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Altersvorsorgedepot und Riester-Vertrag: Kündigen, wechseln oder stilllegen?

Das Aus für neue Riester-Verträge kommt zum Jahreswechsel 2027. Die Koalition hat sich auf die letzten Details des Nachfolgers geeinigt, am 26. März stimmt der Bundestag ab. Doch was bedeutet das für dich? Keine Sorge: Deine bestehende Vorsorge ist sicher. Dennoch ist es selten die beste Strategie, den Status quo einfach „einzufrieren“. Wenn du die drei zentralen Optionen für Altverträge kennst, kannst du dein Kapital oft effizienter für dich arbeiten lassen. Es gilt, klug abzuwägen – denn während ein Wechsel neue Chancen bietet, entpuppt sich eine bestimmte Entscheidung fast immer als teure Falle.

Option 1: Vertrag behalten und weiterlaufen lassen

Wer seinen Riester-Vertrag behält, ändert nichts. Die bisherige Fördersystematik mit festen Grundzulagen von 175 Euro und Kinderzulagen von bis zu 300 Euro läuft weiter. Die Beitragsgarantie bleibt bestehen, das Geld wird wie bisher verwaltet.

Das kann sinnvoll sein für Sparer, die kurz vor der Rente stehen und von der Beitragsgarantie profitieren. Auch für Geringverdiener mit Kindern, die weniger als 25 Euro im Monat sparen können, bleibt das alte System mit seinen festen Kinderzulagen vorteilhaft. Durch die Koalitionseinigung – volle Kinderzulage im neuen System ab 25 Euro monatlich – schrumpft dieser Vorteil allerdings auf wenige Konstellationen. Wann welches System besser abschneidet, zeigen wir im Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.

Nachteil: Die hohen Kosten klassischer Riester-Produkte von oft 2 bis 3 Prozent pro Jahr laufen ebenfalls weiter – und fressen über die verbleibenden Jahre weitere Rendite.

💡 Gut zu wissen

Die Altersvorsorgedepot Förderung fließt erst ab dem Tag, an dem Geld eingezahlt wird. Wer keine Zulagen verschenken will, kann sich bei finanzen.net ZERO schon jetzt kostenlos vormerken lassen und gehört am 1. Januar 2027 zu den Ersten, die ihr Depot eröffnen.

Alle Informationen zur Förderung, Steuern, Auszahlung und Anbietern findest du in unserem Ratgeber-Artikel zum Altersvorsorgedepot

Option 2: In das neue System wechseln

Riester-Sparer können ihr bestehendes Guthaben in ein Altersvorsorgedepot oder ein neues Garantieprodukt übertragen. Die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen dabei nicht zurückgezahlt werden. Der alte Anbieter darf in den ersten fünf Jahren maximal 150 Euro Wechselgebühr verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos. Eine Zustimmung des bisherigen Anbieters ist nicht erforderlich.

Alternativ kann man den alten Vertrag beim gleichen Anbieter behalten, aber in die neue Fördersystematik wechseln – also 50 Cent pro Euro bis 360 Euro und 25 Cent darüber statt der festen 175 Euro Riester-Grundzulage. Das lohnt sich für jeden, der mehr als 350 Euro im Jahr einzahlt. Neu seit der Koalitionseinigung: Auch Selbstständige sind jetzt förderberechtigt und können erstmals ins geförderte System einsteigen.

Für wen der Wechsel besonders attraktiv ist: Singles und Gutverdiener ohne Kinder, die von den festen Riester-Zulagen ohnehin wenig hatten und deren Verträge hohe laufende Kosten verursachen. Im Altersvorsorgedepot mit einem günstigen ETF-Sparplan sinken die Kosten auf einen Bruchteil – und die volle Aktienquote wird möglich.

Option 3: Vertrag stilllegen

Wer weder weiterzahlen noch wechseln will, kann den Vertrag beitragsfrei stellen. Das Guthaben bleibt investiert, die bisher erhaltenen Zulagen bleiben erhalten, es fließen nur keine neuen Beiträge und Zulagen mehr. Das kann sinnvoll sein, wenn der alte Vertrag schon länger läuft und hohe Abschlusskosten bereits abgezahlt sind – dann arbeitet das vorhandene Kapital weiter, ohne dass neue Kosten entstehen.

Parallel dazu eröffnet man 2027 ein frisches Altersvorsorgedepot und bespielt dieses mit den günstigeren Konditionen. So nutzt man das Beste aus beiden Welten.

Auf keinen Fall: Kündigen

Eine Kündigung ist fast immer der teuerste Fehler. Bei einer förderschädlichen Verwendung – und dazu zählt die Kündigung – müssen sämtliche erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Wer über 15 Jahre Riester-Zulagen erhalten hat, verliert auf einen Schlag mehrere tausend Euro. Dazu kommen mögliche Stornogebühren des Anbieters.

Es gibt praktisch keinen Fall, in dem eine Kündigung wirtschaftlich sinnvoll ist. Selbst ein schlecht laufender Vertrag mit hohen Kosten ist stillgelegt besser aufgehoben als gekündigt.

Fazit: Prüfen ja, kündigen nein

Riester-Sparer sollten die verbleibende Zeit bis 2027 nutzen, um ihren Vertrag zu durchleuchten: Wie hoch sind die laufenden Kosten? Welche Zulagen erhalte ich? Bin ich im neuen System besser aufgehoben? Die Antwort ist individuell – aber eine Regel gilt ausnahmslos: Niemals kündigen. Alle Optionen und Rechenbeispiele im ausführlichen Ratgeber.

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