Vorsicht vor Cold Calls

Bafin warnt vor Aktien von Innohype Capital

24.05.14 12:00 Uhr

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat vor telefonischen Kaufempfehlungen für Akien der Innohype Capital AG gewarnt.

von Michael Herbert Schulz, Euro am Sonntag

Die Aufseher haben Anhaltspunkte, dass im Rahmen der sogenannten Cold Calls unrichtige Informationen verbreitet werden und Interessenskonflikte verschwiegen werden. (ISIN: DE000A1YC889)

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Kürzlich hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil zur Marktmanipulation bei De Beira Goldfields im Jahr 2006 klargestellt, dass auch derjenige Täter sein kann, der die Veröffentlichung einer irreführenden Information zum Pushen des Börsenkurses nicht selbst vornimmt, sondern einen anderen damit beauftragt. Hält ein Komplize die Aktienposition, werde die verbotene Kursmanipulation beiden zugerechnet (Az. 1 StR 106/13).

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