Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an Ihre Bank oder Ihr Finanzinstitut, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu belassen. Dieser Betrag basiert auf dem Sparer-Pauschbetrag, der aktuell bei 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare liegt (§ 20 Abs. 9 EStG).