Hier stimmt was nicht! Nachlegen bei Gagfah

Die Aktien von Immobilienfirmen erlebten in den vergangenen Jahren eine Neubewertung. Eine interessante Konstellationen bietet Gagfah.
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von Jörg Lang, Euro am Sonntag
Die Unternehmen nutzen die Chance, durch extrem günstige Kredite und die durch den Immobilienboom befeuerte Aufwertung des Bestands auch extern, also über Übernahmen, zu wachsen. Gerade bei und nach solchen Übernahmen ergeben sich immer wieder interessante Konstellationen. Eine davon sind Restquoten von Gagfah (ISIN: LU 026 958 342 2). Die notieren rund 20 Prozent unter dem Ende Mai erfolgreich beendeten Übernahmeangebot von Deutsche Annington (DA), die künftig als Vonovia firmieren will.
Normalerweise pendeln die nicht eingereichten Aktien nach der Übernahme auf Höhe des Übernahmeangebots oder steigen, wie etwa die Anteilscheine der Berliner GSW Immobilien, auch mal deutlich darüber hinaus. Das ist logisch: Denn die Aktien werden von Anlegern gehalten, die mit dem ersten Angebot nicht zufrieden sind und auf eine höhere Abfindung setzen. Nicht so in diesem Fall. Entsprechenden Spekulationen versetzte das Gagfah-Management einen Dämpfer: Das geplante Delisting sorgte für einen Kurseinbruch.
Anlegern, die bereit sind, Aktien von einem nicht börsennotierten Unternehmen eine Weile zu halten, könnte sich hier nun die Chance auf prozentual zweistellige Kursgewinne bieten. Deutsche Annington verfügt bislang nicht über 95 Prozent der Aktien, die mindestens nötig sind, um die verbliebenen Aktionäre herauszudrängen. Fünf Prozent plus x sind bei der Investmentbank JP Morgan geparkt. Das ist bei solchen Deals üblich, um bei der Übernahme nicht die Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen.
Gagfah hat seinen Sitz in Luxemburg. Nach Luxemburger Recht werden Deutsche Annington und JP Morgan aber als ein Investor betrachtet. Deshalb ist davon auszugehen, dass DA versuchen wird die freien Aktionäre aus dem Unternehmen zu drängen. Das nach Luxemburger Recht nötige Abfindungsangebot sollte mindestens 18,70 Euro pro Aktie, die Höhe des Übernahmeangebots, betragen. Daran wird sich Annington wohl auch halten, denn sonst wären hohe Sonderabschreibungen auf den restlichen Bestand fällig.
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
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