Die Autoversicherung ist ein zentraler Schutzmechanismus für jeden Fahrzeughalter. Sie gliedert sich in verschiedene Versicherungsarten: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Diese Versicherung schützt vor finanziellen Belastungen, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und Dritten Schaden zufügen. Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 50.000 Euro für Vermögensschäden. Kommt es zu Verkehrsunfällen mit mehreren Verletzten, ist diese Summe schnell überschritten.
Die Teilkaskoversicherung ist freiwillig und schützt Ihr eigenes Fahrzeug vor einer Vielzahl von Risiken wie Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildschäden (z.B. Kollision mit Tieren oder Tierbissschäden) und Elementarschäden (z.B. Hagel oder Überschwemmung). In diesen Fällen kommt die Teilkasko, nach Abzug Ihrer persönlichen Selbstbeteiligung, für die Wiederbeschaffung oder Reparatur Ihres Fahrzeuges auf.
Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls freiwillig und bietet den umfassendsten Versicherungsschutz, indem sie die Leistungen der Teilkaskoversicherung um Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbst verursachte Unfälle sowie Vandalismus und mutwillige Beschädigung abdeckt. Dies ist insbesondere bei neuen oder hochwertigen Fahrzeugen empfehlenswert. Wie bei der Teilkaskoversicherung reguliert die Vollkasko Leistungen nach Abzug Ihres persönlichen Eigenanteils.