Steuererklärung 2011

Steuererklärung und Riester-Rente: Das muss man wissen

20.05.12 14:08 Uhr

Am 31. Mai 2012 läuft die offizielle Abgabefrist der Steuererklärung für das Jahr 2011 aus. Wie man seine Riester-Beiträge als Sonderausgabe steuerlich geltend machen kann, erfahren Sie hier.

Riester-Verträge sind vor allem bekannt und beliebt, weil der Staat die Eigenbeiträge der Sparer mit Zulagen fördert. So bekommt eine Familie mit 2 Kindern derzeit 524 Euro staatliche Zulagen - gerade bei niedrigen Einkommen kann so mehr als die Hälfte der fälligen Beiträge als Zuschuss auf das Riester-Konto fließen.

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Steuervorteile nicht vergessen

Neben den staatlichen Altersvorsorgezulagen gibt es aber auch noch eine weitere Fördermöglichkeit, die oft vergessen wird: Die Beiträge können auch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden – sogar bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 Euro. Ob die Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, hängt davon ab, ob die dadurch mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage. Ob das der Fall ist, prüft das Finanzamt automatisch, wenn die Kosten als Sonderausgaben im Formular AV angegeben werden.

Die Günstigerprüfung

Und dann wird‘s spannend: Ist der Steuerbonus durch den Sonderausgabenabzug höher, zahlt das Finanzamt diesen Bonus aus. Lohnend kann das allemal sein - vor allem für Gutverdiener. Bei einem Brutto-Jahresverdienst von 48.000 Euro bringt der Abzug der vollen Beiträge (2.100 Euro) eine Steuerersparnis von rund 900 Euro. Allerdings dürfen Verträge natürlich nicht doppelt gefördert werden. Deshalb erhält der Sparer in diesem Fall nur den Steuerbonus, der über die 154 Euro Zulagen hinausgeht - also rund 750 Euro. Interessant dabei: Während die Zulage auf jeden Fall aufs Riester-Konto wandert, kann der Sparer den Steuerbonus nach Belieben verwenden.

Die Steuerbelastung folgt im Alter

Der Nachteil der Förderung: Im Alter werden die Riester-Renten voll besteuert. Von den voll steuerpflichtigen Renten kann lediglich ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro abgesetzt werden - und falls höhere Werbungskosten entstehen, sind diese natürlich auch abziehbar. Ferner sind die Renten begünstigt durch den Altersentlastungsbetrag, der 2012 bei maximal 1.368 Euro liegt. Private Riester-Renten werden derzeit aber nicht in die Sozialversicherungspflicht einbezogen, so dass auf die Riester-Renten keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.

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Schädliche Verwendung wird teuer

Bei einer sogenannten schädlichen Verwendung hält das Finanzamt ebenfalls die Hand auf. Die liegt vor, wenn das Geld im Vertrag anders als vom Gesetzgeber vorgesehen verwendet wird - etwa durch die Auszahlung nach einer Vertragskündigung. In diesem Fall müssen die Altersvorsorgezulagen und alle zusätzlichen Steuervorteile zurückgezahlt und alle Erträge oder Wertsteigerungen in vollem Umfang versteuert werden. Nur die selbst gezahlten Beiträge gibt es unversteuert zurück.

Mehr Informationen zum Thema Riester-Rente erhalten Sie unter optimal-absichern.de.