Germanwings-Katastrophe

Lufthansa wehrt sich gegen Vorwürfe - Kranich-Aktie fällt

07.04.15 10:20 Uhr

Lufthansa wehrt sich gegen Vorwürfe - Kranich-Aktie fällt | finanzen.net

Die Lufthansa wehrt sich nach der Katastrophe bei ihrer Konzerntochter Germanwings gegen den Eindruck, Informationen zum Copiloten zurückgehalten zu haben.

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Auslöser war eine Stellungnahme des Luftfahrtbundesamts (LBA). Demnach hatten die Lufthansa-Flugmediziner die Aufsichtsbehörde nicht "über die abgeklungene schwere Depressionsphase" bei Andreas Lubitz informiert.

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Lubitz allerdings hatte im Jahr 2009 als Flugschüler die Lufthansa-Verkehrsfliegerschule davon in Kenntnis gesetzt. Die Lufthansa betonte am Sonntag, das Unternehmen komme seinen Informationspflichten gegenüber dem LBA nach. Am Montag verwies die Lufthansa zudem erneut auf die damalige Rechtslage, der man entsprochen habe.

ERNEUT OPFER-ANGEHÖRIGE EINGETROFFEN

Der 27-jährige Lubitz wird verdächtigt, am 24. März den Kapitän des Fluges 4U9525 ausgesperrt und die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich zum Absturz gebracht zu haben.

Über die Osterfeiertage trafen erneut Angehörige der Opfer in der Unglücksregion in den französischen Alpen ein. Die Präfektur des Départements Alpes-de-Haute-Provence berichtete von rund 50 Verwandten und Bekannten. Die meisten der 150 Getöteten stammten aus Deutschland und Spanien.

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LUFTFAHRTBUNDESAMT WUSSTE NICHTS VON MEDIZINISCHER VORGESCHICHTE

Bis zum Absturz der Germanwings-Maschine wusste das Luftfahrtbundesamt nach eigener Darstellung nichts über die medizinische Vorgeschichte des Copiloten. Man habe bis zur Akteneinsicht beim Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa nach dem Absturz "keinerlei Informationen" über die medizinischen Hintergründe gehabt.

Über die Stellungnahme der Behörde, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hatte zuerst die "Welt am Sonntag" berichtet. Wie die Zeitung unter Berufung auf eine EU-Verordnung schrieb, müssen Flugmediziner in Fällen schwerer Krankheiten wie Depressionen das LBA als Aufsichtsbehörde einschalten - allerdings gelte dies in Deutschland erst seit April 2013.

'ABGEKLUNGENE SCHWERE DEPRESSIVE EPISODE'

Lubitz hatte 2009 seine Verkehrsfliegerschule über eine "abgeklungene schwere depressive Episode" informiert, wie die Lufthansa vor einer Woche einräumte. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung unterzog sich der Copilot nach Informationen der "Welt am Sonntag" noch zwei Tauglichkeitsprüfungen - im Sommer 2013 und im Jahr 2014.

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Am Montag reagierte die Lufthansa mit dem Hinweis, dass seit der EU-Verordnung zwar tatsächlich "geänderte Informations- und Verweisungspflichten bei einigen medizinischen Sachverhalten an das Luftfahrtbundesamt" vorlägen. Allerdings gebe es "für bestimmte Tauglichkeitszeugnisse für Piloten und Zeugnisse flugmedizinischer Sachverständiger Bestandsschutz".

AM ABSTURZTAG KRANKGESCHRIEBEN

Wie das LBA erläuterte, wurde in Lubitz' Fall das Tauglichkeitszeugnis 2009 vom Flugmedizinischen Zentrum der Lufthansa in Frankfurt ausgestellt und dem LBA übermittelt. "Dieses Vorgehen entsprach der Rechtslage", erklärte das LBA.

Bei der Katastrophe war Lubitz krankgeschrieben. Nach früheren Lufthansa-Angaben hatte er "ein voll gültiges Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1".

ZAHLREICHE HANDYS GEFUNDEN

Die Bergungsarbeiten an der Absturzstelle konzentrieren sich inzwischen auf die Habseligkeiten der Opfer. Andere Arbeiten wurden weitgehend eingestellt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Marseille wurden zahlreiche Handys gefunden. Die Auswertung der Daten ist aber wegen des Zustands der Telefone nicht gesichert. In Kürze soll damit begonnen werden, große Wrackteile von der Unglücksstelle abzutransportieren. Die Betreuung von Angehörigen der Opfer soll gesichert bleiben. Das versprach die Präfektur.

Die Lufthansa-Aktie fällt zwischenzeitlich im Dienstagshandel über Xetra um rund 2,5 Prozent. /kie/DP/he

BERLIN (dpa-AFX)

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