Buhmann Schweiz wird sauber
Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist eine Teilamnestie. Was Betroffene wissen sollten und warum die Schweiz im Vergleich zu anderen Steuerparadiesen attraktiv bleibt.
von Michael H. Schulz, €uro am Sonntag
Die Schweiz wäscht weißer.“ So provokant lautete 1992 der Bestseller des Soziologen Jean Ziegler. In dem Buch skizzierte Ziegler die Finanzplätze Zürich, Lugano, Genf und Basel als diskrete Waschsalons für kriminell erworbene Mafia- und Diktatorengelder. Rund 21 Jahre später halten eidgenössische Banker mit dem Abkommen zur Lösung bilateraler Steuerfragen offiziell den Persilschein zum Waschen deutschen Schwarzgelds in den Händen. Etwa 300 Banken, Effektenhändler und Vermögensverwalter sollen voraussichtlich Ende Mai 2013 diskret und im Schonwaschgang gegen Zahlung einer Pauschalsteuer bisher unversteuertes Schwarzgeld in Höhe von geschätzten 130 bis 300 Milliarden Euro säubern. Dafür treten sie mit zwei Milliarden Franken (umgerechnet 1,9 Milliarden Euro) in Vorkasse. „Entkriminalisierung von Banken, Bankmitarbeitern und ihren deutschen Kunden“, nennt das die Schweizerische Bankiervereinigung. „Anonyme Regularisierung der Vergangenheit“, heißt das im Amtsdeutsch. Im Klartext: „Ausgerechnet die kommen am günstigsten weg, die es am längsten in der Illegalität ausgehalten haben“, empört sich Thomas Eigenthaler, Chef der Deutschen Steuergewerkschaft. In der Tat ist der Ablasshandel, der eventuell noch der Zustimmung des Schweizer Volkes bedarf, eine Amnestie – exklusiv für Anleger in der Schweiz. Das kritisiert die ebenfalls zustimmungspflichtige, SPD-dominierte Länderkammer. Letztlich werden sich die deutschen Länderfürsten die Zustimmung gegen höhere Einnahmen abkaufen lassen.
Was sollen Steuersünder nun tun? „Momentan sind eine Reihe von Einzelheiten des Steuerabkommens mit der Schweiz noch nicht bekannt, und daher ist es schwer, einen konkreten Ratschlag für den einzelnen Fall zu geben, ob der Betroffene nun warten oder aber sich selbst anzeigen soll“, sagt der Frankfurter Steueranwalt Markus Brender. Das Abkommen sieht eine pauschale Steuer von maximal 34 Prozent für die vergangenen zehn Jahre vor. Für die meisten Anleger dürfte die tatsächliche Belastung 20 bis 25 Prozent betragen. Zum Vergleich: Durchschnittlich zwischen zehn und 20 Prozent des verheimlichten Vermögens mussten reuige Steuersünder bisher im Rahmen der Selbstanzeige an den Fiskus zahlen. Wer mehr als 50 000 Euro am Fiskus vorbeimogelt, kann nach den neuen Regeln zur Selbstanzeige aber nicht mehr ganz straffrei davonkommen. Neben der Nachzahlung der Summe inklusive sechs Prozent Hinterziehungszinsen jährlich müssen Steuersünder zusätzlich fünf Prozent des Gesamtbetrags als Geldbuße berappen.
Was bedeutet die Teilamnestie? Wenn nicht vor Unterzeichnung bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, „können Kunden und Banken nicht mehr strafrechtlich für Steuerdelikte verfolgt oder finanziell haftbar gemacht werden“, heißt es offiziell. Dazu mutieren die vermeintlichen einstigen Helfer bei der Steuerhinterziehung, wie nachweislich im Fall der UBS, zu Erfüllungsgehilfen des deutschen Fiskus. Die Geldhäuser übernehmen hoheitliche Aufgaben und überweisen anonym eine Pauschalsteuer von maximal 34 Prozent des Altvermögens. Gegenüber unversteuerten Sparzinsen im Kleinwalsertal oder Luxemburg ist das eine Ungleichbehandlung.
Wie bemisst sich die Pauschale? Die genaue Höhe orientiert sich an der Dauer der Kundenbeziehung und dürfte im Schnitt bei 20 bis 25 Prozent liegen. Von künftigen Aktiengewinnen, Zinsen und Dividenden ziehen die Banken anonym 26,375 Prozent ab. Alternativ können Anleger selbst reinen Tisch machen, indem sie Steuersünden beichten.
Was zahlen Stiftungen? Es gibt weltweit einige Tausend Treuhänder von Familienstiftungen. Sie sind nichts anderes als Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Buchhalter und nehmen stellvertretend für einen anonymen Auftraggeber dessen Interessen wahr. Zum Beispiel eröffnen sie ein Konto bei einer Bank auf eigenen oder fremden Namen. Laut Geldwäschegesetz kennen Schweizer Banken den wirtschaftlich Berechtigten. Wer genau aber mit welcher Nationalität hinter einer verschachtelten Stiftung steckt, wissen die Schweizer Banken genauso wenig wie die deutsche Steuerfahndung. Hier greift die Pauschalsteuer wohl nicht. Allerdings soll das Schweizer Abkommen mit Deutschland auch als Blaupause für einen ähnlichen Deal mit Liechtenstein gelten. Das könnte hier für klare Verhältnisse sorgen. Momentan laufen die Verhandlungen.
Gilt die EU-Zinsrichtlinie noch? Ja, aber der seit Juli 2011 geltende Steuersatz von 35 Prozent auf Zinsen reduziert sich 2013 auf 26,375 Prozent. Weil die Schweiz keine Kontrollmitteilungen anfertigt, behält sie die Steuer laut EU-Zinsrichtlinie anonym an der Quelle ein. Das entspricht in etwa der deutschen Abgeltungsteuer inklusive Solidaritätszuschlag. Für Geldanlagen in anderen EU- beziehungsweise assoziierten Staaten wie Liechtenstein, Andorra oder Monaco, die ebenfalls keine Kontrollmitteilungen schreiben, ist die anonyme Quellensteuer von 35 Prozent mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechenbar. Allerdings outen sich Anleger gegenüber dem deutschen Fiskus, während Anleger in der Schweiz weiterhin anonym bleiben können. Damit hat die Schweiz gegenüber Finanzplätzen wie Luxemburg und Liechtenstein künftig einen Wettbewerbsvorteil.
500 Anfragen pro Jahr, wozu? Einen automatischen Informationsaustausch mit dem deutschen Fiskus gibt es nicht. Steuerfahnder dürfen aber in begründeten Fällen im Zweijahresrhythmus bis zu 999 Anfragen stellen. Das gilt nur für neu in der Schweiz angelegte Vermögen. Dabei nennen sie der Eidgenössischen Steuerverwaltung den Namen des Verdächtigen. Im Gegenzug erhalten sie die Kontoverbindung. Wollen sie mehr Informationen, müssen sie ein Aushilfegesuch gemäß den Regeln des geltenden Doppelbesteuerungsabkommens stellen. „Davor scheuen viele zurück und verwenden im Verdachtsfall die weniger aufwendige Methode der Steuerschätzung“, weiß der Münchner Steueranwalt Johannes Fiala.
Was, wenn das Konto ungedeckt ist? Damit Banken Ende Mai 2013 anonym die Steuer abziehen können, weisen sie etwa rund zwei Monate vor dem Abzug Anleger darauf hin, dass das Konto binnen einer Frist aufzustocken sei. Ist das Konto dann immer noch nicht gedeckt, meldet die Bank die Verbindung der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die die deutschen Behörden informiert. Mitarbeit: Markus Hinterberger