Seit dem 1. Januar 2018 ist die Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) in Kraft, die die Besteuerung von Publikumsfonds grundlegend verändert. Durch die neue Steuerreform werden Fonds und Direktanlagen nicht mehr identisch versteuert, seit Anfang 2018 gibt es vielmehr zwei voneinander unabhängige Besteuerungssysteme für Publikumsfonds und Direktinvestitionen.
Für Anleger bedeutet die Investmentsteuerreform vor allem eins: Die Versteuerung von Fondsanteilen ist jetzt einfacher.
Tipp: Was Sie grundsätzlich steuerlich geltend machen können und wie Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen, verraten wir Ihnen in unserem Ratgeber Steuererklärung.