Auszahlung im Detail
Brutto-Entnahme, Steuer und Nettoauszahlung im ersten Jahr einschließlich der Teilkapitalauszahlung, danach für jedes Folgejahr.
| Pro Jahr | Altersvorsorgedepot | Normales Depot |
|---|---|---|
| Erstes Jahr, mit Teilkapitalauszahlung | ||
| Brutto-Entnahme | ||
| Steuer | ||
| Netto-Auszahlung | ||
| Folgejahre | ||
| Brutto-Entnahme | ||
| Steuer | ||
| Netto-Auszahlung | ||
| Über die gesamte Auszahlungsdauer | Altersvorsorgedepot | Normales Depot |
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| Brutto gesamt | ||
| Steuer gesamt | ||
| Netto gesamt |
Annahmen und Rechenweg
Förderung. Grundzulage 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag, 25 Prozent auf weitere 1.440 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr. Kinderzulage 100 Prozent des Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro je Kind, angesetzt solange das Kind unter 25 ist. Berufseinsteigerbonus 200 Euro einmalig im ersten Beitragsjahr. Grundzulage für mittelbar berechtigte Ehegatten höchstens 175 Euro. Unter 120 Euro Jahresbeitrag wird keine Zulage angesetzt.
Steuer. Einkommensteuer nach der Tarifformel des § 32a EStG für 2026, bei Verheirateten im Splittingverfahren, zuzüglich Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Überleitungszone. Der Vorteil aus der Günstigerprüfung ist die Steuerdifferenz mit und ohne Sonderausgabenabzug von Eigenbeitrag bis 1.800 Euro plus Zulageanspruch, abzüglich des Zulageanspruchs. Die Erstattung wird im selben Jahr angesetzt, tatsächlich fließt sie ein Jahr später.
Ansparphase. Beiträge und Zulagen fließen zu Jahresbeginn und werden mit der Bruttorendite abzüglich Effektivkosten verzinst. Eigenbeiträge über 1.800 Euro im Jahr werden als ungeförderter Topf getrennt geführt, weil sie in der Auszahlungsphase anders besteuert werden. Beim Vergleichsdepot werden Vorabpauschale mit einem Basiszins von 2,5 Prozent und dem Faktor 0,7, die Teilfreistellung von 30 Prozent und der Sparerpauschbetrag berücksichtigt. Die Steuer wird jährlich dem Depot entnommen, die angesetzten Vorabpauschalen mindern später den steuerpflichtigen Gewinn.
Auszahlungsphase. Das Kapital bleibt zur gewählten Auszahlungsrendite investiert und wird als konstante Jahresrate bis zum gewählten Endalter entnommen. Beim Altersvorsorgedepot laufen die Effektivkosten in dieser Phase weiter. Der auf geförderten Beiträgen beruhende Anteil zählt in voller Höhe zum zu versteuernden Einkommen. Beim ungeförderten Anteil ist nur der Gewinn steuerpflichtig, bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung ab 62 nur zur Hälfte. Beim Vergleichsdepot ist der Gewinnanteil nach Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag steuerpflichtig, wobei der niedrigere Wert aus Abgeltungsteuer und persönlichem Steuersatz angesetzt wird.
Rechtsgrundlage. Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156), §§ 10a und 79 bis 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung sowie § 32a EStG für 2026. Die Förderregeln sind gegen die FAQ des Bundesministeriums der Finanzen abgeglichen, die Einkommensteuer gegen den amtlichen Abgabenrechner des Ministeriums.
Nicht enthalten. Schwankende Renditen, künftige Tarifänderungen, Ausgabeaufschläge, Wechselkosten, die lebenslange Leibrente als Auszahlungsform, die Übertragung eines Riester-Vertrags und die Entnahme für Wohneigentum.
Der Rechner gibt dir vier Ergebnisse:
- Deine Förderung im ersten Jahr aus Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und der Steuererstattung aus der Günstigerprüfung, dazu deine Förderquote.
- Dein Depotwert zum Rentenbeginn, nominal und in heutiger Kaufkraft.
- Deine monatliche Nettoauszahlung im Ruhestand, nach Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.
- Den Vergleich mit einem normalen ETF-Depot bei identischem Eigenbeitrag, nach Vorabpauschale und Abgeltungsteuer.
Ein Beispiel: Wer mit 31 Jahren beginnt, 150 Euro im Monat einzahlt und mit 65 in die Auszahlungsphase wechselt, kommt bei 6 Prozent Rendite und 1 Prozent Kosten auf rund 228.000 Euro Depotwert und 887 Euro monatliche Nettorente. Aus einem normalen Depot wären es bei gleichem Eigenbeitrag 852 Euro.
Grundlage sind die Förderregeln des Altersvorsorgereformgesetzes und der Einkommensteuertarif 2026. Beim Vergleichsdepot sind Vorabpauschale, Teilfreistellung und Abgeltungsteuer berücksichtigt. Den vollständigen Rechenweg und alle Annahmen findest du im Abschnitt „Wie rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner?“ und direkt im Rechner unter „Annahmen und Rechenweg“.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich vor allem für Familien mit Kindern, kleine Einkommen, Berufseinsteiger, Gutverdiener und Riester-Sparer mit teuren Verträgen. Wie viel es für dich bringt, hängt von Sparrate, Einkommen, Laufzeit und Kosten ab; genau das rechnet der Rechner durch.
Familien mit Kindern. Die volle Kinderzulage von 300 Euro je Kind ist ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat erreicht. Bei zwei Kindern liegt die Förderquote bei 100 Euro im Monat bei 82,5 Prozent, bei 25 Euro im Monat bei 250 Prozent.
Kleine Einkommen. Die 50-Prozent-Stufe wirkt genau dort, wo wenig gespart werden kann. Schon 10 Euro im Monat reichen für den Zulageanspruch, 30 Euro im Monat schöpfen die höchste Förderstufe aus. Einen gesonderten Geringverdienerbonus sieht das Gesetz nicht vor.
Berufseinsteiger unter 25. Einmalig 200 Euro. Bei 6 Prozent Rendite, 1 Prozent Kosten und 40 Jahren Laufzeit werden daraus rund 1.410 Euro.
Gutverdiener. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro und damit 42 Prozent Grenzsteuersatz nach § 32a EStG hebt die Günstigerprüfung die Gesamtförderung auf rund 983 Euro im Jahr, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Mit Solidaritätszuschlag sind es rund 1.100 Euro. Dazu kommt, dass Umschichtungen im Depot steuerfrei sind, was vor allem beim schrittweisen Umschichten in sichere Anlagen vor der Rente ins Gewicht fällt.
Riester-Sparer. Bestehende Verträge lassen sich übertragen, ohne dass Förderung zurückzuzahlen ist. Ab fünf Jahren nach Vertragsschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren, der aufnehmende darf höchstens 150 Euro verlangen. Ein Beispiel: 25.000 Euro Guthaben, 20 Jahre Restlaufzeit, 6 Prozent Bruttorendite. Bei 2,0 Prozent Kosten wachsen daraus rund 54.800 Euro, bei 0,2 Prozent rund 77.200 Euro. Der Wechsel zurück in die alte Förderung ist danach ausgeschlossen.
Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot nicht?
Das Altersvorsorgedepot lohnt sich nicht für Geld, das du vor dem Rentenbeginn brauchen könntest, und nur eingeschränkt für Beträge über 1.800 Euro im Jahr. Wer kurz vor der Rente steht, trägt ohne Beitragsgarantie ein hohes Verlustrisiko.
Geld, das vorher gebraucht wird. Gefördertes Kapital ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden, also in der Regel bis mindestens 65. Wer vorher entnimmt, muss die auf den entnommenen Betrag entfallende Förderung zurückzahlen.
Beträge über der Förderhöchstgrenze. Die Förderung endet bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Alles darüber bringt im Altersvorsorgedepot keine zusätzliche Zulage mehr, unterliegt aber weiter den Bindungen. Für diese Beträge ist ein normales Depot meist die bessere Wahl.
Kurz vor der Rente. Ohne Beitragsgarantie kann das Depot zum Rentenbeginn im Minus stehen. Für wenige verbleibende Jahre passt eher ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt.
Kommt man vorher an das Geld?
An gefördertes Kapital kommst du vor der Auszahlungsphase nur in engen Grenzen. Wer gefördertes Kapital außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Wege entnimmt, löst eine schädliche Verwendung aus und muss die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Förderunschädlich sind unter anderem die Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum, die Abfindung einer Kleinbetragsrente und die Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase. Auch ein Umzug außerhalb der EU und des EWR gilt als schädliche Verwendung.
Welche Angaben braucht der Rechner?
Monatliche Sparsumme. Dein Eigenbeitrag. Er bestimmt die Höhe aller Zulagen. Ab 120 Euro im Jahr besteht überhaupt ein Zulageanspruch, bis 1.800 Euro im Jahr wird er gefördert.
Zu versteuerndes Einkommen. Grundlage für die Günstigerprüfung. Gemeint ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus deinem letzten Steuerbescheid.
Kinder mit Kindergeldbezug. Für jedes Kind erhöht sich die Förderung um bis zu 300 Euro. Das Geburtsjahr brauchst du, weil der Kindergeldanspruch irgendwann endet.
Geburtsjahr und Renteneintritt. Daraus ergibt sich die Spardauer. Unter 25 kommt einmalig der Berufseinsteigerbonus dazu.
Zu versteuerndes Einkommen im Ruhestand. Die Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot werden voll als Einkommen versteuert. Ohne diese Angabe lässt sich die Nettorente nicht berechnen.
Rendite, Inflation, Effektivkosten. Voreingestellt sind 6 Prozent Bruttorendite, 2 Prozent Inflation und 1 Prozent Effektivkosten. Alle drei Werte kannst du ändern.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Zulage ist beitragsproportional. Sie hängt also nur davon ab, wie viel du selbst einzahlst, nicht mehr von deinem Einkommen. Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag aus der Riester-Welt entfällt.
Grundzulage. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr legt der Staat 50 Cent je Euro drauf, also bis zu 180 Euro. Für die weiteren 1.440 Euro bis zur Förderhöchstgrenze von 1.800 Euro sind es 25 Cent je Euro, also bis zu 360 Euro. Zusammen bis zu 540 Euro im Jahr.
Kinderzulage. Ein zulageberechtigter Elternteil erhält je Kind 1 Euro auf jeden eingezahlten Euro, höchstens 300 Euro pro Kind. Der Höchstbetrag ist damit bei 300 Euro Eigenbeitrag im Jahr erreicht, also bei 25 Euro im Monat. Die Zulage wird einem Elternteil zugeordnet, nicht beiden.
Berufseinsteigerbonus. Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich.
Grundzulage für Ehegatten. Wer selbst nicht unmittelbar förderberechtigt ist, kann über den Ehepartner eine eigene Grundzulage erhalten. Voraussetzung ist ein eigener Vertrag mit mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr. Die Höhe richtet sich nach den Beiträgen des unmittelbar Berechtigten und beträgt höchstens 175 Euro.
Mindesteigenbeitrag. Unter 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es keine Zulage, auch keine anteilige.
Günstigerprüfung. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro plus der Zulageanspruch sind als Sonderausgaben absetzbar. Ohne Kinder und ohne Ehegattenzulage sind das bis zu 2.340 Euro. Gibst du eine Steuererklärung mit Anlage AV ab, prüft das Finanzamt automatisch, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulage. Ist sie das, wird der überschießende Teil erstattet. Mittelbar zulageberechtigte Ehegatten haben keinen eigenen Sonderausgabenabzug.
Rechenbeispiel Familie
Eigenbeitrag 1.200 Euro im Jahr, zwei kindergeldberechtigte Kinder. Grundzulage: 180 Euro auf die ersten 360 Euro plus 210 Euro auf die restlichen 840 Euro, zusammen 390 Euro. Kinderzulage: 2 mal 300 Euro, also 600 Euro. Im Depot landen 2.190 Euro, davon 990 Euro vom Staat. Das ist eine Förderquote von 82,5 Prozent, noch ohne Steuereffekt.
Rechenbeispiel Gutverdiener
Eigenbeitrag 1.800 Euro, keine Kinder, zu versteuerndes Einkommen 80.000 Euro. Absetzbar sind 1.800 Euro plus 540 Euro Zulage, also 2.340 Euro. Weil das Einkommen vor und nach dem Abzug vollständig im Tarifbereich mit 42 Prozent Grenzsteuersatz liegt (§ 32a EStG, Tarif 2026), beträgt die Steuerersparnis rund 983 Euro. Abzüglich der bereits gezahlten Zulage von 540 Euro bleiben rund 443 Euro zusätzliche Erstattung. Gesamtförderung: rund 983 Euro im Jahr, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Weil die Einkommensteuer in diesem Beispiel in der Überleitungszone des Solidaritätszuschlags liegt, sinkt auch dieser, und die Gesamtförderung steigt auf rund 1.100 Euro. Bei mittleren Einkommen ist die Ersparnis geringer, als ein pauschaler Grenzsteuersatz vermuten lässt; der Rechner ermittelt sie deshalb aus der Tarifformel.
Wie hoch sind die Kosten beim Altersvorsorgedepot?
Für das Standarddepot, das jeder Anbieter zwingend im Angebot haben muss, sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Effektivkosten geben an, um wie viel die jährliche Rendite im Schnitt durch Kosten sinkt. Wer die ETFs selbst auswählt, liegt typischerweise bei 0,1 bis 0,2 Prozent. Ein öffentlicher Träger soll zusätzlich ein eigenes Standarddepot anbieten, wofür allerdings noch eine Verordnung fehlt.
Was der Unterschied ausmacht, zeigt eine Beispielrechnung: 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage, jeweils zu Jahresbeginn eingezahlt, 40 Jahre Laufzeit, 6 Prozent Bruttorendite. Bei 0,2 Prozent Kosten stehen am Ende rund 364.400 Euro, bei 1,0 Prozent rund 296.800 Euro. Der Unterschied beträgt rund 67.600 Euro. Im Rechner kannst du den Kostensatz frei einstellen und den Effekt für deine eigene Laufzeit sehen.
„Ob sich das Altersvorsorgedepot lohnt, entscheidet sich bei Kosten und Steuern, nicht bei den Zulagen.“
Was die Anbieter für 2027 angekündigt haben
Stand der Angaben: 28. Oktober 2026. Die Anbieter unterbieten den Kostendeckel von 1,0 Prozent seit August 2026 deutlich. Verbindlich ist noch keines der Angebote, weil vor 2027 kein Produkt zertifiziert ist. Bei jedem Wert steht, welche Kosten er umfasst.
Scalable Capital machte den Anfang und verlangt beim Standarddepot weder für Konto- und Depotführung noch für Sparpläne, Ein- und Auszahlungen oder Käufe und Verkäufe etwas. Es fallen nur die laufenden Kosten der eingesetzten ETFs an: im ersten Jahr 0,00 Prozent, danach höchstens 0,15 Prozent im Jahr. Die gebührenfreie Konto- und Depotführung hat die Konkurrenz unter Druck gesetzt.
Quirion, Smartbroker+ und die Deka zogen mit eigenen Angeboten nach. Quirion setzt für sein Standarddepot zwei Vanguard-Indexfonds mit laufenden Kosten von 0,07 und 0,08 Prozent ein und erhebt keine eigenen Depotgebühren; die vollständigen, langfristigen Konditionen hat Quirion noch nicht veröffentlicht. Smartbroker+ übernimmt in den ersten drei Jahren die ETF-Kosten vollständig, begrenzt auf 25.000 Euro Anlagevolumen. Diese Kampfpreise der ersten Anbieter erfassen inzwischen auch die Fondsgesellschaften. Die Deka nennt für ihr Standarddepot 0,1 Prozent Effektivkosten, also Gesamtkosten, die auf die eingesetzten ETFs entfallen, bei kostenloser Depotführung und Zulagenverwaltung, verfügbar ab Januar 2027 in allen Sparkassen und über die App. Das steht unter dem Vorbehalt einer Genehmigung, die die Deka für November 2026 erwartet. Die Deutsche Bank kündigte ein von der Fondstochter DWS entwickeltes Standarddepot an, das in den ersten zwei Jahren 0,1 Prozent und danach 0,28 Prozent kosten soll. Die ING hat am 26. Oktober 2026 Konditionen für zwei Varianten genannt: Im Depot „Relax“ mit zwei vorausgewählten ETFs fallen nur deren laufende Kosten von 0,20 Prozent im Jahr an, im Depot „Aktiv“ zum Selbstentscheiden je nach Auswahl ab 0,03 Prozent. Depotführungs-, Order- und Wechselgebühren erhebt die ING nicht.
Für den Rechner heißt das: Voreingestellt ist 1,0 Prozent, weil das der gesetzliche Rahmen ist. Wenn du weißt, wo du dein Depot eröffnen willst, trag den Wert deines Anbieters ein. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag plus 540 Euro Grundzulage, jeweils zu Jahresbeginn eingezahlt, 40 Jahren Laufzeit und 6 Prozent Bruttorendite ergeben sich bei 1,0 Prozent Kosten rund 296.800 Euro. Bei 0,1 Prozent sind es rund 374.000 Euro. Die Differenz von rund 77.200 Euro entsteht allein aus dem Kostensatz, bei identischer Einzahlung und identischer Rendite.
Drei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sind das Ankündigungen, keine zertifizierten Produkte. Anbieten darf nur, wessen Vertragsmuster das Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert hat, und diese Zertifizierung erfolgt ab Januar 2027 zunächst unter Widerrufsvorbehalt. Zweitens meinen die genannten Prozentzahlen nicht immer dasselbe: Der Deckel bezieht sich auf die Effektivkosten einschließlich der Fondskosten, während einzelne Anbieter Depotgebühren und ETF-Kosten getrennt ausweisen. Drittens laufen Einstiegsrabatte nach ein bis drei Jahren aus, während dein Vertrag 30 oder 40 Jahre läuft. Maßgeblich ist der Satz, der dauerhaft gilt.
Trag im Rechner beide Werte ein, den Deckel und das Angebot deines Anbieters, und sieh dir den Abstand für deine eigene Laufzeit an.
Altersvorsorgedepot oder eigenes ETF-Depot?
Für das Altersvorsorgedepot spricht: bis zu 540 Euro Grundzulage, bis zu 300 Euro je Kind, steuerfreie Ansparphase, steuerfreies Umschichten und der zusätzliche Steuervorteil aus der Günstigerprüfung. Bei Familien mit Kindern und kleinen Beiträgen liegt die Förderquote oft über 80 Prozent.
Für das normale Depot spricht: freie Wertpapierauswahl, jederzeitige Verfügbarkeit ohne Rückzahlung der Förderung, keine Bindung ans Rentenalter und die günstigere Besteuerung bei der Auszahlung, denn dort wird nur der Gewinn mit Abgeltungsteuer und Teilfreistellung belastet statt der gesamten Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz.
Beides schließt sich nicht aus. Die Förderung endet bei 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, alles darüber bringt im Altersvorsorgedepot keine zusätzliche Zulage mehr, unterliegt aber weiter den Bindungen. Für Beträge oberhalb der Förderhöchstgrenze ist ein normales Depot deshalb meist die bessere Wahl.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert besteuert: In der Ansparphase fällt keine Steuer an, weder Abgeltungsteuer auf Kursgewinne noch Vorabpauschale noch Steuer beim Umschichten. In der Auszahlungsphase werden die Leistungen, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruhen, in voller Höhe mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, einschließlich Zulagen und Kursgewinnen. Weil das zu versteuernde Einkommen im Ruhestand meist niedriger liegt als im Erwerbsleben, fällt der Steuersatz in der Regel geringer aus.
Auf Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot fallen für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung keine Beiträge an. Bei einer Betriebsrente aus Entgeltumwandlung ist das anders. Details zur Besteuerung des ungeförderten Teils stehen im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
Welche Auszahlungsformen gibt es?
Die Auszahlung beginnt frühestens mit Vollendung des 65. und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres, als Auszahlungsplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Leibrente. Früher geht es nur, wenn du bereits eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung beziehst. Bei beiden Varianten darfst du zu Beginn einmalig bis zu 30 Prozent des Kapitals ohne Zweckbindung entnehmen. Diese Teilkapitalauszahlung wird im Jahr der Auszahlung voll versteuert, was den Steuersatz in diesem einen Jahr deutlich nach oben treiben kann. Der Rechner bildet das ab; die Leibrente rechnet er nicht.
Welche Produktvarianten gibt es?
Zur Wahl stehen das Altersvorsorgedepot ohne Garantie mit bis zu 100 Prozent Aktienquote, das Standarddepot mit zwei vorausgewählten Fonds und höchstens 1,0 Prozent Effektivkosten sowie ein Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent Beitragserhalt. Die Garantie kostet Rendite, weil ein Teil des Geldes sicher angelegt werden muss. Pro Vertrag sind höchstens 6.840 Euro Einzahlung im Jahr möglich, gefördert werden davon 1.800 Euro. Neben einem Altvertrag darfst du grundsätzlich bis zu zwei neue Verträge führen. Ausführlich zu den Varianten im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.
Was muss ein Altersvorsorgedepot-Rechner können?
Die Ergebnisse unterscheiden sich zwischen den verfügbaren Rechnern erheblich, und zwar nicht wegen der Zulagen. Die sind überall gleich, sie stehen im Gesetz. Der Unterschied entsteht bei der Steuer und bei der Auszahlung. Sechs Punkte entscheiden darüber, ob eine Zahl belastbar ist:
| Kriterium | Warum es zählt |
|---|---|
| Günstigerprüfung mit echtem Steuertarif | Wer mit einem pauschalen Grenzsteuersatz rechnet statt mit der Tarifformel, liegt bei mittleren Einkommen daneben. Der Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug ist die Differenz zweier Steuerbeträge, nicht ein Prozentsatz mal Betrag. |
| Geförderter und ungeförderter Topf getrennt | Eigenbeiträge über 1.800 Euro im Jahr werden bei der Auszahlung anders besteuert als der geförderte Teil. Wer alles voll besteuert, stellt das Depot bei hohen Sparraten zu schlecht dar. |
| Eigene Rendite für die Auszahlungsphase | Im Ruhestand wird meist defensiver angelegt. Rechnet ein Tool die Ansparrendite einfach weiter, fällt die Nettorente zu hoch aus. |
| Vergleich mit dem normalen Depot nach Steuern | Erst nach Vorabpauschale, Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und Abgeltungsteuer lässt sich sagen, welcher Weg mehr bringt. Ein Vergleich der Bruttokapitalien sagt wenig. |
| Verwendung der Steuererstattung wählbar | Ob du die Erstattung aus der Günstigerprüfung ausgibst oder anlegst, verändert das Ergebnis erheblich. Bei kurzen Laufzeiten kann es darüber entscheiden, ob sich das Altersvorsorgedepot überhaupt lohnt. |
| Offengelegte Annahmen | Rendite, Kosten, Inflation, Steuersätze und Auszahlungsdauer müssen sichtbar und änderbar sein. Sonst lässt sich ein Ergebnis weder prüfen noch auf die eigene Situation übertragen. |
Die Zulagen sind in allen Rechnern gleich. Unterschiede entstehen bei der Steuer, bei der Rendite in der Auszahlungsphase und bei der Verwendung der Steuererstattung. Unser Rechner erfüllt alle sechs Punkte. Die Annahmen stehen im Abschnitt „Wie rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner?“ und im Rechner selbst unter „Annahmen und Rechenweg“, die Einkommensteuer folgt der Tarifformel des § 32a EStG.
Wie rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner?
Förderung. Grundzulage 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent auf weitere 1.440 Euro Eigenbeitrag. Kinderzulage 100 Prozent des Eigenbeitrags, höchstens 300 Euro je Kind. Berufseinsteigerbonus 200 Euro einmalig im ersten Jahr. Ehegattenzulage höchstens 175 Euro. Unter 120 Euro Jahresbeitrag wird keine Zulage angesetzt.
Steuer. Die Einkommensteuer wird nach der Tarifformel des § 32a EStG für 2026 berechnet, bei Verheirateten im Splittingverfahren, zuzüglich Solidaritätszuschlag mit Freigrenze und Überleitungszone. Der Vorteil aus der Günstigerprüfung ergibt sich als Steuerdifferenz mit und ohne Sonderausgabenabzug, abzüglich des Zulageanspruchs. Bei Kapitalerträgen wird der niedrigere Wert aus Abgeltungsteuer und persönlichem Steuersatz angesetzt, wie es § 32d Abs. 6 EStG vorsieht.
Ansparphase. Beiträge und Zulagen werden zu Jahresbeginn eingezahlt und mit der Bruttorendite abzüglich der Effektivkosten verzinst. Eigenbeiträge über 1.800 Euro im Jahr führt der Rechner als getrennten, ungeförderten Topf, weil sie später anders besteuert werden. Im Altersvorsorgedepot fällt in dieser Phase keine Steuer an. Beim Vergleichsdepot werden die Vorabpauschale mit einem Basisertrag von 70 Prozent des Basiszinses, die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds und der Sparerpauschbetrag berücksichtigt, die Steuer wird jährlich dem Depot entnommen.
Auszahlungsphase. Das Kapital bleibt zu einer eigenen, meist niedrigeren Rendite investiert und wird als gleichbleibende Jahresrate über die gewählte Laufzeit entnommen. Im Altersvorsorgedepot laufen die Effektivkosten weiter. Der auf geförderten Beiträgen beruhende Anteil der Rate zählt in voller Höhe zum zu versteuernden Einkommen. Beim ungeförderten Anteil ist nur der Gewinn steuerpflichtig, bei einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und Auszahlung ab 62 nur zur Hälfte. Beim Vergleichsdepot ist der Gewinnanteil nach Teilfreistellung, Sparerpauschbetrag und bereits versteuerten Vorabpauschalen steuerpflichtig.
Was der Rechner nicht abbildet. Er unterstellt eine konstante Rendite, während die Märkte schwanken. Die Reihenfolge von Gewinn- und Verlustjahren verändert das Endkapital erheblich, selbst bei gleicher Durchschnittsrendite. Ebenfalls nicht enthalten sind künftige Änderungen des Steuertarifs, Ausgabeaufschläge, Wechselkosten, die Leibrente als Auszahlungsform und Sonderfälle wie die Entnahme für Wohneigentum. Grundlage ist der Rechtsstand des Altersvorsorgereformgesetzes und der Einkommensteuertarif 2026.
Über diesen Rechner
Der Rechner bildet die Förder- und Steuerregeln nach, wie sie im Altersvorsorgereformgesetz stehen. Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt und am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2026 Nr. 156). Die Förderregeln gelten ab dem 1. Januar 2027.
Rechtsstand und Aktualisierung. Zulagen, Förderhöchstgrenze und Mindesteigenbeitrag folgen den §§ 10a, 79 bis 86 EStG in der ab 2027 geltenden Fassung. Die Einkommensteuer rechnet der Rechner nach der Tarifformel des § 32a EStG für das Jahr 2026. Wir haben die Ergebnisse gegen den amtlichen Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums abgeglichen. Ändert der Gesetzgeber den Tarif oder die Fördersätze, aktualisieren wir den Rechner und vermerken das Datum hier.
Was geprüft ist und was nicht. Alle Formeln sind gegen die genannten Rechtsquellen abgeglichen und mit Testfällen hinterlegt. Eine aktuarielle oder steuerrechtliche Begutachtung durch Dritte hat nicht stattgefunden. Der Rechner ist eine Modellrechnung zur Orientierung und ersetzt keine Beratung. Welche Vereinfachungen wir treffen, steht offen im Abschnitt „Wie rechnet der Altersvorsorgedepot-Rechner?“ und im Rechner unter „Annahmen und Rechenweg“.
Quellen
Altersvorsorgereformgesetz, Regelungstext im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156)
§ 32a Einkommensteuergesetz, Einkommensteuertarif, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 11. Oktober 2026
Bundesministerium der Finanzen: Broschüre zur Reform der privaten Altersvorsorge (PDF)
Gesetzentwurf der Bundesregierung mit Begründung, Bundestagsdrucksache 21/4088 (PDF)
Bundesrat: Beratungsvorgang zum Altersvorsorgereformgesetz
Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge
Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner
Bundeszentralamt für Steuern: Zertifizierung von Altersvorsorgeprodukten
Verbraucherzentrale: Einordnung der neuen Angebote und Kostenfallen
Börsen-Zeitung: Scalable eröffnet Preisschlacht beim Altersvorsorgedepot
Wirtschaftswoche: Kampfpreise bei Quirion, Scalable und Deka
biallo: Deka nennt Kosten, 0,1 Prozent im Standardmodell, abgerufen am 28. Oktober 2026
biallo: Altersvorsorgedepot, Standarddepot oder frei wählen?, abgerufen am 28. Oktober 2026
biallo: ING startet Altersvorsorge-Depot 2027 mit zwei Varianten, abgerufen am 28. Oktober 2026
Stiftung Warentest: Preiskampf der Anbieter beim Altersvorsorgedepot, abgerufen am 11. Oktober 2026
Häufige Fragen
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot eröffnen?
Die neuen Produkte dürfen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Vorher ist kein Abschluss möglich. Anbieten darf außerdem nur, wessen Vertragsmuster zertifiziert ist. Zuständig ist die Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamts für Steuern, die prüft, ob die vorgelegten Vertragsmuster die Zertifizierungskriterien einhalten, und die eine Liste aller zertifizierten Produkte bereitstellt. Geprüft wird die Einhaltung des Gesetzes, nicht die Qualität oder der Preis eines Angebots.
Bekomme ich die Zulage auch, wenn ich erst im Dezember einzahle?
Ja. Maßgeblich ist der im Beitragsjahr insgesamt geleistete Eigenbeitrag, nicht der Zeitpunkt der Einzahlung.
Wer ist förderberechtigt?
Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Soldaten und Richter sowie neu auch Gewerbetreibende, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke. Nicht förderberechtigt sind unter anderem freiwillig Versicherte ohne weiteren Anknüpfungspunkt und Bezieher einer Vollrente wegen Alters.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er genießt Bestandsschutz und läuft unverändert weiter, wenn du nichts tust. Du kannst ihn zu einem anderen Anbieter übertragen, beim bisherigen Anbieter in ein Altersvorsorgedepot umwandeln, sofern dieser eines anbietet, oder mit dem bestehenden Vertrag nur in die neue Fördersystematik wechseln. Mit dem Abschluss eines Neuvertrags endet der Bestandsschutz des Altvertrags.
Wie zuverlässig sind die Ergebnisse des Rechners?
Es ist eine Modellrechnung mit konstanter Rendite. Sie zeigt Größenordnungen und den Einfluss einzelner Stellschrauben, keine zugesagten Beträge.
Ausführlich zu Förderung, Übertragung und Produktauswahl im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.