Eine Unfallversicherung dient vorrangig dem Schutz vor den finanziellen Folgen, die durch einen Unfall entstehen können. Das Spektrum der finanziellen Konsequenzen ist breit gefächert: von Heilbehandlungsmaßnahmen über mögliche Umbauten im Wohnbereich bis hin zu einer monatlichen Unfallrente bei dauerhafter Beeinträchtigung. Dabei ist es wichtig zu betonen, dass im Versicherungsjargon ein „Unfall“ als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis definiert wird, welches zu einer gesundheitlichen Schädigung führt. Dies grenzt die Unfallversicherung beispielsweise von Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen ab, welche andere Ursachen für gesundheitliche Beeinträchtigungen abdecken.
Die Standard-Unfallversicherung bietet in der Regel einen Leistungsumfang, der sich nach der Schwere des Unfalls und den daraus resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen richtet. Doch in den letzten Jahren hat die Versicherungsbranche eine Variante auf den Markt gebracht, die insbesondere für vorausschauende und wertorientierte Versicherungsnehmer interessant sein dürfte: die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr.
Der Kerngedanke hinter dieser Variante liegt in der Kombination aus Risikoschutz und Vermögensbildung. Während man sich mit einer herkömmlichen Unfallversicherung lediglich gegen die Risiken eines Unfalls absichert und die gezahlten Beiträge im Schadenfall verbraucht werden, bietet die Variante einen klaren Vorteil: Sollte während der Laufzeit des Vertrages kein Unfall eintreten, werden dem Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit alle oder ein Großteil der eingezahlten Beiträge zurückerstattet. Somit hat man nicht nur das beruhigende Gefühl, umfassend abgesichert zu sein, sondern auch die Gewissheit, dass die regelmäßig gezahlten Prämien nicht verloren sind, sondern als eine Art Sparvertrag wirken.