Während die gesetzliche Unfallversicherung hauptsächlich Arbeits- und Wegeunfälle abdeckt, bieten private Unfallversicherungen einen umfassenden Schutz, der rund um die Uhr und weltweit gilt. Sie springen beispielsweise ein, wenn durch einen Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen entstehen, die zu Einkommensverlusten oder hohen Behandlungskosten führen können. Die daraus resultierenden Einkommensverluste und hohen Behandlungskosten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, weshalb eine solche Absicherung von großer Bedeutung ist.
Beiträge für private Unfallversicherungen können grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden. Sie zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommensteuererklärung als Vorsorgeleistungen berücksichtigt werden können. Eine berufliche Unfallversicherung zählt zu den Werbungskosten. Der absetzbare Betrag hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem individuellen Steuersatz und anderen Sonderausgaben, die im selben Jahr geltend gemacht werden. Es ist daher empfehlenswert, die genauen Bedingungen und Möglichkeiten mit einem Steuerberater oder einem Finanzamt zu klären.
Die Steuerabsetzbarkeit der Beiträge zur privaten UV bedeutet übrigens nicht, dass die Leistungen, die im Schadensfall aus der Versicherung ausgezahlt werden, steuerfrei sind. Diese können unter Umständen zu steuerpflichtigen Einkünften führen.