Steuererklärung 2022: Jetzt Steuer selbst machen und Geld vom Finanzamt zurückholen
Machen Sie jetzt Ihre Einkommenssteuererklärung und holen Sie sich Geld vom Finanzamt zurück. Das kann sich lohnen, im Schnitt erhalten Arbeitnehmer 1.051 Euro. Was Sie absetzen können, wie Sie bei Ihrer Steuererklärung Fristen einhalten und was Sie bei der Steuererklärung 2022 beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden. Zunächst gibt's aber interessante Tipps sowie spannende Empfehlungen!
Steuererklärung - Empfehlungen & Tipps
Steuererklärung - das Wichtigste in Kürze

Warum Steuererklärung?
Die Frage, warum Sie als Steuerzahler eine Steuererklärung abgeben sollten, ist leicht beantwortet: Wer seine Steuer macht, kann mit einer ordentlichen Erstattung vom Finanzamt und mit einem finanziellen Extraplus für sein Girokonto rechnen. Im Schnitt gibt es vom Fiskus circa 1.051 Euro für Sie als Steuerzahler zurück, das hat das Statistische Bundesamt errechnet. Unter Umständen kann die Steuererstattung aber auch deutlich höher ausfallen.
Legen Sie also am besten gleich los und machen Sie eine Aufstellung über alle Ausgaben rund um Haushalt, Job und Familie. Reichen Sie dann Ihre Steuererklärung 2022 fristgerecht beim zuständigen Finanzamt ein.
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Steuererklärung 2022: Gibt es weitere Änderungen wegen Corona, Inflation und höheren Energiepreisen?
Das Coronavirus hat unser Leben komplett verändert – so auch unsere Arbeitswelt. Auch wenn einige Corona-Einschränkungen aufgehoben wurden, haben viele Arbeitnehmer 2022 hauptsächlich im Homeoffice verbracht, manche wurden in Kurzarbeit geschickt und Freiberufler waren auf Finanzhilfen angewiesen. Doch wie wirkt sich das auf Ihre Steuererklärung für 2022 aus? Hier hat der Bund bereits einige Regelungen getroffen:
Homeoffice während Corona-Pandemie von Steuer absetzen
Wer coronabedingt von Zuhause arbeiten musste und kein separates Arbeitszimmer hat, das er steuerlich geltend machen kann, könnte von der bestehenden Homeoffice-Pauschale profitieren. Die Homeoffice-Pauschale beträgt fünf Euro pro Tag – jedoch maximal 600 Euro im Jahr. Diese kann in der Steuer 2020, Steuer 2021 und Steuer 2022 angegeben werden und wird dann angerechnet, wenn kein Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Ab 2023 können sechs Euro pro Tag geltend gemacht werden und die Begrenzung der Homeoffice-Pauschale wird auf 1260 Euro angehoben.
Tipp: Ob Ihr Arbeitsplatz Zuhause die strengen Regeln des Finanzamtes erfüllt, um diesen als Arbeitszimmer steuerlich geltend zu machen, erfahren Sie weiter unten im Artikel.
Die Homeoffice-Pauschale gehört zur Werbungskostenpauschale von 1.200 (ab 2023 1.230 Euro). Wer mit den gesamten Werbungskosten die Kosten von 1.200 Euro nicht übersteigt, dem bringt die Homeoffice-Pauschale nichts.
Hinweis: Arbeitsmittel können immer als Werbungskosten abgerechnet werden und haben nicht damit zu tun, ob Sie im Homeoffice arbeiten oder ein eigenes Arbeitszimmer haben.
Vorsicht: In den Jahren vor Corona sind die meisten Arbeitnehmer mehr als 200 Tage im Jahr ins Büro gefahren. 2020, 2021 und 2022 wird die Anzahl der Tage, die im Betrieb verbracht wurden, deutlich geringer sein, wenn der Arbeitsplatz ins Homeoffice verlagert wurde. Aus diesem Grund können Pendler weniger Ausgaben für den Arbeitsweg als Werbungskosten geltend machen.
Kurzarbeit wegen Corona: So wirkt sich das auf Steuer aus
Viele Menschen mussten auch 2022 in Kurzarbeit bleiben. Das bedeutet nicht nur weniger Gehalt, sondern vielleicht sogar eine böse Überraschung beim Steuerbescheid und muss eventuell Geld an das Finanzamt zurückzahlen! Der Grund ist, dass Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, aber als zusätzliche Einnahme betrachtet wird. Es wird als Lohnersatzleistung betrachtet und unterliegt dem sogenannten „Progressionsvorbehalt“. Das Kurzarbeitergeld wird also im Nachhinein zum regulären Lohn hinzugerechnet und erhöht damit den Steuersatz und die Bemessungsgrundlage für das normale Gehalt.
Ob Sie aufgrund von Kurzarbeitergeld Steuern nachzahlen müssen, hängt von vielen Faktoren ab: zum Beispiel der individuelle Grenzsteuersatz oder die Steuerklassenverteilung bei Ehepaaren.
Wichtig: Wer im vergangenen Jahr Kurzarbeitergeld erhalten hat, ist dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben! Befreit sind Sie davon nur, wenn das Kurzarbeitergeld weniger als 410 Euro im Jahr betrug.
Corona-Bonus bis 1.500 Euro und Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 Euro steuerfrei
Unabhängig von Kurzarbeit und Gehalt hatten Unternehmen bis März 2022 die Möglichkeit ihren Angestellten einen sogenannten Corona-Bonus zu bezahlen. Geld- und Sachleistungen im Wert von bis zu 1.500 Euro waren bis März 2022 gänzlich steuerfrei und müssen bei der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden. Wichtig ist nur, dass Ihr Arbeitgeber vermerkt hat, dass dieser einmalige Bonus aufgrund der Corona-Pandemie ausbezahlt wurde, damit Sie einen Nachweis beim Finanzamt haben.
Dasselbe gilt auch für Boni vom Staat – zum Beispiel den Pflegebonus, die Beschäftigte in Alten- oder Pflegeheimen erhalten. Vom Bund bekamen diese im Jahr 2022 zwischen 550 und 2.500 Euro zusätzlich. Auch dieser Bonus bleibt steuerfrei.
Seit Oktober 2022 bis Ende 2024 dürfen Unternehmen ihren Beschäftigten eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von bis zu 3.000 Euro zahlen. Diese Prämie wird nicht besteuert und es entfallen auch keine Sozialabgaben auf sie.
Selbstständige und Freiberufler könnten nachzahlen
Vor allem in der Kultur- und Kreativbranche gibt es viele Selbstständige und Freiberufler, die immens unter der Corona-Krise und dem Lockdown gelitten haben. Denn die meisten Leben von der Unterhaltungsbranche, die von heute auf morgen fast vollständig lahmgelegt wurde. Dafür wurden bis Juni 2022 Soforthilfen und Überbrückungshilfen ausgezahlt. Doch diese zählen ebenfalls als Betriebseinnahmen und müssen in der Steuererklärung ausgewiesen werden. Das bedeutet, dass auch hier Steuerrückzahlungen fällig werden könnten.
Ehrenamtliche Helfer im Corona Impf- und Testzentrum
Wer sich als ehrenamtlicher Helfer engagiert hat, kann steuerfreie Ehrenamts- und/oder Überleiterpauschale von 840 Euro bzw. 2.000 Euro in Anspruch nehmen. Diese Regelung gilt auch für die Tätigkeit im privaten Impf- und Testzentrum. Diese Sonderregelung ist auf die Steuererklärung der Jahre 2020, 2021 und 2022 beschränkt.
Steuererklärung 2022 Frist – das ändert sich
Wie fast in jedem Jahr gibt es auch 2023 einige steuerliche Änderungen, die sich auf die Steuererklärung für 2022 auswirken. Beispielsweise wurden einige Freibeträge erhöht. Außerdem gilt die Stichtagverlängerung weiterhin. Statt dem 31. Juli gilt nun der 02. Oktober 2023. Hilft ein Steuerberater, ist für die Abgabe bis zum 31. Juli 2024 statt regulär bis zum 28. Februar 2024 Zeit.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird entfristet
Der Entlastungsbetrag wurde während der Corona-Pandemie eingeführt, um der besonderen Belastung von Alleinerziehenden Rechnung zu tragen. Für Menschen, die ihren Nachwuchs allein erziehen, gibt es damit einen besonderen Freibetrag zur Lohn- und Einkommenssteuer in Höhe von 4.008 Euro jährlich (4.260 ab 2023) für ein Kind, jedes weitere Kind erhöht den Freibetrag um 240 Euro. Ursprünglich nur als Corona-Hilfe für diese Bevölkerungsgruppe gedacht, bleibt ab 2022 der Entlastungsbetrag bis auf Weiteres bestehen.
Einnahmen aus Photovoltaikanlagen
Auf das Jahr 2022 vorgezogen wurde eine Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. Dies gilt für die Erzeugung von Solarenergie bis zu einer Leistung von 30 kW pro Anlage auf, an oder in Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien. Insgesamt dürfen steuerfrei mehrere Anlagen betrieben werden bis zu einer Gesamtleistung von 100 kW, wovon jede einzelne aber nicht die bereits erwähnten 30 kW überschreiten darf. Bei Mehrfamilienhäusern oder gemischt genutzten Gebäuden darf pro Wohn- bzw. Gewerbeeinheit eine Solaranlage mit einer Leistung bis zu 15 kW steuerfrei betrieben werden. In allen Fällen ist es unerheblich, ob der Strom eingespeist oder selbst verbraucht wird.
Steuererklärung Frist: Zeit für die freiwillige Erklärung
Wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, die Steuerformulare auszufüllen, kann es sich dennoch für Sie lohnen, freiwillig mit dem Finanzamt abzurechnen. Als Arbeitnehmer können Sie zum Beispiel Werbungskosten absetzen, beispielsweise für eine Fortbildung oder einen beruflich bedingten Umzug. Diese freiwillige Abrechnung können Sie rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben. Es reicht also, wenn ihre Erklärung für 2022 am 31. Dezember 2026 beim Finanzamt eingeht.
Steuererklärung mit dem Ehepartner oder doch getrennt?
In den meisten Fällen ist es für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner am günstigsten, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Dann können Sie vom Ehegattensplitting profitieren und Steuern sparen.
Für 2022 könnten Paare aber dabei Geld verschenken. Denn, wenn der Partner eine Abfindung erhalten oder Lohnersatz bezogen hat, kann es durchaus günstiger sein, auf den Splittingvorteil zu verzichten und die Einzelveranlagung zu wählen. Bei dieser geben dann beide Partner jeweils eine Steuererklärung ab.
Folgen des Kinderbonus
2022 haben Eltern für jedes Kind, für das sie einen Anspruch auf Kindergeld haben, einen Bonus von 100 Euro erhalten. Familien mit höherem Einkommen müssen nun einplanen, dass sie den Bonus komplett oder teilweise wieder einbüßen.
Ob das der Fall ist, zeigt sich in mehreren Rechenschritten. Das Finanzamt ermittelt mit der Steuererklärung zunächst, wie hoch der Steuervorteil einer Familie dank der Steuerfreibeträge ist, die Eltern für ihre Kinder zustehen. Sollte der Vorteil größer sein als das ausgezahlte Kindergeld, zieht es dieses vom Vorteil ab. Dadurch wirklich nur der Rest dann noch steuermindernd aus.
Eltern haben vergangenes Jahr Kindergeld und Kinderbonus erhalten. Deshalb werden nun beide Posten mit den Steuerfreibeträgen verrechnet. Je nach Einkommen ist es möglich, dass Eltern nicht wie sonst von den Freibeträgen profitieren.
Neue Freibeträge
Für das Steuerjahr 2022 sind einige Freibeträge gestiegen, die sich auf die Steuerklärung auswirken können. Hier die Freibeträge, die der Gesetzgeber erhöht hat:
Erhöhter Freibetrag für Mitarbeiteraktien - schon gewusst?
Bisher ist war für Arbeitnehmer aus steuerlicher Sicht nicht sehr attraktiv, Firmenanteile des Arbeitgebers zu übernehmen. Der Steuerfreibetrag für die Vermögensbeteiligung lag gerade mal bei 360 Euro pro Jahr. Alles darüber hinaus müssen Beschäftigte als "Sachbezug" sofort versteuern. Seit dem 1. Juli 2021 gab es hier eine Änderung. Der steuerfreie Höchstbetrag für Vermögensbeteiligungen ist auf 1.440 Euro jährlich erhöht worden.
Für Investmentfonds gelten neue Steuerregeln
Seit 2018 gelten für die Besteuerung von Investmentfonds neue Regeln. Als Anleger sollten Sie nun weniger Aufwand haben mit Ihrer Steuererklärung. Das gilt vor allem, wenn Sie Fondsanteile bei einer deutschen Depotbank verwahren. Der Grund: Die Depotbank führt die Abgeltungssteuer auf Fondserträge nun automatisch ab – mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber Investmentsteuerreformgesetz.
Bitcoin, Ethereum & Co. – Kryptowährungen von der Steuer absetzen
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Ripple wurden von der BaFin inzwischen als „Rechnungseinheit“ eingestuft. Die digitalen Coins und Token unterliegen damit steuerlichen Auflagen. Gewinne, die durch eine Investition in Internet-Währungen erzielt wurden, müssen aus diesem Grund in der Steuererklärung angegeben werden.
Ausschlaggebend dafür, ob auf eine Kryptowährung Steuern anfallen oder nicht, ist der Zeitpunkt des Kaufs und des Verkaufs, also letztlich die Haltedauer. Wenn Sie in Bitcoin, Ethereum & Co. investiert sind, dann lesen Sie zu diesem Thema unseren Ratgeber Bitcoin-Steuererklärung und erfahren Sie, wie Sie eine Kryptowährung steuerlich geltend machen.
Das ändert sich für Menschen mit Behinderung
Die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung wurden 2021 deutlich angehoben, auf 384 Euro bis 7.400 Euro. Der Grad der Behinderung und das Kennzeichen bzw. der Pflegegrad sind für die Einstufung relevant. Bereits ab einer Behinderung von 20 Prozent wird ein Freibetrag gewährt.
Auch die Pflegepauschbeträge wurden angepasst und gelten nun gestaffelt ab Pflegegrad 2. Bisher wurden nur 984 Euro bei Pflegegrad 4/5 für Schwerstpflegefälle berücksichtigt. Dieser Wert wurden nun auf pauschal 600 Euro bis 1.800 Euro angehoben, welcher steuermindernd absetzbar ist.
Video: Steuern sparen beim Aktienhandel
Alle Gewinne, die Sie mit Aktien oder anderen Wertpapieren erzielen, sind steuerpflichtig. Dividenden und Kursgewinne müssen also grundsätzlich versteuert werden – wie Sie beim Aktienhandel die Steuerlast senken und wie Sie sich über die Steuererklärung Geld wieder zurückholen, verraten wir in diesem Video: Steuern sparen beim Aktienhandel
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Steuererklärung: Was ist das?
Bevor wir Ihnen verraten, was Sie bei einer Steuererklärung alles steuerlich geltend machen können und worauf Sie beim Ausfüllen des Antrags achten sollten, beantworten wir hier nun zunächst zwei grundsätzliche Fragen: Was ist eine Steuerklärung und warum bekommen Steuerzahler bei Abgabe Geld vom Staat zurück?
Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer
Für die Steuererklärung ist es wichtig zu wissen, dass Steuer nicht gleich Steuer ist. Es gibt einen kleinen und feinen Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer.
Die Lohnsteuer ist der Einkommensteuer untergeordnet. Alle Arbeitnehmer, die ein Einkommen durch eine unselbstständige Tätigkeit erzielen, zahlen Lohnsteuer – und geben entsprechend eine Lohnsteuererklärung ab.
Erzielt ein Arbeitnehmer zum Beispiel durch Vermietung, Verpachtung oder Kapitalgewinne ein zusätzliches Einkommen, dann wird auf dieses zusätzliche Einkommen Einkommenssteuer erhoben. Die Steuererklärung des Arbeitnehmers wird dann automatisch von der Lohnsteuererklärung zur Einkommenssteuererklärung. Von dieser Einkommensteuererklärung ist die Lohnsteuererklärung ein Bestandteil.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Pensionistinnen und Pensionisten Lohnsteuer zahlen, Selbständige hingegen zahlen Einkommensteuer.
Hinweis: Für die Steuererklärung ist diese begriffliche Unterscheidung nicht entscheidend. Wichtig für Sie als Steuerzahler ist allerdings, dass es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusätzliche Absetzbeträge, besondere Steuerbefreiungen und Sonderbestimmungen für die Besteuerung bestimmter „Sonstiger Bezüge“ gibt. Dies kann sich auf die Höhe Ihrer Steuererstattung auswirken.
Steuererklärung: Was bekomme ich zurück und warum?
Eine Steuererklärung zeigt dem Finanzamt, einfach gesagt, die Einkommensverhältnisse an. Anhand der Steuererklärung können die Behörden die Höhe der Einkommensteuer ermitteln, die jeden Monat anfällt. Manchmal kann es dabei vorkommen, dass Steuerzahler innerhalb eines Jahres zu viel Steuern an den Fiskus abtreten. Das passiert dann, wenn über das Jahr hinweg (im Privatleben und im Zusammenhang mit der Arbeit) Ausgaben anfallen, die steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören beispielsweise Kosten für den Arbeitsweg, Handwerkerkosten oder Kosten zur Kinderbetreuung.
Die Steuererklärung hilft, die eigenen (zusätzlichen) Ausgaben dem Finanzamt mitzuteilen und dort steuerlich geltend zu machen. Im Idealfall profitieren Sie als Steuerzahler so von einer Steuerrückerstattung.
Wichtig: In einigen Fällen kann es auch vorkommen, dass Steuerzahler im Laufe eines Jahres zu wenig Steuern gezahlt haben. Das trifft meistens auf Selbstständige zu, die häufig eine Steuernachzahlung leisten müssen.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Einige Steuerzahler geben freiwillig eine Steuererklärung ab, weil sie sich eine kräftige Steuererstattung erhoffen. Es gibt aber auch viele Steuerzahler, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Dazu zählen folgende Gruppen:
Steuererklärung: Was ist absetzbar?
Arbeitsweg, Handwerkerkosten, Kinderbetreuung, Spenden – wir führen Ihnen im Folgenden die wichtigsten Posten auf, die Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen können. Darüber hinaus verraten wir Ihnen, wo Sie diese im Steuerformular eintragen müssen und worauf Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung achten sollten.
Werbungskosten
Alle Ausgaben rund um den Beruf werden als Werbungskosten bezeichnet. Sie als Steuerzahler können für Fahrtkosten, Fortbildung, Arbeitsmittel und viele Dinge mehr eine Steuererstattung erhalten. Jeder Arbeitnehmer kann für 2022 einen Pauschalbetrag von 1.200 Euro steuerlich geltend machen (ab 2023 1230 Euro). Bei höheren Ausgaben ist es auch möglich, mehr abzusetzen, genaue Nachweise sind dann allerdings erforderlich. Zu den Werbungskosten, die in Paragraf 9 Einkommensteuergesetz gesetzlich geregelt sind, zählen unter anderem folgende Ausgaben:
Nicht zuletzt können Sie auch die Steuerberatungskosten für die Erstellung der Anlage N absetzen. In der Anlage N der Steuererklärung sind die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit aufgeführt. Im Folgenden schlüsseln wir die wichtigsten Beispiele für Werbungskosten für Sie auf. Weitere Tipps und Tricks für Ihre Werbungskosten für Ihre Steuererklärung finden Sie in unserem Ratgeber.
Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie brauchen, um Ihre beruflichen Aufgaben zu erledigen. Diese können Sie steuerlich geltend machen. Das können Fachbücher, eine Aktentasche, Stifte und auch Geräte wie ein Computer oder ein Smartphone sein. Wichtig ist, dass Sie das Arbeitsmittel tatsächlich beruflich nutzen. Die kompletten Kosten dürfen Sie ansetzen, sobald Sie das Arbeitsmittel zu mehr als 90 Prozent beruflich nutzen.
Sie können einzelne Arbeitsmittel bis zu einem Kaufpreis von jeweils 952 Euro brutto (800 Euro netto + 19 Prozent Mehrwertsteuer) voll absetzen. Diese Arbeitsmittel gelten als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), bei denen eine Abschreibung über mehrere Jahre nicht notwendig ist. Haben Sie mehr für das einzelne Arbeitsmittel bezahlt, dann müssen Sie den Kaufpreis über mehrere Jahre abrechnen. Möbel schreiben Sie beispielsweise über 13 Jahre ab. Für Computer und andere IT-Ausrüstung wurde die Nutzungsdauer heruntergesetzt: Arbeitsmittel, die mehr als 952 Euro brutto kosten, können nun vollständig im Jahr der Anschaffung abgerechnet werden, statt sie über 3 Jahre zu verteilen. Die neue Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2021. Die „Absetzung für Abnutzung“, wie Abschreibungen im Finanzamts-Deutsch heißt, legt das Bundesfinanzministerium fest – mehr dazu erfahren Sie hier.
Wichtig ist immer, dass Sie die Kosten nur zu dem Anteil absetzen können, zu dem Sie das Arbeitsmittel beruflich nutzen – die private Nutzung ist nicht absetzbar.
Auch immaterielle Wirtschaftsgüter, die Sie beruflich nutzen, sind absetzbar, zum Beispiel Software oder ein privater Telefon- und Internetanschluss. Einen Teil der Kosten des Telefon- und Internetanschlusses können Sie steuerlich geltend machen. Das Finanzamt anerkennt 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens 20 Euro im Monat.
Tragen Sie die Ausgaben für die beruflich genutzten Arbeitsmittel in die Zeilen 41 und 42 der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein.
Hinweis: Haben Sie Arbeitsmittel, die Sie für die Ausübung Ihres Berufes benötigen (zum Beispiel Berufsbekleidung wie Arbeitsschuhe), selbst bezahlt, dann können Sie die Kosten absetzen. Die Kleidung muss aber fast ausschließlich zur beruflichen Nutzung bestimmt sein. Aber: Müssen Sie nach einem beruflichen Aufstieg einen bestimmten „Dresscode“ einhalten, dann haben Sie schlechte Karten. Ihre Kosten für den „Chefanzug“ wird das Finanzamt nicht anerkennen, weil eine private Nutzung möglich ist.
Arbeitszimmer
Wer einen Großteil seiner Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer verbringen muss, kann die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Die Haupttätigkeit von Lehrern beispielsweise liegt außerhalb des Büros bzw. außerhalb der Schule, gleichzeitig bekommen sie aber kein eigenes Büro gestellt. Die Obergrenze für das Arbeitszimmer liegt bei 1.250 Euro.
Diese Obergrenze fällt weg, wenn das Arbeitszimmer nicht in der eigenen Wohnung liegt oder zumindest einen eigenen Eingang hat. Dann können sämtliche Kosten abgesetzt werden.
Bei der steuerlichen Anerkennung spielt neben Größe und Lage des Arbeitszimmers in der Wohnung auch die Art der Nutzung sowie die Ausstattung eine Rolle. In der Regel erwartet das Finanzamt eine „büromäßige Einrichtung“, die insbesondere aus Schreibtisch, Stühlen, Regalen und Aktenschränken bestehen sollte. Betten, Fernseher, Waschmaschinen und andere (Freizeit-)Gegenstände erwecken hingegen den Anschein einer privaten Nutzung und sind in der Regel nicht absetzbar. Es kommt dabei aber auf den Einzelfall an, denn das häusliche Arbeitszimmer eines Musikers oder Malers muss nicht zwingend „büromäßig“ eingerichtet sein.
Wichtig: Der Bundesfinanzhof stellte in einer Grundsatzentscheidung fest, dass nur zeitweise für die Arbeit genutzter Raum nicht steuerlich anerkannt wird.
Fahrtkosten
Einen Teil der Ausgaben Ihres Arbeitsweges können Sie sich vom Finanzamt zurückholen. Pro Kilometer gibt es eine Entfernungspauschale von 30 Cent. Seit Mai 2022 gilt für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Entfernungspauschale von 38 Cent – rückwirkend zum 1. Januar 2022. Das Verkehrsmittel spielt keine Rolle, es zählt allerdings nur die kürzeste Verbindung zur Arbeit und nur einfach, also nicht Hin- und Rückweg in Summe. Nicht absetzen lassen sich die Fahrtkosten zur Schule der Kinder.
In den Zeilen 31 bis 38 der Anlage N geben Sie die Adresse Ihrer Arbeitsstätte, die Entfernungskilometer sowie Ihre Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitstage an. Wenn Sie für den Arbeitsweg öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn nutzen, können Sie alternativ Ihre Ausgaben für die Fahrkarten angeben. Das macht natürlich nur Sinn, wenn die Ticketkosten höher sind als die pauschale Abrechnung nach Entfernungskilometer.
Tipp: Auch Ihre Fahrtkosten zum Kauf von Arbeitsmitteln können Sie als Werbungskosten absetzen. Sind Sie beispielsweise zum Möbelhaus gefahren, um einen neuen Schreibtisch zu kaufen, können Sie dies ebenfalls steuerlich geltend machen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Haushaltshilfen, Pflegedienste, Gartenarbeiten – für diese sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen dürfen Sie in der Steuererklärung höchstens 20.000 Euro Kosten geltend machen, von denen bis zu 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen werden. Der Höchstbetrag liegt pro Jahr entsprechend bei 4.000 Euro.
Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie auch in der Zweit- oder Ferienwohnung steuerlich geltend machen. Der Maximalbetrag gilt allerdings für alle Wohnsitze zusammen.
Sie benötigen eine Rechnung über die Kosten und Sie müssen die fälligen Beträge an Ihre Hilfe überweisen. Die Ausgaben tragen Sie in Zeile 71 und 72 des Hauptvordrucks ein. Die Kosten für Haushaltshilfen, die nur als Minijobber beschäftigt sind, lassen sich bis zu 2.550 Euro im Jahr geltend machen. Auch hiervon werden 20 Prozent von der Steuer gemindert.
Handwerkerleistungen
Für Handwerkerleistungen können Sie 6.000 Euro pro Jahr in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wie bei haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich 20 Prozent direkt von den Steuern abziehen, also 1.200 Euro. Materialkosten zählen dabei nicht.
Zu Handwerkerleistungen gehören unter anderem Malerarbeiten, der Schornsteinfeger oder der Aufbau von Möbeln. Auch die Kosten für die Reparatur oder die Wartung von Elektrogeräten wie Kühlschrank, Herd oder Waschmaschine werden vom Finanzamt anerkannt.
Die Ausgaben für die Handwerkerdienste geben Sie in Zeile 73 des Hauptvordrucks an. Mieter können entsprechende Posten der Nebenkostenabrechnung als Handwerkerleistungen absetzen.
Vorsicht: Bezahlen Sie auf keinen Fall in bar und lassen Sie sich eine Rechnung vom Handwerker ausstellen.
Versicherungen
Sie können einige Kosten rund um Versicherungen steuerlich geltend machen, aber nicht alle. Es gilt die Faustregel: Kosten Ihrer Lebensführung, die unvermeidbar Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mindern, können Sie von der Steuer absetzen. Der Gesetzgeber definiert diese Kosten als Sonderausgaben.
Sie können entsprechend Versicherungsbeträge für sogenannte Altersvorsorgeaufwendungen, also für die gesetzliche Rentenversicherung, für das Versorgungswerk und die private Rentenversicherung (Rürup-Verträge und Riester-Rente) absetzen. Außerdem können Sie sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Dazu gehören unter anderem die Ausgaben für folgende Versicherungen:
Geben Sie die Beiträge für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand an, diese Kosten lassen sich absetzen. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung können Sie nur Beiträge für die Basisabsicherung steuerlich geltend machen, Extras wie eine Chefarzt-Behandlung erkennt das Finanzamt nicht an.
Tipp: Wenn Sie eine Unfallversicherung haben, die auch Berufsunfälle abdeckt, dann können Sie die Hälfte der Versicherungsprämie als Werbungskosten absetzen. Gleiches gilt auch bei einer Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz.
Hinweis: Nicht steuerlich geltend machen können Sie hingegen reine Sachversicherungen. Diese sind vermeidbar, weil sie weder der Vorsorge dienen noch für die Ausübung des Berufes erforderlich sind.
Spenden
Sind Sie im Verein aktiv und unterstützen Sie diesen, andere gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien mit einer Spende? Dann können Sie Steuervorteile nutzen und bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte dafür in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Der Empfänger der Spende muss aber gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke fördern.
Geben Sie in den Zeilen 46 bis 49 des Hauptvordrucks die geleisteten Spenden an, eine Spendenbestätigung der Organisation sollten Sie in jedem Fall besitzen. Haben Sie Beiträge an Gewerkschaften geleistet, so tragen Sie diese als Werbungskosten in Zeile 40 der Anlage N ein.
Reparatur, Abschreibung und Umwidmung von Arbeitsmitteln
Damit Sie bei Ihrer Steuererklärung das Optimum herausholen, also eine möglichst hohe Steuererstattung erhalten, verraten wir Ihnen im Folgenden noch ein paar Besonderheiten: Neben den Anschaffungskosten für Arbeitsmittel können Sie auch weitere Kosten absetzen, die im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln entstehen. Teure Arbeitsmittel müssen Sie über mehrere Jahre abschreiben und private Arbeitsmittel können Sie nach einer Umwidmung ebenfalls steuerlich geltend machen.
Wartung, Reinigung und Reparatur von Arbeitsmitteln
Für Arbeitsmittel können Sie zusätzlich zu den Anschaffungskosten auch Reparatur-, Reinigungs- und Wartungskosten von der Steuer absetzen. Die meisten Finanzämter akzeptieren für Anschaffung, Reparatur und Reinigung von Arbeitsmitteln einen Pauschalbetrag in Höhe von 110 Euro an. Am besten setzen Sie diesen Betrag immer dann an, wenn Sie keine höheren Aufwendungen nachweisen können.
Teure Arbeitsmittel müssen Sie abschreiben
Arbeitsmittel können Sie, wie bereits weiter oben ausführlich beschrieben, von der Steuer absetzen. Übersteigt ein Arbeitsmittel die Kosten von 952 Euro brutto, dann müssen Sie dieses über mehrere Jahre abschreiben. Das Bundesfinanzministerium legt in der sogenannten „Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle)“ fest, wie hoch die „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Anlagegüter“ ist.
In der AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (AfA-Tabelle „AV“) ist festgehalten, über wie viele Jahre Sie beispielsweise einen Computer, einen Drucker, ein Handy und Büromöbel absetzen müssen. Hier eine Auswahl:
Umwidmung – privater Gegenstand wird nun beruflich genutzt
Werbungskosten können Sie auch für Wirtschaftsgüter steuermindernd ansetzen, die Sie lange Zeit privat genutzt haben, inzwischen aber beruflich verwenden. Ein Beispiel: Ein Bücherregal, das vier Jahre in Ihrem Wohnzimmer stand, nutzen Sie nun in Ihrem Arbeitszimmer als Regal für Ihre Fachliteratur.
Damit Sie diesen ehemals privaten Gegenstand nun als Arbeitsmittel in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, müssen Sie ihn „umwidmen“. Was zunächst kompliziert klingt, ist im Prinzip ganz einfach – wir führen das obige Beispiel fort:
Für Möbel, also auch für das Bücherregal, gilt laut AfA-Tabelle eine Nutzungsdauer von 13 Jahren. Sie müssen nun zunächst die Anschaffungskosten auf diese Zeit verteilen. Nehmen wir an, das Regal hat 1.300 Euro gekostet, dann schreiben Sie entsprechend 100 Euro pro Jahr ab. Aber: Für die vier Jahre, in denen das Regal im Wohnzimmer rein privat genutzt wurde, dürfen Sie noch keine Werbungskosten in ihrer Steuererklärung absetzen. Sie dürfen nur den Restwert von 900 Euro steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem Ihr Bücherregal für die Fachliteratur in Ihrem Arbeitszimmer verwendet wurde, können Sie jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung 100 Euro als Werbungskosten ansetzen.
Tipp: Hat das Arbeitsmittel zum Zeitpunkt der Umwidmung noch einen Restwert von höchstens 952 Euro brutto, dann können Sie diesen Betrag sofort und in voller Höhe steuerlich absetzen. Das Bücherregal gilt dann als geringwertiges Wirtschaftsgut.
Vorsicht: In dem Jahr, in dem Sie das Arbeitsmittel gekauft haben, müssen Sie monatsgenau abrechnen. Haben Sie das Bücherregal oder das Handy erst im Juli gekauft, dann dürfen Sie im ersten Jahr auch nur sechs Monate abschreiben. Der Restwert des Arbeitsmittels liegt in den Folgejahren entsprechend höher.
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Abgabe der Steuererklärung – so geht’s!
Mit der Steuerklärung mussten in der Vergangenheit oft viele Quittungen und Belege eingereicht werden. Das ist seit der Steuererklärung für 2018 passé. Es ist deshalb noch leichter möglich, die Steuererklärung digital bzw. online an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Bleiben noch folgende Fragen offen: Welches Finanzamt ist überhaupt zuständig und worauf sollten Sie bei der Übermittlung der Steuererklärung achten?
Kontrolle der Steuererklärung auf Plausibilität
Haben Sie alle Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, sollten Sie diese einer Endkontrolle unterziehen. Die meisten Steuerprogramme prüfen Steuererklärungen automatisch auf Plausibilität: Ist es beispielsweise möglich, dass Sie 365 Tage in einem Jahr gearbeitet haben? Oder kann es etwa sein, dass Sie trotz Elternzeit kein Elterngeld erhalten haben? Steuerprogramme schließen so Rechenfehler oder Zahlendreher aus, die die Höhe der Steuererstattung sowohl zu Ihren Gunsten als auch zu Ihren Ungunsten beeinflussen könnten.
Auch Sie sollten eine solche Plausibilitätsprüfung durchführen. Prüfen Sie Ihre Angaben auf Richtigkeit. Damit Sie an alle steuerlich absetzbaren Ausgaben gedacht haben, sollten Sie sich darüber hinaus unter anderem folgende Fragen stellen: Haben Sie rund um Ihren Job mehr als 1.000 Euro ausgegeben, zum Beispiel für Fahrtkosten, einen beruflich genutzten PC oder für einen Bildungsurlaub? Haben Sie Ihre Kinder betreuen lassen oder haben Sie Handwerker und Helfer im Haushalt beschäftigt? Haben Sie Geld für einen guten Zweck gespendet?
Steuererklärung: Welches Finanzamt ist zuständig?
Wenn die letzten offenen Fragen geklärt sind, dann müssen Sie Ihre Steuerklärung noch an Ihr Finanzamt übermitteln. Doch wie bekommen Sie das für Sie und Ihre Steuererklärung zuständige Finanzamt heraus?
Zunächst hilft Ihnen möglicherweise die Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern. Nach Eingabe eines Ortes, einer Postleitzahl oder einer Bundesfinanzamtsnummer finden Sie dort neben der Adresse des Finanzamts auch Telefonnummer und Öffnungszeiten.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Sie sich immer an das Finanzamt wenden müssen, in dessen Bezirk Sie Ihren festen Wohnsitz haben. Wenn Sie im Jahr der Steuererklärung in Köln gelebt haben, inzwischen aber in Karlsruhe wohnen, dann ist das Finanzamt in Karlsruhe Ihr Ansprechpartner. Haben Sie mehrere Wohnsitze in Deutschland, dann ist entscheidend, an welchem Ort Sie sich häufiger aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind, ist das Finanzamt des Wohnsitzes zuständig, an dem sich Ihre Familie überwiegend aufhält.
Hinweis: Sie brauchen sich übrigens keine Sorgen machen, wenn Sie Ihre Steuererklärung aus Versehen bei Ihrem alten Finanzamt eingereicht haben. Dieses prüft Ihre Angaben und leitet dann sämtliche Unterlagen an das neue und für Sie nun zuständige Finanzamt weiter. Damit es dabei keine Probleme gibt, müssen Sie Ihre aktuelle Meldeanschrift und Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer (IdNr) korrekt in der Steuererklärung angegeben haben.
Wie kommt die Steuererklärung ins Finanzamt?
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Kostenlos und besonders einfach übermitteln Sie die Unterlagen mit Elster, dem Internet-Portal der deutschen Finanzverwaltung.
Steuererklärung einreichen per Elster
Sie müssen sich dort einmalig mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Steueridentifikationsnummer registrieren. Nachdem Sie ein Online-Zertifikat (elektronische Signatur) erhalten haben, können Sie Ihre Steuererklärung ohne Unterschrift online versenden.
Wenn Sie sich nicht authentifizieren lassen wollen, können Sie alternativ auch ElsterFormular für Ihre Steuererklärung nutzen. Auch damit übermitteln Sie die Steuerklärung elektronisch an das Finanzamt, müssen aber eine sogenannte komprimierte Steuererklärung ausdrucken und diese unterschreiben. Die unterschriebene Steuererklärung müssen Sie dann per Post oder persönlich bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Wichtig: Bei letzterer Variante gilt das Eingangsdatum der postalischen Einsendung und nicht das Datum der elektronischen Übermittlung.
Steuererklärung einreichen mit kostenpflichtiger Steuersoftware
Eine kostenpflichtige Steuersoftware kann Ihnen nicht nur beim Erstellen der Steuererklärung helfen, sondern auch bei der Übermittlung der Daten an das Finanzamt. Allerdings gibt es eine Zertifizierung, mit der Sie alles online abschicken können, nur im „Online-Finanzamt“ Elster. Das heißt, dass Sie sich immer in Elster registrieren müssen, auch wenn Sie ein kostenpflichtiges Steuerprogramm zum Ausfüllen der Unterlagen nutzen. Nur mit Elster-Registrierung dann können Sie Ihre Steuererklärung übers Internet übermitteln – ohne Ausdruck und Unterschrift.
Tipp: Die besten Steuerprogramme haben wir in unserem umfangreichen Vergleich unter die Lupe genommen.
Steuererklärung per Post versenden
Sie können die Steuererklärung nach wie vor selbstverständlich auch in Papierform und per Postzustellung beim zuständigen Finanzamt einreichen. Das geht beispielsweise, indem Sie die am Computer ausgefüllten Formulare ausdrucken. Sie können aber auch (noch) die ganz klassische Variante wählen und die amtlichen Formulare handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. An die Formulare gelangen Sie zum einen über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung oder über ein Finanzamt vor Ort. Dort liegen in der Regel Blanko-Formulare für eine Steuererklärung meist im Eingangsbereich aus.
Haben Sie alles ausgefüllt und unterschrieben? Dann schicken Sie die Steuererklärung per Post an Ihr zuständiges Finanzamt oder geben den Umschlag persönlich vor Ort ab.
Vorsicht: Selbstständige, Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlage dürfen Ihre Steuererklärung nur noch elektronisch übermitteln. Auch Selbstständige im Nebenerwerb dürfen keine Steuerklärung in Papierform einreichen.
Steuererklärung – hier holen Sie sich Unterstützung
Wichtig bei der Steuererklärung Abgabe 2022 ist vor allem die fristgerechte Abgabe. Beginnen Sie also früh mit dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Das gilt vor allem dann, wenn Sie damit noch keine Routine haben oder sich in Ihrem Leben etwas grundsätzlich geändert hat (Hochzeit, Nachwuchs, Umzug).
Damit Sie alle Änderungen bei Ihrer Steuererklärung beachten und nicht die Fristen verpassen, können Sie sich auch Unterstützung holen. Nutzen Sie die Angebote vor allem dann, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung selbst machen oder Ihr Steuerfall komplizierter ist als sonst, weil Sie zum Beispiel Kapitalerträge erzielt haben oder eine Immobilie vermieten.
Hilfe bekommen Sie unter anderem von einem Steuerberater. Wenden Sie sich am besten an die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) oder an den Deutschen Steuerberaterverband (DStV). Unter anderem bietet der DStV einen Steuerberater-Suchservice, mit dem Sie die passende Unterstützung für Ihr Steuerproblem finden können. Alternativ können Sie sich auch an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden und sich dort beraten lassen.
Steuererklärung - das sollten Sie tun
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Markus Gentner leitet den Ratgeberbereich bei finanzen.net seit 2018. Zuvor war er fünf Jahre lang in der News-Redaktion tätig. Der studierte Journalist und Germanist baute sein Börsenwissen beim Deutschen Anleger Fernsehen DAF auf, bereits während seines Print-Volontariats spezialisierte er sich auf Ratgeberthemen.
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🌳Das bedeutet das Bäumchen: Anlageprodukte, die im Sinne des Emittenten als nachhaltig klassifiziert werden, zeichnen wir mit einem Bäumchen-Symbol aus.
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