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15.02.2013 11:59

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Etappensieg für Facebook in Klarnamen-Streit in Schleswig-Holstein

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Facebook darf im Streit mit dem schleswig-holsteinischen Datenschützer Thilo Weichert von seinen Nutzern zumindest vorerst weiterhin die Anmeldung mit ihren echten Namen verlangen.

Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht. Das Gericht stellte die aufschiebende Wirkung von Facebooks Widersprüchen gegen eine Verordnung Weicherts wieder her. Der Datenschützer will gegen die Beschlüsse von Donnerstag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

    Das schleswig-holsteinische Datenschutzzentrum habe seine Anordnung zu Unrecht auf das deutsche Datenschutzrecht gestützt, argumentierte das Gericht. Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie und dem Bundesdatenschutzgesetz finde das deutsche Recht keine Anwendung, wenn die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch eine Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erfolge. Und das passiere im Fall von Facebook in Irland.

   Weichert hatte Facebook aufgefordert, gemäß des deutschen Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes den Nutzern auch die Registrierung mit Pseudonymen zu erlauben. Er drohte mit einem Zwangsgeld in Höhe von jeweils 20.000 Euro gegen den US-Konzern und die europäische Niederlassung. Der Kieler Datenschützer ist als scharfer Kritiker von Facebook bekannt und geht unter anderem gegen den "Gefällt mir"-Knopf des Online-Netzwerks vor - bisher mit wenig Erfolg.

     Weichert nannte die Entscheidungen "mehr als verblüffend". "Sie sind in sich widersprüchlich, wenn sie die fehlende rechtliche Relevanz von Facebook Germany damit erklären, dass dort keine Daten verarbeitet würden, zugleich aber das Unternehmen in Irland für zuständig erklären, obwohl dort auch keine Daten verarbeitet werden." Deswegen werde er eine Beschwerde einlegen.

 Facebook erklärt, die Anmeldung mit echten Namen sei wichtig, damit die Nutzer sich miteinander vernetzen könnten, und sorge für mehr Sicherheit.

    KIEL (dpa-AFX)

Bildquellen: AHMAD FAIZAL YAHYA / Shutterstock.com

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