Sie planen einen Umzug, die neue Wohnung ist gedanklich schon eingerichtet – doch die hohe Mietkaution bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Dann könnte eine Mietkautionsversicherung Ihre Lösung sein! In diesem Artikel erhalten Sie einen detaillierten Einblick in die Funktionsweise, Vorteile sowie Fallstricke der spannenden Alternative zur traditionellen Barkaution. Damit der nächste Umzug entspannter abläuft, gibt es das Wichtigste in Kürze und die besten Empfehlungen sowie Tipps der Redaktion direkt zu Beginn!
Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die ein Mieter an den Vermieter zahlt, um mögliche zukünftige Forderungen abzusichern. Diese kann beispielsweise für ausstehende Mieten, Betriebskostennachzahlungen oder Schadensersatzansprüche verwendet werden. Es gibt verschiedene Arten, eine Mietkaution zu hinterlegen, wie beispielsweise in bar, per Überweisung oder in Form einer Mietkautionsversicherung.
In Deutschland ist die Höhe der Mietkaution gesetzlich geregelt. Gemäß § 551 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf die Mietkaution maximal das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Nettokaltmiete betragen. Dabei handelt es sich um die Miete ohne Nebenkosten. Sollte der Vermieter eine höhere Kaution fordern, ist dies rechtswidrig. Zudem hat der Mieter das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden folgenden Raten mit den nächsten beiden Mietzahlungen.
Der Vermieter muss die Mietkaution getrennt von seinem eigenen Vermögen angelegen. Dies dient dem Schutz des Mieters und soll sicherstellen, dass die Kaution auch im Falle einer Insolvenz des Vermieters zurückgezahlt werden kann. In der Regel wird die Mietkaution auf einem speziellen Mietkautionskonto oder Sparbuch angelegt, das auf den Namen des Mieters lautet. Der Vermieter hat dabei nur ein treuhänderisches Verfügungsrecht. Die Zinsen, die während der Mietzeit auf die Kaution anfallen, gehören ebenfalls dem Mieter. Bei Beendigung des Mietverhältnisses und nach Abzug eventueller Forderungen muss der Vermieter die Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückzahlen.
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Die Rückzahlung der Mietkaution erfolgt in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses und nachdem alle gegenseitigen Ansprüche geklärt wurden. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution oder Teile davon einzubehalten, wenn er noch Forderungen gegen den Mieter hat. Das können beispielsweise ausstehende Mietzahlungen, Betriebskostennachzahlungen oder Kosten für notwendige Reparaturen sein. Ist das Mietverhältnis beendet und sind alle Forderungen beglichen, muss der Vermieter die Kaution inklusive der aufgelaufenen Zinsen an den Mieter zurückzahlen. Es gibt jedoch keine gesetzlich festgelegte Frist für die Rückzahlung der Kaution. In der Praxis kann es daher manchmal einige Monate dauern, bis der Mieter seine Kaution zurückerhält.
Hinweis: Grundsätzlich können Sie sich jedoch die allgemeine Faustregel merken: Innerhalb von sechs Monaten nach Ihrem Auszug sollte der Vermieter die Abrechnung durchführen und Ihnen danach die Kaution zurückerstatten.
Doch was passiert, wenn Sie sich die hohe Einmalzahlung oder die Raten der Kaution nicht leisten können? An dieser Stelle setzt die Idee einer Mietkautionsversicherung an, die für Mieter eine spannende Alternative sein kann.
Die Mietkautionsversicherung funktioniert dabei im Grunde wie eine Bürgschaft. Der Mieter schließt einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab, die im Falle von Forderungen des Vermieters einspringt und die Kosten übernimmt. Anstelle der traditionellen Barkaution hinterlegt der Mieter bei seinem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde der Versicherung. Für diese Bürgschaft zahlt der Mieter eine jährliche oder monatliche Prämie an die Versicherungsgesellschaft. Die Höhe der Prämie hängt dabei von der Höhe der gewünschten Kaution und den Konditionen der jeweiligen Versicherung ab.
Im Falle von Forderungen des Vermieters, wie beispielsweise ausstehenden Mieten oder Reparaturkosten, zahlt die Versicherung die geforderte Summe bis zur Höhe der vereinbarten Kaution. Es ist wichtig zu beachten, dass die Prämien, die der Mieter an die Versicherung zahlt, im Gegensatz zur traditionellen Kaution nicht zurückerstattet werden, selbst wenn keine Forderungen entstehen. Es handelt sich also eher um eine Art Gebühr für die Bereitstellung der Bürgschaft. Daher ist es wichtig, vor Abschluss einer Mietkautionsversicherung genau zu prüfen, ob sie im individuellen Fall eine sinnvolle Alternative zur traditionellen Barkaution darstellt.
Wichtig: Der Vermieter kann die Annahme einer Mietkautionsversicherung ablehnen und stattdessen auf einer traditionellen Kaution bestehen. Sprechen Sie vor dem Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft also unbedingt mit Ihrem Vermieter, ob er eine solche Alternative akzeptiert.
Sie möchten nicht extra eine Versicherung abschließen? In vielen Fällen kann auch ein Familienmitglied als Bürge für die Miete dienen, wenn der Vermieter das akzeptiert. Das Familienmitglied streckt in diesem Fall die Kaution vor oder gibt eine Bürgschaftserklärung ab, in der es sich verpflichtet, für eventuelle Forderungen des Vermieters aufzukommen, sollte der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können. Meistens bürgen in diesem Fall Eltern für ihre Kinder – beispielsweise bei der Wohnungssuche während des Studiums. Dies kann eine hilfreiche Alternative zur traditionellen Barkaution oder zur Mietkautionsversicherung sein, insbesondere wenn der Sie Schwierigkeiten haben, die geforderte Kaution aufzubringen.
Aber: Bedenken Sie, dass eine Bürgschaft eine ernsthafte finanzielle Verpflichtung darstellt. Der Bürge sollte daher sicher sein, dass er im Falle von Forderungen des Vermieters in der Lage ist, diese auch zu begleichen.
Wenn die geforderte Mietkaution zu hoch erscheint, eine Mietkautionsversicherung nicht die passende Lösung darstellt und auch Familie oder Freunde nicht als Bürgen infrage kommen, können Sie als Mieter in Betracht ziehen, die Kaution zu finanzieren.
Eine Option könnte ein Ratenkredit sein. Hierbei leiht der Mieter sich die benötigte Summe von einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister und zahlt diese in festgelegten monatlichen Raten zurück. Die Konditionen und Zinssätze variieren je nach Anbieter und sollten von Ihnen zuvor sorgfältig geprüft werden.
Wenn nach der Zahlung der Kaution lediglich einige Tage bis zum nächsten Geldeingang auf dem Konto zu überbrücken sind, könnte der Dispokredit, also die Inanspruchnahme des Überziehungskredits des eigenen Girokontos, eine weitere Alternative sein. Allerdings sind die Zinsen für Dispokredite in der Regel deutlich höher als bei Ratenkrediten, weshalb Sie diese Option nur mit äußerster Vorsicht betrachten sollten.
Unsere Empfehlung: Beide Alternativen erfordern eine gute Bonität und eine sorgfältige Planung. Eine Überschuldung sollten Sie in jedem Fall vermeiden.
Die Stiftung Warentest empfiehlt generell, von Mietkautionsversicherungen und Mietbürgschaften Abstand zu nehmen, obwohl diese von Versicherungen und Banken oft intensiv beworben werden. Statt Kautionskonten anzubieten, versuchen einige Banken, den Mietern Bürgschaften unter Bezeichnungen wie Mietkautionsbürgschaft oder Mietkautionsversicherung als scheinbar vorteilhafte Alternativen zur traditionellen Kaution schmackhaft zu machen. Eine Mietbürgschaft könne, so die Stiftung Warentest, höchstens als kurzfristige Übergangslösung in Erwägung gezogen werden.
Bevor Sie eine Mietkautionsversicherung abschließen, sollten Sie sich gründlich über die Kosten informieren. Vergleichen Sie unterschiedliche Anbieter und deren Konditionen.
Nicht alle Vermieter akzeptieren eine Mietkautionsversicherung. Klären Sie daher vor Abschluss einer solchen Versicherung, ob Ihr Vermieter diese akzeptiert.
Überlegen Sie, ob die Mietkautionsversicherung für Sie sinnvoll ist. Die regelmäßigen Prämienzahlungen können den Umzug zwar finanziell leichter machen, aber sie sind nicht rückerstattbar, auch wenn es zu keinen Forderungen kommt.
Auch mit einem Dispo oder Ratenkredit könnten Sie die Mietkaution finanzieren. Vermeiden Sie jedoch eine Überschuldung.
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🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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