Wegen der Krise in der Ukraine hat die Bundesregierung ein umfangreiches deutsch-russisches Rüstungsgeschäft endgültig gestoppt.
Das von Sigmar Gabriel (SPD) geführte Wirtschaftsministerium hat die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung erteilte Genehmigung für den Bau eines Gefechtsübungszentrums durch die Düsseldorfer Firma Rheinmetall widerrufen. Die Regierung hatte die Genehmigung bereits im März auf Eis gelegt. Mit dem formalen Widerruf erhält Rheinmetall Rechtssicherheit und kann eventuell Regressionsansprüche stellen.
"Ich kann Ihnen bestätigen, dass im Lichte der EU-Sanktionen die Genehmigung zur Ausfuhr eines Gefechtsübungszentrums nach Russland formal widerrufen wurde", sagte Ministeriumssprecherin Tanja Alemany bei einer Pressekonferenz. Die Ausfuhr des Gefechtsübungszentrums, sei nach Überzeugung der Regierung in der gegenwärtigen Lage nicht vertretbar. "Damit sehen Sie, dass die Bundesregierung ihre konsequente restriktive Rüstungsexportpolitik fortsetzt." Weitere Widerrufsfälle lägen aktuell aber nicht vor. Das Volumen des Rüstungsgeschäftes beträgt nach Angaben der Süddeutschen Zeitung, die zuerst über den Widerruf berichtet hatte, rund 100 Millionen Euro. Alemany sagte, laut Rüstungsexportbericht 2011 entfielen 85,7 Prozent eines Gesamtvolumens von 144 Millionen Euro für Genehmigungen nach Russland auf das Gefechtsübungszentrum. "Rechnerisch wären das also um die 123 Millionen."
Von Rheinmetall war dazu zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Das Gefechtsübungszentrum, das in der Stadt Mulino in der Wolga-Region erbaut und noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden sollte, war zur Ausbildung von Soldaten mit technisch hochentwickelten Simulationsinstrumenten vorgesehen, wie die Zeitung weiter berichtet. Pro Jahr hätten bis zu 30.000 Soldaten in einer solchen Anlage ausgebildet werden können. Alemany sagte, der "wertmäßig überwiegende Teil" sei noch nicht nach Russland ausgeliefert worden. Der formale Widerruf sei nun erfolgt, weil das Unternehmen "eine sichere Grundlage" brauche, sagte Gabriel laut der Sprecherin. Rheinmetall kann prinzipiell Entschädigung verlangen. Die gesetzlichen Regelungen sähen "grundsätzlich die Möglichkeit der Entschädigung vor", sagte Alemany. "Es läge aber nun erst einmal an dem Unternehmen, dies darzulegen." Ein entsprechender Antrag liege nicht vor. Die mögliche Höhe einer Entschädigung wollte die Sprecherin nicht beziffern. "Die würde sich danach bemessen, was das Unternehmen an Schaden geltend machen würde", meinte sie. "Wir sind in Gesprächen mit der Firma und bleiben dies auch." Deutschland geht mit dem Widerruf der Ausfuhrgenehmigung über die von der Europäischen Union beschlossenen Sanktionen gegen Russland hinaus. Die Maßnahmen, die unter anderem ein Moratorium für Rüstungsgeschäfte vorsehen und seit Ende vergangener Woche in Kraft sind, schließen eigentlich keine bereits vereinbarten Geschäfte ein.
Die Bundesregierung liefert allerdings schon seit dem Frühjahr keine solchen Güter mehr an Russland, nachdem Gabriel diese Exporte stoppte. Damals war auch das Rheinmetall-Geschäft auf Eis gelegt, allerdings nicht förmlich untersagt worden. Die Bundesregierung hatte für die europäischen Sanktionen auch die Ausdehnung eines Rüstungsstopps auf Altverträge für "denkbar" gehalten, dies aber in den Verhandlungen mit den europäischen Partnern nicht durchsetzen können. Gabriel kritisierte im Zuge der Sanktionen besonders Frankreich und Großbritannien hart dafür, trotz des Ukraine-Konflikts weiter Waffen nach Russland zu exportieren. BERLIN Dow Jones Newswires
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