DGAP-News: Delisting von Greater China Precision Components Ltd.
Delisting von Greater China Precision Components Ltd.
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Delisting
Delisting von Greater China Precision Components Ltd.
27.11.2014 / 18:00
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Greater China Precision Components Limited: Delisting von Greater China
Precision Components Ltd. (das "Unternehmen")
SINGAPUR/HUIZHOU, 27. November 2014: GCPC
Der Vorstand nimmt Bezug auf die Einstellung des Handels mit den
Wertpapieren des Unternehmens (die "Aktien") am Open Market, Entry Standard
der Frankfurter Börse (ISIN SG9999005052 / WKN A0MZS3 /Ticker 49G), welche
am 30. September 2014 erfolgte.
Bevor der Handel mit den Wertpapieren eingestellt wurde, wurde das
Aktiengeschäft mittels eines Buchungssystems abgewickelt, das von
Clearstream Banking S.A. ("Clearstream") und der Euroclear Bank
("Euroclear") unterhalten wird. Die effektive Aktienurkunde, welche die
buchmäßig verwalteten Wertpapiere darstellt, wird von dem von Clearstream
ernannten Treuhänder verwaltet, nämlich DBS Nominees Private Limited ("DBS
Nominees"). Gemäß der Unternehmenssatzung ist der alleinige gesetzliche
Aktionär DBS Nominees. Das Unternehmen beabsichtigt jedoch, effektive
Aktienurkunden direkt an die wirtschaftlich berechtigten Aktionäre
auszustellen und die allgemeine Aktienurkunde, die derzeit von DBS Nominees
gehalten wird, zu annullieren.
Wie in der Mitteilung des Unternehmens vom 14. August 2014 verkündet wurde,
werden die Anteilseigener gebeten, sich mit ihren Brokern in Verbindung zu
setzen und Clearstream und Euroclear ihre persönlichen Daten zu
übermitteln, damit der Rechtstitel der Aktien auf ihren Namen eingetragen
und das Aktionärsregister des Unternehmens entsprechend aktualisiert wird,
um sie als eingetragene Aktionäre des Unternehmens auszuweisen.
Die Anteilseigner dürfte es interessieren, dass das Unternehmen nach dem
Delisting der Aktien nicht beabsichtigt, die Depotvereinbarung mit
Clearstream und Euroclear aufrechtzuerhalten. Dies steht im Einklang mit
der Strategie des Unternehmens, die Kosten in Zusammenhang mit dem
Delisting der Aktien zu reduzieren. Dementsprechend werden die Aktionäre,
d. h. die Depotverwalter, die bei Clearstream und Euroclear als
Anteilseigner eingetragen sind ("IHs"), sowie die wirtschaftlich
berechtigten Aktionäre, die Aktienanteile mittels dieser Depotverwalter
halten ("BOs"), nochmals gebeten, bis zum 15. Dezember 2014 ("Stichtag")
die nachstehend genannten Schritte zu unternehmen, damit das Eigentumsrecht
der Aktien an die BOs übertragen werden kann und die BOs als Aktionäre des
Unternehmens im Aktienregister eingetragen werden können.
1. Die BOs werden gebeten, ihre Depotverwalter zu kontaktieren und ihnen
ihre persönlichen Daten sowie Anweisungen in Bezug auf die Übertragung
des Eigentumstitels ihrer Aktien zu übermitteln. Hierfür sollten die
BOs das beigefügte Formular A nutzen, um sicherzustellen, dass
sämtliche relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken:
http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20A/Form%20A_23%20Nov%202
014.pdf]
Eine Kopie von Formular A ist an unseren Registerführer über die
Aktienanteile in Singapur, Tricor Barbinder Share Registration Services
("Registerführer"), gemäß den nachstehend genannten Kontaktdaten zu senden:
Tricor Barbinder Share Registration Services
80 Robinson Road, #02-00, Singapore 068898
Attn: Teo Meng Keong /Cheok Hui Yee
E-Mail:meng.keong.teo@sg.tricorglobal.com /
hui.yee.cheok@sg.tricorglobal.com
Tel.: (65) 6236 3510 / (65) 6236 3423 Fax: (65) 6236 4399
2. Die IHs werden gebeten, entweder Clearstream oder Euroclear Anweisungen
hinsichtlich der Übertragung des Eigentumstitels der Anteile, die von
den BOs gehalten werden, oder auch von ihnen selbst, falls der IH auch
gleichzeitig der BO ist, zu übermitteln. Hierfür sollten die IHs das
beigefügte Formular B nutzen, um sicherzustellen, dass sämtliche
relevanten Informationen übermittelt werden. [Hier klicken:
http://www.greater-cpc.com/PDF/20141127/Form%20B/Form%20B_23%20Nov%202
014.pdf]
Eine Kopie von Formular B ist an den Registerführer über die Aktienanteile
gemäß den oben genannten Kontaktdaten zu senden.
Nach dem Stichtag werden die Aktien, die nicht rechtlich auf die BOs
übertragen wurden ("Nicht eingetragene Aktien"), weiterhin auf den Namen
von DBS Nominees gehalten und eingetragen. IHs und BOs sollten sich
darüber im Klaren sein, dass lediglich ins Aktionärsregister eingetragene
Aktionäre ihre Rechte als Aktionäre des Unternehmens ausüben können.
Dementsprechend wird das Unternehmen zukünftige Mitteilungen hinsichtlich
Versammlungen und der Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an
Hauptversammlungen, der Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen
sowie der Ausübung von weiteren Aktionärsrechten in Zusammenhang mit den
nicht eingetragenen Aktien nur noch an DBS Nominees richten und senden. Das
Unternehmen ist nicht zur Weitergabe derselben an IHs und BOs verpflichtet
und/oder übernimmt keine damit verbundenen Kosten.
BOs, die sich für die Registrierung entschieden haben und auch als
eingetragene Aktionäre im Aktionärsregister des Unternehmens aufgenommen
wurden, erhalten zukünftig Mitteilungen hinsichtlich Versammlungen und der
Ernennung von Bevollmächtigten zur Teilnahme an Hauptversammlungen, der
Ausschüttung von Dividenden und anderen Zahlungen sowie der Ausübung von
weiteren Aktionärsrechten direkt vom Unternehmen.
Nach dem Stichtag übernimmt das Unternehmen keinerlei Kosten in
Zusammenhang mit einer Depotvereinbarung über die nicht eingetragenen
Aktien mit Clearstream, Euroclear, DBS Nominees und/oder anderen
Treuhändern oder für von ihnen erbrachte Dienstleistungen in Zusammenhang
mit den nicht eingetragenen Aktien. Die Fortsetzung der Depotvereinbarung
und damit verbundene Kosten werden von den IHs und BOs übernommen. Nach dem
Stichtag unterliegt jeder Antrag auf Übertragung des Eigentumsrechts an
nicht eingetragenen Aktien der zufriedenstellenden Überprüfung von
Dokumenten und den allgemein geltenden Gesetzen in Singapur; die damit
verbundenen Kosten trägt allein der Antragsteller.
Investoren in Aktien sowie sämtliche IHs und BOs sollten beachten, dass das
Unternehmen nur Eigentumsübertragungen von Aktien anerkennt, die durch ein
ordnungsgemäß unterzeichnetes Formular zur Aktienübertragung nachgewiesen
wurde, dem eine effektive Aktienurkunde, eingetragen auf den Namen des
Übertragenden, beiliegt. Genauso sollten sich potentielle Investoren in
Aktien der Tatsache bewusst sein, dass das Unternehmen nicht dazu
verpflichtet ist, Anteilsübertragungen anzuerkennen, ohne dass ein
ordnungsgemäß unterzeichnetes Dokument dieser Übertragung sowie ein
Aktienzertifikat, das auf den Namen des Übertragenden ausgestellt ist,
vorliegt.
Anteilseigner, d. h. alle IH's und BO's, werden gebeten, vor dem Stichtag
am 15. Dezember 2014 die oben ausgeführten Schritte zu unternehmen. Falls
Sie hierzu noch Rückfragen haben, bitten wir sie, unabhängigen
professionellen Rat einzuholen.
Im Namen des Vorstandes
Wu Baoyu
Executive Director und Chief Executive Officer
27. November 2014
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27.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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300329 27.11.2014
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