Steuerfalle Entschädigung: Was Sie wissen müssen

22.01.2026 03:29:14

Entschädigungen können steuerliche Tücken haben. Manche Zahlungen sind steuerfrei, andere dagegen voll steuerpflichtig. Entscheidend ist, ob die Zahlung einen echten Schaden ersetzt oder entgangene Einnahmen ausgleicht. Der Überblick zeigt, wann das Finanzamt mitkassiert, welche Ausnahmen gelten und wo aktuelle Urteile neue Maßstäbe setzen.

Wann Entschädigungen steuerpflichtig sind

Grundsätzlich gilt: Entschädigungen sind dann steuerpflichtig, wenn sie an die Stelle von Einnahmen treten. Dazu zählen Abfindungen bei Kündigungen, Mietausfälle oder auch Ersatz für entgangene Gewinne. Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass die Zahlungen in diesen Fällen steuerlich wie das ursprüngliche Einkommen behandelt werden.

Wann Entschädigungen steuerfrei bleiben

Anders sieht es bei Zahlungen aus, die nicht auf den Ersatz entgangener Einnahmen abzielen, sondern einen tatsächlichen Schaden ausgleichen. Schmerzensgeld, Zahlungen wegen Gesundheitsschäden oder Opferentschädigungen sind klassische Beispiele. Einkommensteuer fällt nur dann an, wenn es um Einnahmeersatz geht, wie Bussgeldrechner.org erklärt.

Fünftelregelung

Hohe Einmalzahlungen wie Abfindungen bergen die Gefahr einer steuerlichen Progression. Um diese Belastung abzufedern, sieht das Einkommensteuergesetz die sogenannte Fünftelregelung vor. Damit wird die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was zu einer deutlich geringeren Abgabenquote führen kann. Besonders für Abfindungen ist dieses Instrument von Bedeutung, wie Haufe.de erläutert. Ab dem Jahr 2025 allerdings sind Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, die Regelung automatisch anzuwenden. Beschäftigte müssen sie künftig über die eigene Steuererklärung beantragen, so die Sparkasse.

Verdienstausfallentschädigungen

Eine Sonderstellung nehmen Verdienstausfallentschädigungen ein, etwa während einer Quarantäne nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese Leistungen sind zwar steuerfrei, wirken sich jedoch über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz aus. Das bedeutet, dass andere Einkünfte stärker besteuert werden, auch wenn die Entschädigung selbst unversteuert bleibt. EY weist zudem darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Zahlungen in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert auszuweisen.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: lovelyday12 / shutterstock.com, Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock.com

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