Achtung: Wie Kriminelle WhatsApp-Gruppen für Betrug nutzen
Einstieg in dubiose WhatsApp-Gruppen
Was harmlos beginnt, kann schnell zur Falle werden: Plötzlich findet man sich in einer neuen WhatsApp-Gruppe wieder, hinzugefügt von einem unbekannten Kontakt. Auf den ersten Blick wirkt die Situation unbedenklich - auch andere Mitglieder scheinen überrascht zu sein und stellen Fragen wie "Kennen wir uns?" oder "Worum geht es hier?". Doch genau diese scheinbar ahnungslosen Teilnehmer sind in Wahrheit häufig Fake-Accounts. Wie ZDFheute berichtet, ist dies Teil einer perfiden Masche, mit der Kriminelle Vertrauen aufbauen und ihre Opfer gezielt in ein vorbereitetes Betrugssystem locken.
Typische Betrugsmaschen
Die Bandbreite der Tricks ist groß - und oft wirken sie auf den ersten Blick harmlos. Eine weit verbreitete Methode ist das sogenannte Job-Scamming: Laut ZDFheute sollen Nutzer etwa einen YouTube-Kanal abonnieren oder ein Instagram-Profil liken und dafür angeblich Geld erhalten. In den Gruppen kursieren sogar gefälschte Auszahlungsbelege, um Seriosität vorzutäuschen. Später jedoch verlangen die Täter Zahlungen für vermeintlich lukrativere Aufträge - Geld, das nie wieder auftaucht.
Auch beim Trading-Plattform-Betrug wird Vertrauen gezielt aufgebaut. Es locken professionell gestaltete Webseiten mit schnellen Erfolgen, wie es weiter heißt. Oft werden anfangs kleinere Gewinne ausgezahlt, damit Anleger glauben, sie hätten eine gute Wahl getroffen. Anschließend fordern die Täter höhere Summen - am Ende ist das gesamte investierte Geld verschwunden.
Noch perfider ist der Penny-Stock-Betrug ("Pump and Dump") mit Fake-Profilen. Das Bundeskriminalamt beschreibt, wie Kriminelle in WhatsApp-Gruppen extrem günstige Aktien anpreisen, um deren Kurs künstlich in die Höhe zu treiben. Sobald genug Kleinanleger eingestiegen sind, verkaufen die Täter ihre eigenen Anteile. Zurück bleiben Kursabstürze und hohe Verluste bei den Opfern. Besonders heimtückisch: Für die Werbung werden gefälschte Profile im Namen bekannter Investmenthäuser oder Finanzexperten genutzt, um Vertrauen zu erschleichen.
Neue Varianten und psychologische Tricks
Die Maschen entwickeln sich ständig weiter. So warnt das Bundeskriminalamt vor einer besonders tückischen Methode: In eigens eingerichteten WhatsApp-Gruppen geben sich Betrüger als Behörde aus und versprechen technische Unterstützung bei der Rückgewinnung bereits verlorener Gelder. Angeblich soll dies über eine App wie "Trezor Suite Lite" funktionieren - in Wahrheit handelt es sich um einen Vorwand, um sensible Daten abzugreifen oder weitere Zahlungen zu erzwingen.
Daneben setzen die Täter auf ausgefeilte psychologische Mechanismen. Wie Mimikama berichtet, wird zunächst Vertrauen durch kleine Belohnungen aufgebaut - etwa indem tatsächlich geringe Summen ausgezahlt werden. In den Gruppen erzeugen gefälschte Nutzer zusätzlich den Eindruck, dass viele andere bereits erfolgreich mitmachen ("Social Proof"). Hinzu kommen gezielter Gruppendruck und die Angst, etwas zu verpassen (FOMO). Diese Mischung sorgt dafür, dass Opfer ihre Zweifel überwinden und tiefer in die Falle geraten.
Rechtliche Einordnung
Rechtlich fällt WhatsApp-Betrug unter den § 263 StGB, der Täuschung, Irrtumserregung und einen daraus entstehenden Vermögensschaden umfasst. Ergänzend hat das OLG Frankfurt am 8. Juli 2024 klargestellt, dass das Teilen von Inhalten in kleinen, geschlossenen WhatsApp-Gruppen nicht automatisch als "Verbreiten" gilt - strafbar wird es erst, wenn eine Weiterleitung an einen größeren, unkontrollierbaren Kreis beabsichtigt ist.
So schützt man sich
Das Bundeskriminalamt rät, in dubiosen WhatsApp-Gruppen weder persönliche Daten noch Geld preiszugeben und angebliche Tipps konsequent zu ignorieren. Am besten blockiert man den Absender, tritt aus der Gruppe aus und sichert Beweise wie Chatverläufe oder Screenshots. Im Betrugsfall sollte umgehend Anzeige bei der Polizei oder über die Onlinewache erstattet werden. Zusätzlich empfiehlt es sich, die eigene Bank sowie Verbraucherzentralen zu informieren, damit weitere Schäden verhindert werden können.
Redaktion finanzen.net
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