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ETF vom Chef geschenkt: Warum Millionen Arbeitnehmer jedes Jahr 40 Euro im Monat verschenken

Es gibt nicht viele Stellen im Arbeitsleben, an denen dir jemand bares Geld in die Hand drückt und du musst nur „Ja, bitte“ sagen. Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind so eine Stelle. Dein Arbeitgeber legt je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro im Monat zusätzlich zu deinem Gehalt an, wenn du sie in einen geeigneten Sparvertrag fließen lässt.

Das Tückische daran. Wer nicht aktiv danach fragt, bekommt in vielen Betrieben nichts. Das Geld bleibt schlicht liegen.

Hochgerechnet sind das 480 Euro im Jahr, die du dir entgehen lässt. Über sechs Jahre Ansparzeit eines klassischen VL-Vertrags summiert sich das allein aus dem Arbeitgeberanteil auf knapp 2.900 Euro, ohne dass du je einen einzigen Cent aus eigener Tasche zugelegt hast.

Unbekannt, ungenutzt oder schlecht angelegt

Zwei Fehler kosten Arbeitnehmer hier reihenweise Rendite.

Fehler eins: Gar nicht erst fragen. Viele wissen nicht, dass ihnen VL überhaupt zustehen. Ob und wie viel dein Arbeitgeber zahlt, steht meist im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Spannen sind groß. Im öffentlichen Dienst sind es oft nur wenige Euro, in der Metall- und Elektroindustrie deutlich mehr, im Bankgewerbe nicht selten die vollen 40 Euro. Selbst wenn dein Vertrag nichts vorsieht, zahlen manche Arbeitgeber freiwillig, aber eben nur auf Nachfrage. Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung kann sich hier wortwörtlich auszahlen.

Fehler zwei: Das Geld in einem schwach verzinsten Vertrag versauern lassen. Über Jahre war der Klassiker der VL-Bausparvertrag. Solange du keine Immobilie finanzierst, ist das in vielen Fällen aber wenig attraktiv, denn du bekommst niedrige Guthabenzinsen, dazu aber meist Abschlussgebühren, die einen Teil der staatlichen Förderung gleich wieder auffressen. Das vom Chef geschenkte Geld liegt dann zwar an, arbeitet aber kaum.

So funktioniert die Förderung

Bei VL kommen zwei Geldquellen zusammen, die man sauber trennen sollte.

Die erste ist der Arbeitgeberbeitrag, also das eigentliche Geschenk, gesetzlich gedeckelt auf 40 Euro pro Monat. Die zweite ist die Arbeitnehmersparzulage, ein zusätzlicher staatlicher Zuschuss. Sie hängt von der Anlageform ab. Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan gibt es 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr, also bis zu 80 Euro jährlich vom Staat obendrauf. Beim Bausparen sind es 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, maximal 43 Euro.

Wichtig ist die Einkommensgrenze für die Sparzulage. Seit 2024 liegt sie beim zu versteuernden Einkommen bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Maßgeblich ist nicht dein Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Dein Brutto kann also deutlich höher liegen. Beantragt wird die Zulage über die jährliche Steuererklärung.

Aber auch die Laufzeit sorgt manchmal für Verwirrung. Ein VL-Vertrag läuft in der Regel sieben Jahre, genau genommen sechs Jahre Ansparphase, in denen eingezahlt wird, plus ein Ruhejahr, in dem das Guthaben nur noch liegt. Danach kannst du frei darüber verfügen.

Und schließlich gibt es noch einen weit verbreiteten Irrtum rund um die 40-Euro-Grenze. Sie deckelt nicht deine eigene Einzahlung. Zahlt dein Arbeitgeber weniger, kannst du den Vertrag aus deinem Bruttogehalt bis zum Höchstbetrag auffüllen und holst dir damit die volle Förderung.

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VL in ETFs anlegen, warum sich das lohnt

Über die sieben Jahre Laufzeit entscheidet vor allem die Rendite deiner gewählten Anlage, ob sich VL spürbar lohnen. Genau hier hinkt der klassische Bausparvertrag hinterher. Ein breit gestreuter Aktien-ETF dagegen partizipiert an der Entwicklung der weltweiten Aktienmärkte, über einen so langen Anlagehorizont historisch ein klarer Vorteil gegenüber Sparformen ohne Marktbezug.

Wie groß der Unterschied ausfallen kann, zeigt eine einfache Rechnung. Angenommen, dein Arbeitgeber zahlt die vollen 40 Euro pro Monat, sechs Jahre lang, plus Ruhejahr. Eingezahlt werden so 2.880 Euro.

Anlageform Annahme Endbetrag nach 7 Jahren
VL-Bausparvertrag ca. 0,5 % p. a. rund 2.900 €
Breit gestreutes ETF-Depot 6 % p. a. nach Kosten rund 3.700 €

Das sind grob 800 bis 900 Euro Unterschied, allein aus der Wahl der Anlageform, beim selben geschenkten Geld. Die 6 Prozent sind dabei kein Versprechen, sondern eine vorsichtige Orientierung an der langfristigen Durchschnittsentwicklung breiter Aktienmärkte nach Kosten, einzelne Jahre können natürlich deutlich besser oder schlechter laufen.

Der Haken? Wer das selbst umsetzen will, muss einen VL-fähigen ETF-Sparplan finden, das Depot verwalten und im Blick behalten, ob die Streuung noch passt. Für viele ist genau diese Hürde der Grund, am Ende doch beim bequemen, aber renditeschwachen Bausparvertrag zu bleiben oder das Thema ganz liegen zu lassen.

VL automatisiert in ETFs anlegen

An dieser Stelle setzen digitale Vermögensverwalter wie Oskar an. Bei Oskar-VL2 fließt der Beitrag deines Arbeitgebers in ein rein aktienbasiertes, weltweit gestreutes ETF-Portfolio und die globale Streuung über viele Länder und Branchen wirkt zugleich als Puffer gegen Inflation und einzelne Schwächephasen regionaler Märkte. Die Auswahl der ETFs, die Verwaltung und das jährliche Rebalancing, also das Zurücksetzen der Gewichtung auf die Zielverteilung, übernimmt der Anbieter. Du musst dich um nichts kümmern, außer einmal das Konto einzurichten und deinem Arbeitgeber die Daten weiterzugeben.

Transparent ist auch die Kostenseite. Bei Oskar-VL2 fallen keine Grundgebühren an, sondern eine nach Anlagesumme gestaffelte Servicegebühr ab 1,0 Prozent pro Jahr, die mit steigendem Vermögen sinkt, plus die Produktkosten der ETFs von durchschnittlich rund 0,14 Prozent pro Jahr. Ausgabeaufschläge oder separate Ordergebühren gibt es nicht.

Das passt auch dann, wenn dein Arbeitgeber nur einen Teilbetrag zahlt. Sparpläne dieser Art lassen sich schon ab kleinen Monatsraten (bei Oskar2 ab 25 Euro) bespielen, sodass du flexibel aus eigener Tasche aufstocken kannst. Und wer ohnehin fürs Thema langfristiger Vermögensaufbau sensibilisiert ist, findet bei solchen Anbietern meist auch separate Depots für Kinder oder die Familie. Das ist nützlich, wenn aus dem VL-Einstieg mehr werden soll.

Wer bereits einen alten, kaum rentablen VL-Vertrag hat, muss ihn nicht einmal kündigen. Er lässt sich ruhend stellen, während die neuen Beiträge in den ETF-Sparplan laufen. So wird aus den geschenkten 40 Euro vom Chef kein totes Kapital, sondern ein renditeorientierter Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau.

Aber auch eine ehrliche Einordnung gehört dazu. Aktien-ETFs schwanken, und in schwachen Börsenphasen kann ein VL-Depot zwischenzeitlich auch im Minus stehen. Über die mehrjährige Laufzeit ist das die Kehrseite der höheren Renditechance. Und ganz steuerfrei ist die Sache nicht. Die Gewinne werden bei der Auszahlung mit der Abgeltungssteuer belastet, und auch das jährliche Rebalancing kann während der Laufzeit Kapitalertragsteuer auslösen. Der jährliche Sparer-Pauschbetrag mildert das ab, am grundsätzlichen Renditevorsprung gegenüber kaum verzinsten Sparformen ändert es aber nichts.

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Wie viel VL zahlt der Arbeitgeber? 

Das hängt vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab und reicht von wenigen Euro bis zum gesetzlichen Höchstbetrag von 40 Euro im Monat. Im öffentlichen Dienst sind es oft nur ein paar Euro, im Bankgewerbe häufig die vollen 40. Steht nichts im Vertrag, lohnt die Nachfrage in der Personalabteilung, manche Arbeitgeber zahlen freiwillig.

Lohnt sich VL-Sparen auch ohne Arbeitgeberzuschuss? 

Ja. Du kannst einen VL-Vertrag vollständig aus deinem Bruttogehalt aufstocken. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 80.000 Euro (Paare), bekommst du zusätzlich die staatliche Arbeitnehmersparzulage, bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan bis zu 80 Euro im Jahr.

VL in ETF oder Bausparvertrag, was ist besser? 

Wer keine Immobilie finanziert, fährt mit einem breit gestreuten ETF-Sparplan über die siebenjährige Laufzeit historisch meist deutlich besser als mit einem Bausparvertrag, weil die Renditechance höher ist. Dafür schwanken ETFs. Der Bausparvertrag ist planbarer, wirft aber kaum etwas ab.

Kann ich einen bestehenden VL-Vertrag wechseln? 

Ja. Du musst einen alten Vertrag nicht kündigen, sondern kannst ihn ruhend stellen und die neuen Beiträge in einen anderen VL-Vertrag, etwa einen ETF-Sparplan, fließen lassen.Unser Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind damit eine der wenigen echten Gratis-Komponenten im Gehaltsgefüge und trotzdem bleiben sie millionenfach ungenutzt oder schlummern in Verträgen, die kaum etwas abwerfen. Frage also bei der Personalabteilung nach, ob dir VL zustehen und sorge dafür, dass das geschenkte Geld nicht nur herumliegt, sondern auch für dich arbeitet. Du kannst dir so über die Jahre ein kleines Vermögen aufbauen, fast nebenbei und ohne nennenswerten eigenen Aufwand.

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2Hinweis: Oskar ist eine Marke der Oskar.de GmbH, eine Ausgründung der finanzen.net GmbH. Die Scalable Capital Vermögensverwaltung GmbH verwaltet das Vermögen, die Baader Bank AG führt die Depots mit Verrechnungskonten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Disclaimer: Die in diesem Artikel enthaltenen Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informations-, Bildungs- und Marketingzwecken ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die Inhalte stellen keine Anlageberatung, Anlagestrategieempfehlung oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Die Informationen berücksichtigen nicht die individuellen Anlageziele und finanzielle Situation des Lesers. Jede Anlageentscheidung sollte eigenverantwortlich getroffen und sorgfältig geprüft werden. Vor einer Anlageentscheidung sollte der Rat eines Anlage- und Steuerberaters eingeholt werden. Der Handel mit Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten ist mit hohen Risiken verbunden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Indikator für zukünftige Wertentwicklungen. Aussagen über zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen basieren grundsätzlich auf Annahmen und Einschätzungen, die sich im Zeitablauf als nicht zutreffend erweisen können. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste, die durch die Umsetzung der in diesem Artikel genannten Informationen entstehen.

1Hinweis: finanzen.net zero ist ein Angebot der finanzen.net zero GmbH, einer Tochter der finanzen.net GmbH.