Neues Urteil gefällt

Versicherungsprovision zu teilen ist erlaubt

20.11.16 12:00 Uhr

Versicherungsprovision zu teilen ist erlaubt | finanzen.net

Wer eine Versicherung abschließen will, hat nun ein gutes Argument, die Provision zu drücken.

von Martin Reim, Euro am Sonntag

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat entschieden, dass Versicherungsvermittler einen Teil ihrer Provision an den Kunden weiterreichen dürfen. Konkret wurde der Onlineplattform Moneymeets solch ein Vorgehen erlaubt.

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Geklagt hatte ein Versicherungsmakler, der sich auf das sogenannte Provisionsabgabeverbot berief. Das gilt seit 1934 und wurde 2015 vom Bundesfinanzministerium bis Juli 2017 verlängert. Das OLG schloss sich der Ansicht der Vor­instanz an, das Verbot sei nicht zeitgemäß und stelle keine Marktverhaltensregel mehr dar (Az.: 6 U176 15). Das Sparpotenzial ist enorm. So beträgt die Abschlussprovision bei Lebensversicherungen üblicherweise vier Prozent der Versicherungssumme in den ersten fünf Jahren. Bei einem üblichen Kontrakt mit 100 Euro Einzahlung pro Monat und 25 Jahren Laufzeit sind das immerhin 1200 Euro.

Der Versicherungsvermittlerverband BVK, aus dessen Reihen der unterlegene Makler stammt, will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann über Konsequenzen beraten.

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