Bundespräsidentenwahl in Österreich muss wiederholt werden

01.07.16 13:04 Uhr

   WIEN (AFP)--Das österreichische Verfassungsgericht hat die Präsidentschaftswahl für ungültig erklärt und eine Wiederholung der Stichwahl angeordnet. Der Verfassungsgerichtshof in Wien gab am Freitag der rechtspopulistischen FPÖ Recht, die das Wahlergebnis angefochten hatte, nachdem ihr Kandidat Norbert Hofer die Stichwahl knapp verloren hatte. Der Anfechtung der FPÖ werde stattgegeben, erklärte Gerichtspräsident Gerhard Holzinger. Grund für die Aufhebung des Wahlergebnisses seien Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung von Briefwahlstimmen.

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   Der 45-jährige Hofer hatte die Stichwahl am 22. Mai knapp verloren. Der von den Grünen unterstützte Alexander Van der Bellen, der in der ersten Runde hinter Hofer gelegen hatte, gewann mit lediglich 30.863 Stimmen Vorsprung. Zweieinhalb Wochen später focht die FPÖ das Wahlergebnis an und erklärte, bei der Wahl habe es zahlreiche Unregelmäßigkeiten und Pannen gegeben. Unter anderem sollen rund 60.000 Briefwahl-Stimmen von Menschen ausgezählt worden sein, die dazu nicht befugt waren.

   Van der Bellen kann nun nicht wie geplant am 8. Juli seinen Amtseid ablegen. Der scheidende Präsident Heinz Fischer muss übergangsweise von einem Kollegium aus dem Parlamentspräsidenten und dessen zwei Stellvertretern ersetzt werden - darunter der Abgeordnete Hofer. Wann die Wahl wiederholt wird, ist noch unklar.

   DJG/apo

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   July 01, 2016 06:34 ET (10:34 GMT)- - 06 34 AM EDT 07-01-16