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20.01.2012 09:06

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Citi: E.on droht einzubrechen!

EON zu myNews hinzufügen Was ist das?


Bedrohlich präsentiert sich derzeit das Chartbild von E.on, die mit Kursen um 16,00 Euro an einer wichtigen Unterstützung gehandelt werden.

Der breite Markt steigt und der Deutsche Aktienindex befindet sich in einem kurzfristigen Aufwärtstrend, nur die E.on Aktie scheint dies nicht zu stören. Diese erweist sich nun schon seit einigen Wochen als klarer Underperformer gegenüber dem breiten Markt und nun kommen die Käufer auch noch weiter unter Druck. So attackieren die Bären aktuell erneut die zentrale Unterstützung bei 16,06 bis 15,63 Euro und die Gegenwehr der Bullen ist bisher relativ harmlos. Zudem zeigt sich seit dem letzten Hoch bei 18,68 Euro am 05. Dezember eine leicht fallende Tendenz, was vor allem an den jeweiligen Zwischenhochs deutlich wird. Hier lässt sich derzeit eine entsprechend bärische Trendlinie zeichnen, welche in ihrer Aussage durch aktuelle Kursnotierungen unterhalb der beiden gleitenden Durchschnitte weiter verstärkt wird.

Kritischer kann es kaum werden!

Die Risiken in der E.on Aktie haben in den letzten Tagen weiter zugenommen. Mehrere Versuche der Käufer, die Unterstützung bei 16,06 Euro zu halten, scheiterten. Fällt der Kurs nun auch noch unter 15,60 Euro zurück, droht der Aktie eine Stopplosswelle. Weitere Kursverluste bis auf 14,00 Euro oder gar bis hin zum Septembertief bei 12,50 Euro müssten dann eingeplant werden. Ein erstes, wenn auch nur kleineres Kaufsignal würde sich derzeit erst wieder oberhalb von 17,03 Euro ausmachen lassen. Ein Test der oberen Widerstandsmarke bei 18,48 Euro wäre dann möglich, aber erst wenn diese nachhaltig durchbrochen wird, würde sich das Chartbild auch mittelfristig wieder verbessern.

Aktive Trader können mit einem Mini Future Short Zertifikat auf eine nach unten wegbrechende E.on Aktie spekulieren, wobei bestätigend ein Ausbruch unter 15,60 Euro abgewartet werden kann. Um zumindest einen Teil des eingesetzten Kapitals zu schützen, sollte eine Stopploss bei 17,10 Euro platziert werden. Auf dieses ist dann in Kombination mit dem Hebel die Positionsgröße abzustimmen, um das Konto nicht zu überhebeln.




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Kommentare zu diesem Artikel

9ii schrieb:
20.01.2012 12:42:41

...vorbehaltlich, dass E.ON keinen Schadenersatz vor dem BVerfG wg. des Atom-Moratoriums erstreitet. Das war imho ein klarer Verstoß gegen Art. 12 und 14 GG. Eine konkrete Gefährdung a la Fukushima kann man juristisch nicht nachweisen. Die Kraftwerke stehen weder am Meer noch in Erdbebenzonen.

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