BFH hält Zinsschranke für verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Begrenzung des steuerlichen Abzugs von Kreditzinsen für verfassungswidrig.
Deshalb habe er dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die sogenannte Zinsschranke gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, teilte der BFH am Mittwoch in München mit.
Betrieblich veranlasste Zinsaufwendungen sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar. Aber der Bundestag hatte 2008 die Abzugsfähigkeit beschnitten, damit Konzerne Gewinne nicht so leicht ins steuergünstigere Ausland verlagern können und damit dem Staat keine unkalkulierbaren Steuerausfälle entstehen.
Dem BFH lag jetzt die Klage eines Immobilienunternehmen vor, und er bewertete die Steuerbelastung in diesem "reinen Inlandsfall" als "gleichheitswidrigen Eingriff in den Kernbereich des ertragsteuerrechtlichen Nettoprinzips". Weil der Besteuerung nicht mehr das Nettoeinkommen zugrunde gelegt werde, verletzte die Zinsschranke das Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Dieser verfassungswidrige Eingriff könne auch nicht durch das Ziel, Missbrauch zu verhindern, gerechtfertigt werden, erklärten die höchsten Steuerrichter./rol/DP/she
MÜNCHEN (dpa-AFX)
Weitere News
Bildquellen: StockThings / Shutterstock.com, ER.09 / Shutterstock.com