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01.09.2011 19:49

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Schäuble: Gefährden bei EFSF nicht Budgetrecht des Bundestags


   BERLIN (Dow Jones)--Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat am Donnerstag Befürchtungen widersprochen, die Regierung wolle mit den geplanten Maßnahmen zum Euro-Rettungsfonds das Budgetrecht des Deutschen Bundestages gefährden. Dies sei ein Vorwurf, "den ich strikt von mir weise", sagte Schäuble bei einer Veranstaltung des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung in Berlin. Vielmehr müsse man aufpassen, dass nicht in Wahrheit das Budgetrecht "durch festgelegte Ausgabenblöcke" untergraben werde, die Gestaltungsspielraum nähmen.

   Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will nach Angaben ihres Vorsitzenden Volker Kauder einen mit der FDP abgestimmten Antrag über eine stärkere Parlamentsbeteiligung bei den künftigen Maßnahmen des Rettungsfonds einbringen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich am Donnerstag allerdings für eine "marktkonforme" Lösung ausgesprochen.

   Ziel der Koalitionsfraktionen sei es, im Gesetzesverfahren zum erweiterten Euro-Rettungsschirm stärkere parlamentarische Mitwirkungsrechte durchzusetzen, hatte Kauder in Berlin nach Abschluss der Vorstandsklausur seiner Fraktion angekündigt. Diese sollten nach Wichtigkeit abgestuft und für die deutschen Vertreter in den Entscheidungsgremien bindend sein. Angestrebt werde soviel Parlamentsbeteiligung wie möglich, aber auch nur soviel wie nötig.

   Laut dem Vorschlag einer dazu eingesetzten Arbeitsgruppe der Haushaltsexperten von Union und FDP, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte, sollen im Rahmen der anstehenden Gesetzesänderung "an der Bedeutung der jeweiligen Entscheidung orientierte, abgestufte Mitwirkungsrechte des Bundestags" eingeführt werden. Demnach soll eine vorherige Zustimmung des Bundestags zu Entscheidungen des Rettungsfonds nötig sein, die zu einer Inanspruchnahme von Gewährleistungen führen.

Das Regierungskabinett hatte am Mittwoch die in Deutschland erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des EFSF auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss eine Formulierungshilfe für ein Gesetz, das die auf europäischer Ebene vereinbarten Änderungen in deutsches Recht umsetzt. Der deutsche Anteil an dem Gewährleistungsrahmen von dann insgesamt 780 Mrd EUR soll sich mit den Änderungen auf 211,0459 Mrd EUR von 123 Mrd EUR erhöhen. Der Bundestag will am 29. September über das Vorhaben abstimmen, der Bundesrat voraussichtlich in einer Sondersitzung am 30. September. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 7. September geplant. Der Bundestag will seinen endgültigen Beschluss auch im Lichte eines ebenfalls am 7. September erwarteten Verfassungsgerichtsurteils zum Rettungsschirm treffen.

-Von Andreas Kißler, Dow Jones Newswires +49 (0)30 2888 4118, andreas.kissler@dowjones.com DJG/ank/apo (END) Dow Jones Newswires

   September 01, 2011 13:18 ET (17:18 GMT)

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