Ein wesentlicher Unterschied zur Erstwagenversicherung liegt in der Risikobewertung. Versicherer gehen häufig davon aus, dass das Risiko eines Schadens beim Zweitwagen geringer ist, da er seltener gefahren wird. Dies führt in der Regel zu günstigeren Versicherungsprämien. Jedoch ist dieser Umstand nicht pauschal für jeden Halter zutreffend und sollte individuell betrachtet werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Viele Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit, für das Zweitfahrzeug die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens zu übernehmen oder eine bessere Einstufung zu gewähren. Dies kann insbesondere für junge oder neu hinzugekommene Fahrer innerhalb einer Familie eine erhebliche Kostenersparnis bedeuten.
Die Zweitwagenversicherung unterliegt denselben rechtlichen Rahmenbedingungen wie die Erstwagenversicherung. Dazu gehört die Pflicht, mindestens eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die anderen Verkehrsteilnehmern zugefügt werden. Darüber hinaus können Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherungen abgeschlossen werden, die weitergehenden Schutz bieten, beispielsweise bei Diebstahl oder Vandalismus.
Neben diesen Grundlagen ist es auch wichtig, die spezifischen Bedingungen und Konditionen der Versicherungsanbieter genau zu vergleichen. Dazu zählen Faktoren wie die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall, die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung und mögliche Ausschlüsse oder Einschränkungen in der Kaskoversicherung.