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Rentenrechner

Rentenrechner: So groß ist deine Rentenlücke

Die Renteninformation nennt einen Bruttobetrag. Was davon nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung übrig bleibt, steht dort nicht. Genau dort setzt der Rente-Rechner an: Er stellt deiner voraussichtlichen Nettorente gegenüber, was du im Alter tatsächlich brauchst, rechnet die Differenz in das Kapital um, das dir zum Rentenbeginn fehlt, und zeigt die monatliche Sparrate, die nötig ist, um es aufzubauen.

Wie viel Rente bekommst du?

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Berechne deine gesetzliche Rente.

Deine Eingaben – jederzeit anpassbar
Schritt 1 von 4
Wie alt bist du, und wann möchtest du in Rente gehen?
Daraus ergibt sich, wie lange deine Rente bis zum Eintritt hochgerechnet wird. Renteneintritt zwischen 63 und 70.
Dein aktuelles Alter i• Gültige Eingabe: 16–69 Jahre
• Basis für die Hochrechnung bis zum Renteneintritt
Alter muss zwischen 16 und 69 liegen
Renteneintrittsalter i• Ab 63 möglich (mit Abschlägen)
• 0,3% Abschlag pro Monat vor deiner Regelaltersgrenze
• Regelaltersgrenze nach Jahrgang: 65 bis 67 Jahre – ab Jahrgang 1964 immer 67
• Jeder Monat später bringt +0,5% Zuschlag
67 J.
Was verdienst du aktuell brutto im Jahr? i• Dein aktuelles Bruttojahreseinkommen
• Basis für die Rentenprognose
• Beitragsbemessungsgrenze 2026: 101.400 €/Jahr
Gib dein aktuelles Bruttojahreseinkommen ein.
Deine Angaben werden nicht gespeichert oder weitergegeben – die Berechnung läuft nur in deinem Browser.
€/Jahr
Wie genau möchtest du rechnen?
Je nachdem, welche Unterlagen du zur Hand hast, wird die Prognose genauer. Wähle aus, was am besten passt – ändern kannst du es jederzeit.
Jahre
Hast du eine Betriebsrente (bAV)? i• Optional – nur wenn bAV vorhanden
• Wird mit 1% p.a. hochgerechnet (§16 BetrAVG)
• Betrag aus Standmitteilung des Arbeitgebers
Wenn du keine hast, belasse die Auswahl bei „Keine bAV“.
Inflation berücksichtigen (2 % p. a.)i• Zeigt zusätzlich, was deine Rente in heutiger Kaufkraft wert ist
• Feste Annahme: 2% Inflation pro Jahr (EZB-Ziel)
• Ohne: nominale Beträge ohne Kaufkraftverlust
Nettorente berechnen (nach Steuer, KV & Pflege)i• Einkommensteuer: nachgelagert, nur der steuerpflichtige Anteil (Besteuerungsanteil je nach Rentenbeginn)
• Kranken- & Pflegeversicherung: Standardsätze auf gesetzliche Rente & Betriebsrente
• Kirchensteuer optional
• Vereinfachte Annahme – ersetzt keine Steuerberatung
Rente bekannt. Lücke offen.
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HinweiseKeine Anlage- oder Handlungsempfehlung – nur zur ersten Orientierung
  • Keine Anlage- oder Handlungsempfehlung – nur zur ersten Orientierung
  • Dieser Rechner ermittelt die gesetzliche und betriebliche Rente – er berechnet keine Auszahlung aus einem Altersvorsorgedepot (AVD). Beim AVD wird die Auszahlung ab der Reform 2027 in zwei Töpfen besteuert: der geförderte Teil (Beiträge bis 1.800 €/Jahr + Zulagen) voll nachgelagert, der ungeförderte Teil günstiger (nur halber Gewinn bzw. Ertragsanteil). Für die AVD-Auszahlung nutze bitte den Auszahlungs- bzw. Vergleichsrechner.
  • Briefwert basiert auf der persönlichen Renteninformation der DRV – keine Garantie auf tatsächliche Rente
  • Rentenanpassung basiert auf eingegebenem Wert – tatsächliche Anpassungen werden jährlich neu festgelegt
  • Berechnungsgrundlagen 2026: Rentenwert 42,52 €/Punkt (gültig ab 1. Juli 2026), Durchschnittsentgelt 51.944 €/Jahr, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €/Jahr – Werte werden jährlich zum 1. Juli angepasst
  • Nettorente (optionaler Schalter): stark vereinfachte Schätzung nach Steuer. Gesetzliche Rente und Betriebsrente werden im Alter nachgelagert besteuert – angesetzt werden der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente (Besteuerungsanteil gem. §22 Nr.1 EStG je nach Rentenbeginn-Jahr, 2026 ≈ 84 %, steigend bis 100 %) und die Betriebsrente voll. Einkommensteuer nach §32a EStG (Steuertarif 2026, Grundfreibetrag 12.348 €, Werbungskostenpauschale 102 €, Sonderausgabenpauschale 36 €). Verheiratete können das Ehegattensplitting aktivieren (Steuer = 2 × Tarif(zvE ÷ 2)); das Partnereinkommen geht je nach Angabe als Rente (nur steuerpflichtiger Anteil) oder Erwerbseinkommen (voll) ein. Der Steuertarif des laufenden Jahres dient als Näherung auch für künftige Renteneintritte – tatsächliche Steuerbelastung kann abweichen
  • bAV mit 1% p.a. angepasst gemäß gesetzlicher Mindestanpassungspflicht §16 BetrAVG
  • Kranken- & Pflegeversicherung (Nettorente): vereinfacht mit Standardsätzen. Gesetzliche Rente (KVdR): halber allgemeiner KV-Satz (7,3 %) + halber Zusatzbeitrag, Pflege voll (3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 % – über „Hast du Kinder?“ einstellbar). Betriebsrente: voller KV-Satz (14,6 %) + voller Zusatzbeitrag auf den Teil oberhalb des Freibetrags (197,75 €/Mo.), Pflege auf den vollen Betrag, aber nur, wenn die Betriebsrente diese 197,75 €/Mo. übersteigt. Kirchensteuer optional (8/9 % auf die Einkommensteuer). Tatsächliche Beiträge, Freibeträge und Kassensätze können abweichen – kein Ersatz für eine steuerliche Beratung
  • West/Ost-Unterscheidung entfällt – Rentenwerte seit Juli 2024 bundesweit angeglichen
  • Renteneintritt vor 63 nur unter besonderen Voraussetzungen möglich
  • Für individuelle Beratung bitte zugelassenen Finanzberater hinzuziehen

Der Rechner vergleicht zwei Zahlen: was du im Alter voraussichtlich netto bekommst und was du netto brauchst. Die Differenz ist deine Rentenlücke. Daraus ergibt sich, wie viel Kapital dir zum Rentenbeginn fehlt und welche monatliche Sparrate nötig ist, um es aufzubauen. Alle Annahmen stehen weiter unten offen, und die wichtigsten kannst du im Ergebnis selbst verändern.

Was der Rechner ausgibt

Die Lücke auf einen Blick. Deine voraussichtliche Nettorente und deine Wunschrente als Balken nebeneinander, dazu die Differenz in Euro pro Monat.

Die Zusammensetzung. Eine Aufschlüsselung, woraus dein Alterseinkommen besteht: gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorge, sonstige Einkünfte, jeweils brutto und nach Steuern und Sozialabgaben.

Der Kapitalbedarf. Welches Vermögen du zum Rentenbeginn brauchst, um die monatliche Lücke über die gewählte Auszahlungsdauer zu schließen.

Der Sparratenvergleich. Zwei Wege zum selben Ziel: das Altersvorsorgedepot mit staatlicher Förderung, ergänzt um ein normales Depot für alles oberhalb der Förderhöchstgrenze, gegenüber einem reinen ETF-Depot. Weil beide unterschiedlich besteuert werden, unterscheiden sich sowohl das nötige Kapital als auch die monatliche Sparrate.

Welche Angaben du brauchst

Der Rechner führt dich in sieben Schritten durch die Eingaben. Nichts davon wird gespeichert oder übertragen, die Berechnung läuft in deinem Browser.

Alter und Renteneintritt. Daraus ergibt sich die Zeit bis zum Rentenbeginn. Wählbar ist ein Eintritt zwischen 63 und 70 Jahren.

Deine Wunschrente. Der Betrag, den du im Alter netto zur Verfügung haben willst, einschließlich Miete, Lebenshaltung und Freizeit. Über den Schalter am Feld wählst du, ob du in heutiger Kaufkraft denkst — dann rechnet der Rechner die Inflation selbst dazu — oder direkt den nominalen Betrag zum Rentenbeginn eingibst. Das ist die wichtigste Eingabe und zugleich die, bei der die meisten raten. Mehr dazu weiter unten.

Dein Bruttojahreseinkommen. Grundlage für die Rentenprognose und für den Steuervorteil in der Einzahlphase. Beiträge fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an, 2026 sind das 101.400 Euro im Jahr.

Familienstand. Bei Zusammenveranlagung wird die Steuer im Alter mit dem Splittingtarif berechnet, also zweimal der Tarif auf das halbe zu versteuernde Einkommen. Das senkt die Steuerlast spürbar. Optional kannst du angeben, was dein Partner an Rente oder Erwerbseinkommen mitbringt.

Deine Ansparphase. Bereits vorhandenes Startkapital und die Zahl der Kinder, denn daraus ergeben sich die Zulagen im Altersvorsorgedepot.

Die Rechenmethode. Drei Wege stehen zur Wahl, dazu gleich mehr.

Weitere Einkommensquellen. Betriebsrente, private Rentenversicherung, Riester oder Rürup und Sonstiges. Diese Felder sind optional, verändern das Ergebnis aber erheblich, weil sie unterschiedlich besteuert und verbeitragt werden.

Drei Wege zur Rentenprognose

Wie genau das Ergebnis wird, entscheidet sich hier. Die drei Methoden unterscheiden sich nicht in der Rechenlogik, sondern darin, wie belastbar die Ausgangszahl ist.

Über die Beitragsjahre. Du gibst an, wie viele Jahre du ungefähr in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst, inklusive Ausbildung und Kindererziehungszeiten. Der Rechner schätzt daraus deine Entgeltpunkte. Das ist die grobe Orientierung für alle, die keine Unterlagen zur Hand haben.

Über deine Rentenpunkte. Du überträgst die bisher gesammelten Entgeltpunkte aus deiner jährlichen Renteninformation. Deutlich genauer, weil deine tatsächliche Erwerbsbiografie einfließt und nicht eine Annahme darüber.

Über den Rentenbescheid. Du nimmst den Rentenbetrag direkt aus der Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Am genauesten, weil die Behörde bereits alle Zeiten bewertet hat.

Was ein Rentenpunkt wert ist

Ein Entgeltpunkt entsteht, wenn dein rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen genau dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht. 2026 liegt dieses vorläufig bei 51.944 Euro. Wer 60.000 Euro verdient, sammelt in diesem Jahr rund 1,155 Punkte, wer 30.000 Euro verdient, rund 0,58 Punkte.

Seit dem 1. Juli 2026 ist ein Entgeltpunkt 42,52 Euro monatliche Bruttorente wert, nach der Anpassung um 4,24 Prozent von zuvor 40,79 Euro. Der Wert wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Lohnentwicklung angepasst und kann nach § 68a SGB VI nicht sinken.

Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro den Punkteerwerb. Mehr als rund 1,95 Punkte im Jahr sind 2026 nicht möglich. Genau deshalb ist die gesetzliche Rente für Gutverdiener anteilig am wenigsten wert: Vom Einkommen oberhalb der Grenze entsteht kein zusätzlicher Anspruch.

Zur Einordnung: Die sogenannte Standardrente unterstellt 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst, also 45 Entgeltpunkte. Das ergibt seit Juli 2026 rund 1.913 Euro brutto im Monat. Die tatsächlich gezahlten Durchschnittsrenten liegen darunter, weil kaum jemand 45 volle Punkte erreicht.

Was die Rentenlücke wirklich ist

Die Rentenlücke ist die Differenz zwischen dem, was im Alter monatlich auf dem Konto landet, und dem, was du dort brauchst. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen.

Beide Seiten sind Nettobeträge. Die Bruttorente aus der Renteninformation ist nicht das, was ankommt. Davon gehen Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Wer seine Bruttorente mit seinem heutigen Nettobedarf vergleicht, unterschätzt die Lücke systematisch.

Die Wunschrente ist keine Formel. Häufig liest man die Faustregel, 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens seien nötig. Das ist ein Ausgangspunkt, kein Ergebnis. Manche Kosten entfallen im Alter, etwa Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, Fahrten zur Arbeit oder die Unterstützung von Kindern. Andere kommen hinzu, vor allem Gesundheit, Pflege und mehr Zeit, die Geld kostet. Wer zur Miete wohnt, braucht im Alter deutlich mehr als jemand mit abbezahlter Immobilie. Die ehrlichste Methode ist, die heutigen Ausgaben eines Monats durchzugehen und Posten für Posten zu fragen, ob sie im Ruhestand wegfallen, bleiben oder steigen.

Warum von der Bruttorente so wenig übrig bleibt

Der Rechner zieht drei Posten ab, bevor er die Lücke ausweist.

Kranken- und Pflegeversicherung

Pflichtversicherte Rentner zahlen auf die gesetzliche Rente 7,3 Prozent Krankenversicherung plus den halben Zusatzbeitrag, die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 Prozent und lässt sich im Rechner an deine Kasse anpassen. Die Pflegeversicherung trägst du allein: 3,6 Prozent mit Kindern, 4,2 Prozent für zuschlagspflichtige Kinderlose.

Auf eine Betriebsrente sieht es anders aus. Dort zahlst du den vollen Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent plus den vollen Zusatzbeitrag, allerdings erst oberhalb eines Freibetrags von 197,75 Euro im Monat (Stand 2026). Dieser Unterschied ist der Grund, warum eine Betriebsrente netto schlechter abschneidet, als die Bruttozahl vermuten lässt.

Private Renten, Riester, Rürup und sonstige Einkünfte bleiben beitragsfrei.

Steuern

Von der gesetzlichen Rente ist nicht alles steuerpflichtig. Maßgeblich ist der Besteuerungsanteil im Jahr des Rentenbeginns. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, versteuert 84 Prozent, bei Rentenbeginn 2027 sind es 84,5 Prozent. Der Anteil steigt seit dem Wachstumschancengesetz um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr, erst ab Rentenbeginn 2058 ist die Rente voll steuerpflichtig.

Der steuerfreie Rest wird im ersten vollen Rentenjahr als Eurobetrag festgeschrieben und bleibt lebenslang gleich. Jede spätere Rentenerhöhung kommt oben drauf und ist zu 100 Prozent steuerpflichtig. Der effektiv steuerfreie Anteil sinkt also mit den Jahren, auch wenn der Prozentsatz beim Rentenbeginn festgelegt wurde.

Betriebsrenten und Leistungen aus Riester-Verträgen sind in voller Höhe steuerpflichtig. Bei privaten Rentenversicherungen wird nur der Ertragsanteil besteuert, dessen Höhe vom Alter bei Rentenbeginn abhängt.

Auf das gesamte zu versteuernde Einkommen wird dann der Einkommensteuertarif angewendet, mit dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026. Bei Verheirateten mit Zusammenveranlagung greift das Splittingverfahren.

Inflation

Zwei Prozent Inflation pro Jahr klingen harmlos. Über 30 Jahre entwerten sie einen festen Betrag auf gut die Hälfte seiner heutigen Kaufkraft. Aus 2.000 Euro werden in heutiger Kaufkraft rund 1.100 Euro.

Der Rechner setzt 2 Prozent pro Jahr an. Über den Schalter im Ergebnis kannst du zusätzlich die kaufkraftbereinigten Werte einblenden, also alle Beträge in heutigem Geld. Diese Ansicht ist die ehrlichere, weil sich mit ihr entscheiden lässt, ob eine Rente zum Leben reicht. Ein nominaler Betrag von 3.500 Euro in 30 Jahren sagt darüber nichts aus.

Vom Monatsbetrag zum Kapitalbedarf

Eine Lücke von 500 Euro im Monat ist keine Zahl, mit der sich sparen lässt. Der Rechner übersetzt sie deshalb in das Kapital, das du zum Rentenbeginn brauchst.

Drei Größen bestimmen das Ergebnis. Die Auszahlungsdauer legt fest, über wie viele Jahre das Kapital reichen soll. Die Rendite im Ruhestand bestimmt, wie viel das verbleibende Kapital währenddessen noch erwirtschaftet. Und die Besteuerung entscheidet, wie viel brutto entnommen werden muss, damit netto die gewünschte Summe ankommt.

Der letzte Punkt ist der, den die meisten Überschlagsrechnungen auslassen. Je nachdem, ob das Kapital im Altersvorsorgedepot oder im normalen Depot liegt, unterscheidet sich der nötige Bruttobetrag deutlich. Genau deshalb weist der Rechner zwei Kapitalbedarfe aus statt einen.

Im Ergebnis kannst du beides verstellen: die Auszahlungsdauer und, über den Renditeregler, die Annahme für Anspar- und Auszahlungsphase. Der Regler koppelt drei Annahmen zugleich, damit sie zueinander passen und nicht versehentlich eine optimistische Ansparrendite mit einer pessimistischen Rentenanpassung kombiniert wird.

Wie du die Lücke schließt

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es dafür ein gefördertes Produkt: das Altersvorsorgedepot, den Nachfolger der Riester-Rente. Der Staat legt auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr 50 Cent je Euro drauf, auf die weiteren Beiträge bis 1.800 Euro 25 Cent je Euro. Maximal sind das 540 Euro Grundzulage im Jahr. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug kommen bis zu 300 Euro hinzu, in voller Höhe bereits ab 300 Euro Eigenbeitrag. Der Mindesteigenbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr.

Einzahlen kannst du bis zu 6.840 Euro im Jahr, also 570 Euro im Monat. Gefördert wird davon nur der Teil bis 1.800 Euro. Alles darüber wächst zwar steuerfrei, bringt aber keine zusätzliche Zulage und bleibt bis zum Rentenalter gebunden.

Daraus ergibt sich die Aufteilung, die der Rechner als AVD-Weg ausweist: das Altersvorsorgedepot bis zur Förderhöchstgrenze, ein normales ETF-Depot für den Rest. Dagegen steht der reine Depotweg ohne Förderung, dafür ohne Bindung und mit günstigerer Besteuerung bei der Auszahlung. Welcher Weg die niedrigere Sparrate erfordert, hängt von Zulagenhöhe, Laufzeit, Steuersatz im Erwerbsleben und Einkommen im Ruhestand ab. Genau das rechnet der Vergleich für deine Angaben durch.

Ausführlich zu Zulagen, Kosten und zur Übertragung eines Riester-Vertrags: unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot.

Fünf Fehler, die die Lücke kleiner aussehen lassen

Brutto mit netto vergleichen. Die Renteninformation nennt einen Bruttobetrag. Nach Steuern und Beiträgen bleiben davon je nach Situation 15 bis 25 Prozent weniger übrig.

Die Inflation weglassen. Eine Lücke von 500 Euro heute ist in 30 Jahren eine Lücke von rund 900 Euro nominal. Wer die heutige Zahl anspart, hat zu wenig.

Die Renteninformation für eine Prognose halten. Sie schreibt deinen bisherigen Durchschnittsverdienst fort. Bei Gehaltssprüngen, Teilzeit oder Selbstständigkeit liegt sie daneben.

Einen zu frühen Rentenbeginn unterstellen. Jedes Jahr vor der Regelaltersgrenze kostet 3,6 Prozent Abschlag, und zwar dauerhaft. Gleichzeitig verlängert sich die Zeit, über die das Kapital reichen muss.

Die Betriebsrente zu optimistisch ansetzen. Auf sie fällt der volle Krankenkassenbeitrag an, und sie ist voll steuerpflichtig. Netto bleibt deutlich weniger als die zugesagte Zahl vermuten lässt.

So rechnet der Rechner

Gesetzliche Rente. Je nach gewählter Methode aus Beitragsjahren, Entgeltpunkten oder dem Betrag aus der Renteninformation. Bis zum Rentenbeginn wird mit 2 Prozent jährlicher Anpassung hochgerechnet, das entspricht etwa dem historischen Durchschnitt.

Weitere Einkünfte. Die Betriebsrente wird mit 1 Prozent pro Jahr angepasst, entsprechend der gesetzlichen Mindestanpassungspflicht nach § 16 BetrAVG. Private Lebens- und Rentenversicherungen mit 1,0 Prozent, entsprechend dem gesetzlichen Höchstrechnungszins für Neuverträge seit 2025.. Sonstige Einkünfte mit 2 Prozent.

Sozialabgaben. Auf die gesetzliche Rente 7,3 Prozent Krankenversicherung plus halber Zusatzbeitrag, auf die Betriebsrente 14,6 Prozent plus voller Zusatzbeitrag, aber nur auf den Teil oberhalb des Freibetrags von 197,75 Euro im Monat. In der Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht: Dort wirkt der Betrag als Freigrenze, und sobald sie überschritten ist, sind 3,6 Prozent auf die volle Betriebsrente fällig. Auf die gesetzliche Rente fallen 3,6 Prozent Pflegeversicherung an, für zuschlagspflichtige Kinderlose 4,2 Prozent. Der Zusatzbeitrag ist voreingestellt auf den durchschnittlichen Satz von 2,9 Prozent und im Ergebnis anpassbar. Unterstellt ist die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner. Privat Versicherte zahlen abweichende Festbeiträge.

Steuer. Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif 2026 gemäß § 32a EStG, mit Grundfreibetrag und bei Zusammenveranlagung mit Splittingverfahren. Die gesetzliche Rente geht nur mit ihrem steuerpflichtigen Anteil ein. Kirchensteuer bleibt außen vor. Die Tarifeckwerte werden nicht an die Inflation angepasst. Weil künftige Renten nominal höher liegen, wird die Steuer dadurch eher über- als unterschätzt. Die ausgewiesene Lücke fällt also tendenziell etwas zu groß aus.

Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot. Die Entnahme wird in zwei Töpfen besteuert. Der geförderte Teil, also Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr zuzüglich Zulagen, ist voll als Einkommen zu versteuern und wird auf das übrige Renteneinkommen aufgeschlagen. Beim ungeförderten Teil darüber ist bei einer Laufzeit ab zwölf Jahren nur die Hälfte des Gewinnanteils steuerpflichtig, die eingezahlte Substanz bleibt steuerfrei. Sozialabgaben fallen nicht an, das Restkapital bleibt während der Auszahlungsphase investiert.

Auszahlung aus dem normalen Depot. Besteuert wird nur der Gewinnanteil jeder Entnahme, mit 26,375 Prozent Abgeltungsteuer, unter Berücksichtigung der Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds und des Sparerpauschbetrags.

Startkapital. Es wird mit der gewählten Rendite verzinst und auf den Kapitalbedarf angerechnet. Vereinfachend gilt es als ins Altersvorsorgedepot eingebracht. Liegt es stattdessen in einem normalen Depot, fiele auf den Gewinnanteil Abgeltungsteuer an, die nötige Sparrate wäre dann etwas höher.

Inflation. Fest 2 Prozent pro Jahr. Der Schalter im Ergebnis blendet die kaufkraftbereinigten Werte zusätzlich ein.

Was der Rechner nicht abbildet. Er unterstellt eine konstante Rendite, während die Märkte schwanken. Die Reihenfolge von Gewinn- und Verlustjahren verändert das Ergebnis erheblich, selbst bei gleicher Durchschnittsrendite. Ebenfalls nicht enthalten sind künftige Änderungen des Steuertarifs und des Rentenrechts, Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn, Erwerbsunterbrechungen, Kirchensteuer und individuelle Sonderausgaben.

Häufige Fragen

Welche Methode soll ich wählen?
Wenn du deine Renteninformation zur Hand hast, nimm den Rentenbetrag oder die Entgeltpunkte daraus. Nur wenn keine Unterlagen vorliegen, ist die Schätzung über die Beitragsjahre die richtige Wahl.

Ab wann bekomme ich eine Renteninformation?
Ab 27 Jahren und mindestens fünf Jahren Versicherungszeit verschickt die Deutsche Rentenversicherung sie jährlich automatisch.

Warum weicht das Ergebnis von meiner Renteninformation ab?
Die Renteninformation schreibt deinen bisherigen Durchschnittsverdienst fort und nennt zusätzlich eine Hochrechnung mit angenommener Rentenanpassung. Der Rechner arbeitet mit deinen eigenen Annahmen zu Einkommen und Anpassung und zieht anschließend Steuern und Sozialabgaben ab, die in der Renteninformation nicht enthalten sind.

Was ist eine realistische Wunschrente?
Statt einer Faustregel hilft der Blick auf die eigenen Ausgaben. Gehe einen typischen Monat durch und prüfe, welche Posten im Ruhestand wegfallen, welche bleiben und welche steigen. Die Wohnsituation ist dabei der größte Hebel.

Warum sind zwei Kapitalbedarfe ausgewiesen?
Weil Altersvorsorgedepot und normales Depot bei der Auszahlung unterschiedlich besteuert werden. Für dieselbe Nettorente ist deshalb ein unterschiedlich hohes Bruttokapital nötig.

Rechnet der Rechner mit Rentenabschlägen?
Nein. Ein früherer Rentenbeginn verkürzt im Modell nur die Ansparzeit und verlängert die Auszahlungsdauer. Die dauerhaften Abschläge von 3,6 Prozent je vorgezogenem Jahr sind nicht berücksichtigt. Deine tatsächliche Lücke wäre bei frühem Rentenbeginn also größer.

Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser. Es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Über diesen Rechner

Der Rechner bildet den Rechtsstand 2026 ab. Die Rentenwerte beruhen auf § 68 SGB VI und der Rentenwertbestimmungsverordnung 2026: aktueller Rentenwert 42,52 Euro seit dem 1. Juli 2026, vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 Euro, Beitragsbemessungsgrenze 101.400 Euro. Die Besteuerung folgt § 22 und § 32a EStG mit dem Tarif 2026 und einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Die Förderregeln des Altersvorsorgedepots stammen aus dem Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156) und anwendbar ab dem 1. Januar 2027.

Die Rechnung ist eine Modellrechnung zur Orientierung. Sie beruht auf vereinfachten Annahmen und Durchschnittswerten, die oben vollständig offengelegt sind. Eine aktuarielle oder steuerrechtliche Begutachtung durch Dritte hat nicht stattgefunden. Der Rechner ersetzt keine Beratung und stellt keine Anlageempfehlung dar. Ändern sich Rentenwert, Steuertarif oder Beitragssätze, aktualisieren wir die Werte und vermerken das Datum hier.

Quellen

Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Altersvorsorgereformgesetz, Regelungstext im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156)

Bundesministerium der Finanzen: Lohn- und Einkommensteuerrechner

Bundesregierung: Fragen und Antworten zur Reform der privaten Altersvorsorge

Verbraucherzentrale: Einordnung der neuen Altersvorsorgeangebote

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