Bauspar-Streit landet vor dem Bundesgerichtshof

Im Streit um gekündigte Bausparverträge bahnt sich eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) an.
von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Verfahren von drei Bausparern, denen gekündigt wurde, gegen die LBS West an den BGH verwiesen (Az. 31 U 234/15, 31 U 271/15, 31 U 278/15). Zwar geben die Richter der LBS in ihrer Entscheidung recht. Jedoch gibt es immer wieder unterschiedliche Urteile in
der Frage, ob Bausparkassen Verträge, die länger als zehn Jahr zuteilungsreif sind, kündigen dürfen. Deshalb hat das OLG nun eine Revision vor dem BGH zugelassen.
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