Immobilienfinanzierung

Restschuldversicherungen: Was ist beim Abschluss zu beachten?

08.05.12 07:01 Uhr

Der Bau oder Kauf einer Immobilie fordert die meisten Menschen finanziell ein Leben lang. Deshalb gehört auch eine gute Versicherung dazu, die die Restschulden absichert.

Denn stirbt ein Verdiener, kann die Darlehensrate für den Überlebenden schnell zur Belastung werden – bis hin zur finanziellen Überforderung. Für diesen Fall gibt es Restschuldversicherungen. Die Funktionsweise ist ganz simpel: Wenn ein Kreditnehmer stirbt, bevor die Immobilie abbezahlt ist, springt die Restschuldversicherung ein und übernimmt das offene Darlehen oder einen Teil davon. Der überlebende Partner bleibt dann nicht alleine auf dem Haufen Schulden sitzen.

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Spezielle Form der Risikolebensversicherung

Die Restschuldversicherung ist dabei eine reine Risikoversicherung, bei der kein Kapital angespart wird. Deshalb sind die Beiträge erheblich niedriger als etwa bei der Kapitallebensversicherung, bei der Versicherung und Sparvertrag gekoppelt sind. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt neben der Höhe der Versicherungssumme vor allem ab vom Alter, dem Geschlecht und der Gesundheit der versicherten Person. Menschen mit Vorerkrankungen zahlen normalerweise höhere Beiträge als Gesunde. Und bei manchen Krankheiten ist es sehr schwer oder sogar unmöglich, den passenden Versicherungsschutz zu bekommen.

Versicherungssumme wird angepasst

Der Unterschied zu einer normalen Risiko-Lebensversicherung besteht bei den Restschuldversicherungen vor allem darin, dass die Versicherungssumme in der Regel an die Restschuld des Darlehensvertrages angepasst wird. Kunden können dabei fast immer zwischen 2 Versicherungsvarianten wählen: dem linear fallenden Versicherungsschutz und dem Versicherungsschutz mit jährlicher Anpassung an den Tilgungsplan.

Passt sich die Versicherungsleistung an den Tilgungsplan an, kann der Kunde sicher sein, dass die Restschuld im Todesfall immer vollständig gedeckt ist – er bleibt nicht auf Darlehensschulden sitzen. Bei der linearen Variante fällt die im Todesfall zu zahlende Versicherungsleistung jährlich um einen konstanten Betrag. Allerdings wird dieser Betrag sich selten genau so entwickeln wie das Darlehen, so dass eine Deckungslücke bleiben kann. Die lineare Police ist deshalb nur sinnvoll, wenn eine finanzielle Lücke aus eigenen Mitteln oder durch eine reguläre Risikolebensversicherung aufgefangen werden kann.

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Vorfälligkeitsentschädigung einplanen

Einen weiteren Punkt sollten Bauherren beachten: Muss das Haus nach dem Tod eines Partners verkauft werden, verlangt die Bank oft eine recht hohe Vorfälligkeitsentschädigung, wenn das Darlehen noch über einen längeren Zeitraum läuft. Diese Gebühren werden durch die Restschuldversicherung nicht mit abgedeckt und sollten deshalb beim Abschluss der Restschuldversicherung oder einer normalen Risikolebensversicherung mit einkalkuliert werden.

Wichtig auch für angehende Bauherren: Sie müssen die Police aber nicht unbedingt bei der Bank oder Vermittlungsgesellschaft abschließen, die ihre Baufinanzierung begleitet. Mit dem Angebot der Hausbank sollten unbedingt die Konditionen von günstigen Direktversicherern vergleich werden. Mehr zum Thema Risikoabsicherung finden Sie hier.