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02.03.2013 06:00

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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag

AKTIENKULTUR

Kleinaktionäre auf dem Rückzug

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Kleinaktionäre auf dem Rückzug
Die Zahl der Aktienbesitzer in Deutschland geht wieder zurück. Neben Gewinnmitnahmen und der Gewöhnung an die Eurodauerkrise trägt auch das Treiben von Berufsklägern zum Vertrauensschwund bei.

von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Die Gesamtzahl der Aktionäre und Besitzer von Aktienfondsanteilen in Deutschland ist nach einer Untersuchung von TNS-Infratest wieder rückläufig. Insgesamt waren im zweiten Halbjahr rund 8,8 Millionen Anleger direkt oder indirekt in Aktien investiert. Nach einem Anstieg von 1,5 Millionen Anlegern im ersten Halbjahr 2012 bedeutet das ­einen Rückgang um 1,3 Millionen im weiteren Jahresverlauf.

Von den 8,8 Millionen Aktienbesitzern sind 2,8 Millionen reine Aktionäre, 4,7 Millionen Anleger halten Aktienfondsanteile — und 1,4 Millionen Depotkunden sowohl Aktien als auch Anteile an Aktienfonds. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Aktienakzeptanz in Deutschland noch lange nicht so gefestigt ist, wie es im Interesse der Bevölkerung läge“, bilanziert Christine Bortenlänger, Vorstand des Deutschen Aktieninstituts (DAI) in Frankfurt, das die Studie in Auftrag gegeben hat.

Hauptgrund für den Rückgang: Die Anleger haben sich scheinbar an die „Eurodauerkrise“ gewöhnt, weil sich Inflationstendenzen bisher nicht eingestellt haben. Damit entfällt ein „Angstmotiv“ für die Aktienanlage, die „Flucht in Sachwerte“.

Eine weitere Ursache dürften ra­tionelle Gewinnmitnahmen durch den Verkauf von Aktien und Fonds sein — der DAX stieg im vergangenen Jahr um rund 30 Prozent.

Nervende Berufskläger
Für Verdruss bei Kleinaktionären könnten aber auch sogenannte Berufskläger sorgen, die mit Beginn der Hauptversammlungssaison 2013 wieder in den öffentlichen Fokus rücken werden. Pro Jahr überziehen sie im Schnitt rund 60 börsennotier­te Firmen mit Anfechtungsklagen.

Ihr Geschäftsmodell: gegen alle gewichtigen Hauptversammlungsbeschlüsse klagen — und den recht­lichen Widerstand erst gegen eine diskrete Geldzahlung aufgeben.
„Die Möglichkeit, gegen eventuell fehlerhaft gefasste Hauptversammlungsbeschlüsse gerichtlich vorzugehen, ist ein wichtiges Element des Anlegerschutzes in Deutschland —und damit eigentlich positiv für die Aktienkultur“, erklärt Bortenlänger. Der Missbrauch, der damit getrieben werde, sei dagegen kontraproduktiv.

Aktuell greift eine Gruppe von Siemens-Aktionären die auf der Hauptversammlung im Januar beschlossene Osram-Abspaltung rechtlich an: Weil die Händetrockner auf den Toi­letten zu laut gewesen seien, wären die Ausführungen des Vorstands in Teilen der Halle nicht zu verstehen gewesen. „So etwas schadet dem Ansehen des deutschen Kapitalmarkts und der deutschen Unternehmen, insbesondere bei ausländischen Investoren“, kritisiert Bortenlänger.

Es sei nicht akzeptabel, dass einzelne Aktionäre ihre Rechte missbrauchen, um sich faktisch Vorteile zulasten der Gesamtheit zu verschaffen. „Klagemöglichkeiten sollten vom Gesetzgeber auf schwerwiegende Beschlussmängel beschränkt werden“, fordert Bortenlänger.

Bildquellen: Wolfgang Kriegbaum

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