Brüssel setzt Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Ungarn fort
Im Konflikt um umstrittene Gesetzesänderungen in Ungarn leitet die EU-Kommission in zwei Dossiers den nächsten Schritt der Vertragsverletzungsverfahren ein.
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Dabei geht es um die Unabhängigkeit der ungarischen Datenschutzbehörde und das Justizsystem, wie es aus mit dem Verfahren vertrauen Kreisen in Brüssel hieß. Als ausreichend sieht die EU-Kommission demnach hingegen die Änderungen an, die die ungarische Regierung an einem Gesetz zum Einfluss der Regierung auf die Notenbank vornehmen will.
Die EU-Kommission verschickt den Angaben zufolge am Mittwoch an die rechtskonservative Regierung in Budapest eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie eine Änderung der beiden Gesetze innerhalb eines Monats fordert. Kommt die ungarische Regierung der Aufforderung zur Einhaltung von EU-Recht dann erneut nicht nach, droht dem Land eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Die EU-Kommission hatte die drei Vertragsverletzungsverfahren Mitte Januar eingeleitet, die Antwort aus Budapest war einen Monat später eingegangen. Seitdem hatten die Experten der Kommission die Stellungnahme aus Budapest geprüft. Die von Ungarn vorgeschlagenen Änderungen der kritisierten Gesetze hält die Brüsseler Behörde den Angaben zufolge in zwei Fällen für unzureichend.
Bei dem einen handelt es sich um die sofortige Herabsetzung des Rentenalters für Richter von 70 auf 62 Jahre. Die ungarische Opposition sieht darin einen Versuch der Regierung, unliebsame Richter loszuwerden und regierungsnahe Nachfolger einzusetzen. Die Übergangsphase vor dem Inkrafttreten des Gesetzes sei zu kurz, hieß es aus EU-Kreisen in Brüssel. In Bezug auf die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde kritisiert die EU-Kommission, dass der Leiter der Behörde von einem auf den anderen Tag entlassen werden kann.
BRüSSEL (AFP)
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