst den Vertrag beitragsfrei. Es fließen keine neuen Beiträge und keine neuen Zulagen mehr, das vorhandene Guthaben bleibt investiert, die bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Die laufenden Verwaltungskosten sinken in der Regel, verschwinden aber nicht.

⚠️ Wichtig

Beachte dabei: Mit dem Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags endet der Bestandsschutz des Altvertrags. Die Kombination aus „Riester ruhen lassen und daneben ein Altersvorsorgedepot eröffnen“ ist deshalb nicht automatisch das Beste aus beiden Welten. Kläre vorher mit deinem Anbieter, welche Folgen der Neuabschluss für deinen Altvertrag hat.

Weg 2: Beim selben Anbieter in die neue Fördersystematik wechseln

Du behältst deinen Vertrag und erklärst gegenüber deinem Anbieter, dass du künftig nach den neuen Regeln gefördert werden möchtest. Die Konditionen des Vertrags bleiben sonst unverändert. Das ist der einfachste Weg für alle, deren Vertrag günstig ist und die nur die höhere Zulage mitnehmen wollen, ohne einen Anbieterwechsel anzustoßen. Voraussetzung ist, dass der Anbieter das anbietet.

Weg 3: Guthaben in ein Altersvorsorgedepot übertragen

Du überträgst das gesamte Guthaben zu einem neuen Anbieter, etwa von einer Rentenversicherung zu einem Broker mit reinem Depot. Alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wandern mit, nichts wird zurückgefordert. Nach dem Wechsel gilt die neue Fördersystematik, und die Kosten sinken auf das Niveau der selbst gewählten ETFs.

Das ist für die meisten Sparer mit teuren Altverträgen die wirtschaftlich beste Wahl, vor allem für Singles und Gutverdiener ohne Kinder, die von den festen Riester-Zulagen ohnehin wenig hatten.

Weg 4: Alles unverändert weiterlaufen lassen

Die bisherige Förderung mit festen Zulagen und Beitragsgarantie gilt für Bestandsverträge unverändert weiter. Sinnvoll ist das für eine kleine, aber klar umrissene Gruppe, die weiter unten beschrieben wird.

Warum eine Kündigung fast immer der teuerste Weg ist

Wer seinen Riester-Vertrag kündigt, löst eine schädliche Verwendung aus. Sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile sind an den Staat zurückzuzahlen. Bei einem Vertrag, der seit 2005 läuft, summieren sich allein die Grundzulagen auf rund 3.500 Euro. Dazu kommen mögliche Stornokosten des Anbieters.

Es gibt kaum eine Konstellation, in der sich das rechnet. Selbst ein teurer, schlecht laufender Vertrag ist beitragsfrei gestellt besser aufgehoben als gekündigt.

Wir brauchen deine Sterne!

Dir gefallen unsere Texte und Tools? Dann lass es uns und die Community wissen. Eine Bewertung bei Trustpilot dauert keine zwei Minuten – hilft uns aber enorm.

finanzen.net bei Trustpilot bewerten

Vielen Dank für deine Hilfe 🙏

Was ein Riester-Vertrag gekostet hat

Ein Vergleich mit Zahlen, der zeigt, worum es geht. Wer 2002 begonnen hat, monatlich 100 Euro einzuzahlen, steht nach 25 Jahren bei rund 47.000 Euro. Hätte es das Altersvorsorgedepot damals schon gegeben, mit demselben Eigenbeitrag, den heutigen Zulagen und einem breit gestreuten Aktien-ETF, wären daraus rund 90.000 Euro geworden.

LaufzeitRiesterAltersvorsorgedepotDifferenz
10 Jahre (Start 2015)rund 15.600 €rund 22.000 €rund 6.400 €
15 Jahre (Start 2010)rund 24.900 €rund 38.600 €rund 13.700 €
25 Jahre (Start 2002)rund 46.800 €rund 89.700 €rund 42.900 €

Annahmen: 1.200 Euro Eigenbeitrag im Jahr, Einzahlung zu Jahresbeginn. Riester mit 175 Euro Grundzulage und 2,3 Prozent Rendite nach Kosten, Altersvorsorgedepot mit 390 Euro Grundzulage und 5,8 Prozent Rendite nach Kosten, also 6 Prozent Bruttorendite abzüglich 0,2 Prozent Depotkosten. Ohne Kinderzulagen, ohne Steuereffekte. Eine Modellrechnung, keine historische Wertentwicklung.

Die Differenz hat drei Ursachen. Erstens die Produktkosten von typischerweise 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr. Zweitens die Beitragsgarantie, die Anbieter in der Niedrigzinsphase in Anleihen zwang und die Aktienquote begrenzte. Drittens die niedrigere Zulage. Wie stark die drei Ursachen jeweils wirken, zeigt das Rechenbeispiel weiter unten. So viel vorweg: Die Zulage ist der kleinste der drei Hebel.

Riester und Altersvorsorgedepot im Vergleich

Vergleich Riester-Rente und Altersvorsorgedepot

MerkmalRiester-RenteAltersvorsorgedepot ab 2027
GrundzulageFest 175 € im JahrBeitragsproportional, bis zu 540 €
Mindesteigenbeitrag4 % des Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 €Fest 120 € im Jahr
Kinderzulage185 € oder 300 €, gekürzt bei zu kleinem EigenbeitragBis zu 300 €, voll ab 300 € Eigenbeitrag
SonderausgabenabzugBis 2.100 € je PersonEigenbeitrag bis 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch
Typische Kosten1,5 bis 2,5 % pro Jahr0,1 bis 0,2 % bei selbst gewähltem ETF, höchstens 1,0 % beim Standarddepot
Beitragsgarantie100 % verpflichtendKeine, optional 80 oder 100 % im Garantieprodukt
AktienquoteDurch die Garantie begrenztBis zu 100 %
Besteuerung AnsparphaseSteuerfreiSteuerfrei
SelbstständigeNur bei Rentenversicherungspflicht oder mittelbarUnmittelbar förderberechtigt
AuszahlungMindestens 70 % müssen verrentet werdenAuszahlungsplan oder Leibrente frei wählbar
AnbieterwechselMöglich, Kosten je nach VertragAbgebender Anbieter nach 5 Jahren kostenfrei, aufnehmender höchstens 150 €

In der Ansparphase sind beide Systeme steuerfrei und Umschichtungen in beiden steuerfrei möglich. Der Unterschied liegt nicht in der Steuer, sondern darin, dass im Riester-Vertrag wegen der Garantie kaum Gewinne entstanden, die von der Steuerfreiheit hätten profitieren können.

Die Vorteile im Detail

Die Kosten sinken deutlich

Das ist der stärkste Grund für einen Wechsel. Typische Riester-Produkte kosten 1,5 bis 2,5 Prozent pro Jahr, zusammengesetzt aus Abschluss-, Verwaltungs- und Garantiekosten. Im Altersvorsorgedepot mit selbst gewähltem ETF liegen die Kosten bei 0,1 bis 0,2 Prozent. Beim Standardprodukt, das jeder Anbieter führen muss, sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent gedeckelt.

Was das ausmacht: 25.000 Euro Guthaben, 20 Jahre Restlaufzeit, 6 Prozent Bruttorendite. Bei 2,0 Prozent Kosten werden daraus rund 54.800 Euro, bei 0,2 Prozent rund 77.200 Euro. Der Unterschied liegt bei rund 22.400 Euro, und zwar allein aus dem Kostensatz, ohne jede weitere Änderung.

Die Zulage steigt, ab einem bestimmten Beitrag

Im alten System gibt es feste 175 Euro Grundzulage, unabhängig von der Höhe der Einzahlung, sofern der Mindesteigenbeitrag erreicht ist. Im neuen System hängt die Zulage direkt am Eigenbeitrag.

Eigenbeitrag pro JahrGrundzulage RiesterGrundzulage Altersvorsorgedepot
300 €175 €150 €
350 €175 €175 €
700 €175 €265 €
1.200 €175 €390 €
1.800 €175 €540 €

Der Kipppunkt liegt bei 350 Euro im Jahr, also rund 29 Euro im Monat. Wer weniger spart, bekommt im alten System mehr Grundzulage. Wer mehr spart, im neuen.

Beim Sonderausgabenabzug ist das Bild ähnlich. Riester erlaubt bis zu 2.100 Euro je Person. Im Altersvorsorgedepot sind es 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich Zulageanspruch, ohne Kinder also bis zu 2.340 Euro, mit zwei Kindern bis zu 2.940 Euro.

Volle Aktienquote statt Garantie

Die verpflichtende Beitragsgarantie war der folgenreichste Konstruktionsfehler. Anbieter mussten zusichern, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. In der Niedrigzinsphase bedeutete das, einen Großteil des Kapitals in niedrig verzinste Anlagen zu stecken. An der Entwicklung der Aktienmärkte nahmen Riester-Sparer entsprechend wenig teil.

Im Altersvorsorgedepot gibt es keine Garantiepflicht. Bis zu 100 Prozent Aktienquote sind möglich. Wer Sicherheit will, kann freiwillig ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt wählen. Es ist eine Wahl, kein Zwang.

Steuerfreie Ansparphase, die diesmal etwas bringt

Im Altersvorsorgedepot fallen in der Ansparphase keine Steuern an: keine Abgeltungsteuer auf Kursgewinne, keine Vorabpauschale, keine Steuer beim Umschichten zwischen Fonds. Wer fünf Jahre vor der Rente von Aktien in Anleihen wechselt, zahlt darauf keinen Cent.

Diesen Vorteil bot der Riester-Vertrag rechtlich ebenfalls. Er lief nur ins Leere, weil das Geld überwiegend in garantiegebundenen Anlagen steckte und kaum steuerpflichtige Gewinne entstanden. Erst mit voller Aktienquote wird aus der Steuerfreiheit ein echter Renditehebel.

Alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten

Die häufigste Sorge beim Wechsel ist der Verlust der Förderung. Bei einer Übertragung passiert das nicht. Das komplette Guthaben inklusive aller erhaltenen Zulagen und Steuervorteile wandert ins neue System, es wird nichts zurückgefordert.

Ein zusätzlicher Schutz steht im Gesetz: Das übertragene, bereits geförderte Kapital darf der aufnehmende Anbieter bei der Berechnung seiner Abschluss- und Vertriebskosten nicht berücksichtigen. Eine zweite Runde Abschlusskosten auf dasselbe Geld ist damit ausgeschlossen.

Flexible Auszahlung statt Verrentungspflicht

Bei Riester müssen mindestens 70 Prozent des Guthabens in eine lebenslange Rente fließen. Wie viel dabei herauskommt, hängt am Rentenfaktor. Bei einem Faktor von 25 bis 30 ergeben 50.000 Euro Guthaben rund 125 bis 150 Euro monatliche Rente.

Im Altersvorsorgedepot hast du die Wahl zwischen einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft, und einer lebenslangen Leibrente. Bis zu 30 Prozent des Kapitals lassen sich zu Beginn auf einen Schlag entnehmen. Beim Auszahlungsplan bleibt das Kapital investiert und ist, soweit noch nicht ausgezahlt, vererbbar.

Kein Versicherungsmantel

Viele Riester-Verträge sind keine Depots, sondern fondsgebundene Rentenversicherungen. Der Versicherungsmantel verursacht Abschluss- und Verwaltungskosten, ohne dass ihnen beim Altersvorsorgedepot ein Nutzen gegenübersteht, denn eine Beitragsgarantie gibt es dort ohnehin nicht. Auch Versicherer dürfen Altersvorsorgedepots anbieten. Achte in dem Fall auf die ausgewiesenen Effektivkosten, dort wird der Unterschied sichtbar.

✨ Kostenlos & unverbindlich finanzen.net zero

Riester-Vertrag übertragen und bis zu 540 € Förderung sichern.

Dein Riester-Guthaben kann ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot bei unserem Broker finanzen.net ZERO wechseln – alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Melde dich jetzt an, damit du am 1. Januar startklar bist.

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden.
Deine Anmeldung war erfolgreich! Wir melden uns bei dir.

🔒 Kein Spam · Jederzeit abmeldbar · Deine Daten sind sicher

Was der Wechsel in Euro bringt

Sabine, 45, hat einen Riester-Fondssparplan mit 25.000 Euro Guthaben und zahlt 100 Euro im Monat ein. Bis zur Rente sind es noch 20 Jahre.

Riester behaltenIns Altersvorsorgedepot übertragen
Effektivkosten pro Jahr2,0 %0,2 %
Grundzulage pro Jahr175 €390 €
Rendite nach Kosten1,0 %5,8 %
Depotwert nach 20 Jahrenrund 61.100 €rund 137.800 €

Annahmen: 25.000 Euro Startguthaben, 1.200 Euro Eigenbeitrag im Jahr, Einzahlung zu Jahresbeginn, 6 Prozent Bruttorendite abzüglich der genannten Kosten, keine Kinderzulagen, ohne Steuern in der Auszahlungsphase.

Die Differenz liegt bei rund 76.700 Euro. Interessanter als die Summe ist ihre Aufteilung:

Die höhere Zulage bringt rund 4.800 Euro. Rechnet man nur die Förderung um, von 175 auf 390 Euro im Jahr, und lässt Kosten und Aktienquote unverändert, steigt der Endwert von 61.100 auf 65.900 Euro.

Kosten und Aktienquote bringen rund 71.900 Euro. Erst wenn zusätzlich die Rendite von 1,0 auf 5,8 Prozent steigt, kommt der Endwert bei 137.800 Euro heraus.

Das ist die eigentliche Botschaft, und sie steht quer zu dem, womit für das neue System geworben wird. Die Zulage ist gut sichtbar und leicht zu erklären, aber sie ist der kleinste der drei Hebel. Entscheidend sind die Kosten und die Frage, ob das Geld überhaupt am Aktienmarkt arbeiten darf. Wer einen Riester-Fondssparplan mit hoher Aktienquote und niedrigen Kosten hat, gewinnt durch einen Wechsel entsprechend wenig.

Für wen der Wechsel nicht sinnvoll ist

Vier Gruppen sollten ihren Vertrag behalten oder den Wechsel zumindest genau prüfen.

Altverträge aus den Jahren 2002 bis 2004. Dort steht ein Garantiezins von 3,25 Prozent im Vertrag, bei Verträgen bis 2006 immerhin 2,75 Prozent. Verglichen mit dem Höchstrechnungszins von 1,0 Prozent, der seit 2025 für Neuverträge gilt, ist das eine Zusage, die sich nicht zurückholen lässt. Sie geht mit der Übertragung verloren.

Verträge mit garantiertem Rentenfaktor. Ältere Rentenversicherungen sichern oft einen Rentenfaktor zu, der deutlich über dem liegt, was heute angeboten wird. Auch diese Zusage fällt bei einer Übertragung weg. Prüfe die Police, bevor du wechselst.

Sparer mit mehreren Kindern und kleinem Beitrag. Wer dauerhaft weniger als 25 Euro im Monat aufbringen kann, bekommt im alten System feste Kinderzulagen, die nicht am Eigenbeitrag hängen. Das kann vorteilhafter bleiben.

Wer bereits in der Auszahlungsphase ist. Eine Übertragung ist dann nicht mehr möglich.

Der Wechsel in fünf Schritten

Schritt 1: Vertrag durchleuchten. Fordere die jährliche Kosteninformation an. Entscheidend ist die Zeile mit den Effektivkosten. Alles über 1 Prozent ist ein Warnsignal, alles über 2 Prozent ein Grund zum Handeln. Notiere zusätzlich den Garantiezins, einen etwaigen garantierten Rentenfaktor, das aktuelle Guthaben und die Summe der erhaltenen Zulagen.

Schritt 2: Prüfen, ob ein Anbieterwechsel überhaupt nötig ist. Wenn dein bisheriger Anbieter ein Altersvorsorgedepot anbietet oder den Wechsel in die neue Fördersystematik ermöglicht, ist das der kürzere Weg. Ein Anbieterwechsel lohnt sich vor allem dann, wenn die Kosten hoch sind.

Schritt 3: Neues Depot eröffnen. Ab 2027 bieten Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften Altersvorsorgedepots an. Achte auf niedrige Depotkosten und eine breite Fondsauswahl innerhalb der gesetzlichen Positivliste.

Schritt 4: Übertragung anstoßen. Rechtlich läuft der Wechsel über eine Kündigung des Altvertrags mit dem Verlangen, das gebildete Kapital auf den neuen Vertrag zu übertragen. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Wer im Februar kündigt, wechselt zum 30. Juni. Die Zustimmung des bisherigen Anbieters ist nicht erforderlich, die Frist aber einzuhalten. Die meisten Anbieter stellen dafür ein Formular bereit.

Schritt 5: Kosten einplanen. Liegt der Vertragsschluss weniger als fünf Jahre zurück, darf der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro berechnen. Danach muss er kostenfrei übertragen. Unabhängig davon darf der aufnehmende Anbieter eine einmalige Verwaltungspauschale von bis zu 150 Euro verlangen. Rechne also im Zweifel mit 150 Euro, nicht mit null.

💡 Gut zu wissen

Am 1. Januar 2027 werden sehr viele Sparer gleichzeitig ein Depot eröffnen wollen. Identitätsprüfung und Freischaltung brauchen Zeit, und für die Übertragung kommt die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende hinzu. Wer sich jetzt bei finanzen.net ZERO kostenlos vormerkt, hat diesen Schritt hinter sich und kann den Übertrag direkt zum Start anstoßen. Für die Zulage selbst zählt übrigens nur, wie viel du im Beitragsjahr insgesamt einzahlst, nicht wann.

Was bleibt und was wegfällt

Was bleibt: alle bisherigen Zulagen, alle Steuervorteile, das komplette Guthaben. Die Übertragung ist förderunschädlich, anders als eine Kündigung.

Was wegfällt: die Beitragsgarantie und, bei älteren Verträgen, der darin zugesagte Garantiezins sowie ein etwaiger garantierter Rentenfaktor. Der Verzicht auf die Garantie ist der Zweck der Übung, denn sie hat die Aktienquote begrenzt. Die beiden anderen Zusagen sind dagegen ein echter Verlust, der sich nur bei alten Verträgen stellt und dort genau geprüft gehört.

Fazit

Für die meisten Riester-Sparer mit einem teuren Vertrag und mehr als zehn Jahren Restlaufzeit ist der Wechsel wirtschaftlich klar vorteilhaft. Der bürokratische Aufwand ist überschaubar: ein Formular, eine Frist von drei Monaten zum Quartalsende, höchstens 150 Euro Gebühr.

Der Hebel liegt dabei nicht dort, wo er meistens vermutet wird. Die höhere Zulage macht im Beispiel oben rund 6 Prozent der Differenz aus, Kosten und Aktienquote den Rest. Wer schon heute einen günstigen Riester-Fondssparplan mit hoher Aktienquote hat, gewinnt entsprechend wenig und kann sich auf den Wechsel der Fördersystematik beschränken.

Zwei Konstellationen sprechen gegen den Wechsel: ein Garantiezins von 2,75 oder 3,25 Prozent aus einem Altvertrag und ein garantierter Rentenfaktor. Beides steht in deinen Unterlagen. Sieh nach, bevor du kündigst.

✨ Kostenlos & unverbindlich finanzen.net zero

Riester-Vertrag übertragen und bis zu 540 € Förderung sichern.

Dein Riester-Guthaben kann ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot bei unserem Broker finanzen.net ZERO wechseln – alle bisherigen Zulagen bleiben erhalten. Melde dich jetzt an, damit du am 1. Januar startklar bist.

Deine Anmeldung konnte nicht gespeichert werden.
Deine Anmeldung war erfolgreich! Wir melden uns bei dir.

🔒 Kein Spam · Jederzeit abmeldbar · Deine Daten sind sicher

Häufige Fragen

Ist die Riester-Rente abgeschafft?

Für Neuabschlüsse ja. Ab dem 1. Januar 2027 werden keine neuen Verträge mehr geschlossen. Bestehende Verträge haben Bestandsschutz, alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile bleiben bestehen.

Warum sollte ich meinen Riester-Vertrag nicht kündigen?

Weil eine Kündigung als schädliche Verwendung gilt und alle Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen sind. Bei einem 15 Jahre alten Vertrag sind das mehrere tausend Euro, dazu kommen mögliche Stornokosten. Ruhen lassen oder übertragen ist praktisch immer besser.

Wie läuft die Übertragung ab?

Über eine Kündigung des Altvertrags mit dem Verlangen, das Kapital auf den neuen Vertrag zu übertragen. Die Frist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres. Die Zustimmung des bisherigen Anbieters ist nicht erforderlich.

Was kostet der Wechsel?

Innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre darf der abgebende Anbieter bis zu 150 Euro berechnen, danach muss er kostenfrei übertragen. Der aufnehmende Anbieter darf unabhängig davon einmalig bis zu 150 Euro Verwaltungspauschale verlangen.

Gibt es einen Geringverdiener-Bonus von 175 Euro?

Nein. Das verkündete Gesetz kennt keinen solchen Bonus, der Betrag stammt aus einem früheren Reformentwurf. Die 175 Euro im Gesetz sind die Obergrenze der Grundzulage für mittelbar zulageberechtigte Ehegatten.

Kann ich Riester ruhen lassen und trotzdem ein Altersvorsorgedepot eröffnen?

Technisch ja. Mit dem Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags endet allerdings der Bestandsschutz des Altvertrags. Kläre vorher mit deinem Anbieter, was das für deinen konkreten Vertrag bedeutet.

Für wen lohnt sich Riester nach der Reform noch?

Für Sparer mit mehreren Kindern, die dauerhaft weniger als 25 Euro im Monat aufbringen können, und für Altverträge mit hohem Garantiezins oder garantiertem Rentenfaktor. Für alle anderen ist das Altersvorsorgedepot in der Regel besser.

Ab welchem Beitrag ist die neue Zulage höher?

Ab 350 Euro Eigenbeitrag im Jahr, also rund 29 Euro im Monat. Genau dort erreicht die beitragsproportionale Grundzulage die festen 175 Euro des alten Systems.

Wann ist der letzte Termin für einen Riester-Neuabschluss?

Der 31. Dezember 2026. Für die Mehrheit der Sparer lohnt sich ein Abschluss kurz vor Torschluss nicht. Sinnvoll kann er für Familien mit mehreren Kindern und sehr kleinem Sparbeitrag sein.

Über diesen Artikel

Der Artikel gibt den Rechtsstand des Altersvorsorgereformgesetzes wieder, verkündet am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156). Die Regeln zu Zulagen, Mindesteigenbeitrag und Förderhöchstgrenze folgen den §§ 10a und 79 bis 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung, die Regeln zu Kündigungsfrist und Wechselkosten dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz. Alle Rechenbeispiele nennen ihre Annahmen und sind nachrechenbar. Es handelt sich um Modellrechnungen mit konstanter Rendite, nicht um historische Wertentwicklungen.

Eine steuerrechtliche Begutachtung durch Dritte hat nicht stattgefunden. Der Artikel ersetzt keine individuelle Beratung. Ob ein Wechsel für dich sinnvoll ist, hängt von deinem konkreten Vertrag ab, insbesondere von Garantiezins, Rentenfaktor und Effektivkosten.

Quellen

Altersvorsorgereformgesetz, Regelungstext im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156)

Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Bundesministerium der Finanzen: Broschüre zur Reform der privaten Altersvorsorge (PDF)

Deutsche Aktuarvereinigung: Höchstrechnungszins für Neuverträge

Verbraucherzentrale: Einordnung der neuen Altersvorsorgeangebote

Disclaimer: Die in diesem Artikel enthaltenen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations-, Bildungs- und Marketingzwecken ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Inhalte stellen keine Anlageberatung, Anlagestrategieempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Die Informationen berücksichtigen nicht die individuellen Anlageziele und finanzielle Situation des Lesers. Jede Anlageentscheidung sollte eigenverantwortlich getroffen und sorgfältig geprüft werden. Vor einer Anlageentscheidung sollte der Rat eines Anlage- und Steuerberaters eingeholt werden. Der Handel mit Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten ist mit hohen Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen basieren grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch die Umsetzung der in diesem Artikel genannten Informationen entstehen.

1Hinweis zu ZERO: finanzen.net zero ist ein Angebot der finanzen.net zero GmbH, einer Tochter der finanzen.net GmbH.

*Hinweis zu Affiliate-Links: Unsere Ratgeber-Artikel sind objektiv und unabhängig erstellt, wobei mit Sternchen gekennzeichnete Links zur Finanzierung der kostenlosen Inhalte dienen. Die Vergütung aus diesen Links hat keinen Einfluss auf unsere Inhalte.