Inhaberschuldverschreibungen – abgekürzt IHS – sind Gläubigerpapiere und somit Anleihen, die sehr häufig von Kreditinstituten (Emittenten) als Wertpapiere ausgegeben (emittiert) werden und bestimmte Rechte für die Käufer der Inhaberschuldverschreibung verbriefen. Die rechtlichen Grundlagen zu Inhaberschuldverschreibungen lassen sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 793 ff. finden. Ansonsten können die Emittenten die Anleihekonditionen auf vielfältige Art und Weise gestalten.
Da eine Inhaberschuldverschreibung im Gegensatz zu einer Namensschuldverschreibung nicht auf einen bestimmten Namen lautet, kann der bloße Inhaber der Schuldverschreibung die verbrieften Rechte gegenüber dem Emittenten geltend machen. Hierzu zählen insbesondere das Recht auf Verzinsung sowie das Recht auf Rückzahlung des Nennbetrags der Inhaberschuldverschreibung. Daneben können Inhaberschuldverschreibungen aufgrund der einfachen Übertragbarkeit durch Einigung und Übergabe leicht an Börsen gehandelt werden. Wichtig an dieser Stelle ist noch, dass Inhaberschuldverschreibungen keine unternehmerische Beteiligung darstellen. Als Anleihegläubiger ist der Anleger lediglich wie ein Kreditgeber zu sehen.