Arztpraxis verkaufen - Was Käufer und Verkäufer wissen müssen

Der Verkauf einer Arztpraxis ist für viele Mediziner der letzte große berufliche Schritt - und zugleich ein komplexer. Die Praxisabgabe oder -übernahme ist mit zahlreichen Aspekten verbunden, die von der Bewertung über rechtliche Rahmenbedingungen bis hin zur steuerlichen Gestaltung reichen.
Vorbereitung sichert Planungssicherheit
Ein reibungsloser Praxisverkauf beginnt nicht erst wenige Monate vor dem Ruhestand. Nach Empfehlung des Virchowbunds sollte die Vorbereitung idealerweise mehrere Jahre im Voraus beginnen. Etwa drei bis fünf Jahre vor der geplanten Abgabe besteht ausreichend Zeit, die eigene wirtschaftliche Lage zu analysieren, potenzielle Nachfolger zu identifizieren und strukturelle Anpassungen vorzunehmen. Auch die emotionale Trennung von der eigenen Praxis sollte nicht unterschätzt werden. Wie Praktischarzt.de betont, führt eine zu kurzfristige Planung häufig zu überhasteten Entscheidungen und organisatorischen Problemen im Übergabeprozess.
Praxiswert realistisch ermitteln
Ein zentrales Element des Verkaufsprozesses ist die objektive Wertermittlung. Diese erfolgt in der Regel durch spezialisierte Gutachter, die neben dem materiellen Inventar auch den ideellen Wert der Praxis berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem Umsatzentwicklung, Patientenstruktur, Standortfaktoren und der organisatorische Zustand der Praxis. Laut Praxismakler.de bildet eine nachvollziehbare Bewertung die Grundlage für seriöse Verhandlungen mit Interessenten und kann vor unrealistischen Preisvorstellungen schützen. Eine Überbewertung durch emotionale Bindung ist nicht selten und kann potenzielle Käufer abschrecken.
Zulassung und rechtliche Rahmenbedingungen
In zulassungsbeschränkten Planungsbereichen ist eine Praxisübernahme an ein offizielles Nachbesetzungsverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung gebunden. Der Zulassungsausschuss prüft dabei die Qualifikation und Eignung potenzieller Käufer. Zwar können Vorschläge unterbreitet werden, eine Garantie auf deren Berücksichtigung besteht jedoch nicht. Neben der Zulassung spielen auch bestehende Verträge eine wichtige Rolle. Mietverträge, Arbeitsverhältnisse sowie Vereinbarungen mit IT- oder Abrechnungsdienstleistern sollten im Vorfeld auf ihre Übertragbarkeit und mögliche Risiken geprüft werden.
Steuerliche Gestaltung gezielt nutzen
Der Praxisverkauf hat auch steuerliche Implikationen, insbesondere im Hinblick auf die Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Nach Angaben von arzt-wirtschaft.de können niedergelassene Ärzte ab dem 55. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro gemäß § 16 EStG geltend machen. Dabei ist unter anderem entscheidend, dass die ärztliche Tätigkeit vollständig aufgegeben wird. Auch die Aufteilung des Kaufpreises auf verschiedene Vermögenswerte wie Inventar oder immaterielle Wirtschaftsgüter kann steuerlich relevant sein. Eine steuerliche Beratung im Vorfeld des Verkaufs trägt dazu bei, mögliche Belastungen zu reduzieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
Übergabephase professionell begleiten
Neben wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten spielt der zwischenmenschliche Teil des Verkaufsprozesses eine wesentliche Rolle. Die Kommunikation mit dem Praxisteam sollte rechtzeitig erfolgen, insbesondere wenn Arbeitsverhältnisse fortgeführt werden sollen. Transparenz trägt zur Stabilität im Praxisalltag bei. Auch Patienten sollten zum passenden Zeitpunkt über die bevorstehende Übergabe informiert werden. Laut Virchowbund eignet sich dazu ein abgestimmtes Kommunikationskonzept mit Aushängen, Informationsschreiben oder Beiträgen auf der Praxiswebseite. Eine Übergangsphase, in der Alt- und Neupraxisinhaber gemeinsam tätig sind, kann den Vertrauensverlust in der Patientenbindung minimieren.
Nach dem Verkauf
Nach Vertragsabschluss stehen weitere organisatorische Aufgaben an. Hierzu zählt die Abmeldung bei Ärztekammer, KV, Finanzamt und Versicherungen. Zudem muss die gesetzlich vorgeschriebene Archivierung medizinischer Unterlagen gewährleistet werden. Der Virchowbund verweist darauf, dass Unterlagen in der Regel zehn Jahre lang aufzubewahren sind, auch wenn die Praxis nicht mehr besteht. Auch der digitale Bereich sollte berücksichtigt werden: Zugangsdaten, Lizenzen und Datenbestände müssen strukturiert übergeben oder gelöscht werden.
Redaktion finanzen.net
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