Renten-Mythen im Faktencheck: Häufige Irrtümer unter die Lupe genommen

19.06.2025 07:33:27

Rund um die gesetzliche Rente kursieren viele falsche Vorstellungen. Zahlreiche Menschen verlassen sich im Alter auf diese Leistung - dennoch bestehen erhebliche Wissenslücken.

Die Rente wird automatisch ausgezahlt

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass die gesetzliche Rente automatisch mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt wird. Tatsächlich muss ein entsprechender Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Es wird empfohlen, den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen, um eine pünktliche Auszahlung sicherzustellen.

Renten sind steuerfrei

Viele glauben, dass Rentenzahlungen grundsätzlich steuerfrei sind. Seit dem 1. Januar 2005 unterliegen Renten der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steigt schrittweise an. Wer im Jahr 2058 oder später in Rente geht, muss seine Rente grundsätzlich voll versteuern.

Die "Rente mit 63" gilt für alle

Der Begriff "Rente mit 63" ist umgangssprachlich und beschreibt die Möglichkeit, vorzeitig in Rente zu gehen. Für langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren ist ein vorzeitiger Rentenbeginn ab 63 Jahren möglich, jedoch mit Abschlägen. Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können ab einem bestimmten Alter abschlagsfrei in Rente gehen.

Nur Erwerbszeiten zählen für die Rente

Nicht nur Erwerbszeiten, sondern auch Kindererziehungszeiten werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Diese Zeiten erhöhen die Rentenansprüche.

Die gesetzliche Rente reicht zur Sicherung des Lebensstandards

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern. Daher wird empfohlen, zusätzlich privat oder betrieblich vorzusorgen, um Versorgungslücken zu vermeiden.

Von der Bruttorente bleibt netto der volle Betrag

Von der Bruttorente werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgezogen. Diese Abzüge reduzieren den Nettobetrag der Rente.

Der Versorgungsausgleich bei Scheidung ist endgültig

Bei einer Scheidung erfolgt ein Versorgungsausgleich, bei dem Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Unter bestimmten Umständen, wie beispielsweise einer Wiederheirat, kann dieser Ausgleich angepasst werden.

Die Hinterbliebenenrente wird immer gezahlt

Die Zahlung einer Hinterbliebenenrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter, der Dauer der Ehe und dem eigenen Einkommen des Hinterbliebenen. Zudem kann eine Wiederheirat zum Wegfall der Witwen- oder Witwerrente führen.

Rentenzahlungen enden mit dem Todestag

Stirbt eine rentenberechtigte Person, wird die Rente bis zum Ende des Monats weitergezahlt. Danach können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Rentenansprüche geltend machen.

Rentenzahlungen ins Ausland sind möglich

Renten können auch ins Ausland überwiesen werden. Bei einem dauerhaften Umzug in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz wird die volle Rente gezahlt. Bei einem Umzug in andere Länder kann es zu Einschränkungen kommen.

Rentenanpassungen erfolgen automatisch und gleichmäßig

Rentenanpassungen erfolgen regelmäßig, jedoch nicht automatisch oder gleichmäßig. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lohnentwicklung und der finanziellen Lage der Rentenversicherung.

Kindererziehungszeiten werden beiden Elternteilen angerechnet

Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich nur einem Elternteil angerechnet, in der Regel der Mutter. Eine Zuordnung zum anderen Elternteil ist nur auf Antrag möglich.

Die gesetzliche Rente ist sicher und unveränderlich

Die gesetzliche Rente ist grundsätzlich sicher, jedoch können sich die Höhe und Bedingungen im Laufe der Zeit ändern, abhängig von politischen Entscheidungen und demografischen Entwicklungen.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: jaturonoofer / Shutterstock.com, Daniela Staerk / Shutterstock.com

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