Immer mehr Abzocker im Freiverkehr
Aktien aus dem Freiverkehr werden immer häufiger das Ziel von Abzockern. Das geht aus den Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hervor.
von Thomas Schmidtutz, Euro am Sonntag
Diese liegen Euro am Sonntag vor. Danach eröffnete die Bafin im Vorjahr insgesamt 116 förmliche Untersuchungen wegen des Verdachts der Marktmanipulation. Rund 90 Prozent davon entfielen auf Werte aus dem Freiverkehr. Zwar lag die Zahl der wegen Marktmanipulation im Jahr 2009 eingeleiteten Verfahren mit 150 deutlich höher. Allerdings entfiel ein Großteil davon auf eine Serie von Vorfällen am Anleihenmarkt.
Ursache für den Schwerpunkt der Manipulationsversuche im Freiverkehr dürften die geringen Zulassungshürden sein, sagte eine Sprecherin. Für ein Listing im Einstiegssegment der Deutschen Börse müssen die jeweiligen Unternehmen lediglich ein Expose über den Geschäftszweck nachweisen. Dazu muss eine Wertpapierhandelsbank den Antrag auf die Zulassung der Papiere zum Handel stellen. Zudem seien im Freiverkehr häufig optisch günstige Papiere mit Kursen von wenigen Cent zu finden. Nach Angaben der Deutschen Börse sind derzeit bundesweit über 10.000 Aktien im Freiverkehr notiert.
Der Betrug verlaufe häufig nach dem selben Muster, heißt es bei der Bafin. Zunächst würden Betrüger sich mit großen Mengen von kaum beachteten, marktengen Pennystocks eindecken und die Werte dann aggressiv bewerben. Neben Empfehlungen in Börsenbriefen, die per Fax oder E-Mail versandt würden, versuchten die Abzocker die Aktien auch mit Hilfe „besonders geschulter Call-Center-Mitarbeiter“ zu bewerben und so den Kurs zu treiben und machten dann Kasse. Dieses so genannte Scalping (engl.: Skalpieren) sei inzwischen „weit verbreitet“. Je nach Umfang erzielten die Betrüger so Gewinne „bis hin zu mehreren Millionen Euro“, sagte die Bafin-Sprecherin.
Unterdessen ist die Anzahl der möglichen Fälle von Insiderhandel weitgehend stabil geblieben. Im Vorjahr hatte die Bafin in insgesamt 34 Fällen Untersuchungen eingeleitet nach 30 Fällen im Jahr 2009. Laut Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) drohen bei Insiderhandel bzw. Marktmanipulation Haftstrafen von jeweils bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Zum Umgang mit unerwünschtem Fax-Spam hat die BaFin auf ihrer Website auch Hinweise für Verbraucher veröffentlicht.