Scheidung: So kann man Kosten sparen
Streitigkeiten vermeiden
Eine einvernehmliche Scheidung, bei der sich beide Parteien über zentrale Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung einigen, ist oft die kostengünstigste und zeitsparendere Form einer Scheidung. Klare Absprachen und Einigungen können jahrelange und teure Gerichtsverfahren vermeiden.
Gerichtskosten schießen bei Uneinigkeiten in die Höhe, denn sie bemessen sich anhand des sogenannten Streitwerts, der sich aus dem Einkommen und Vermögen beider Parteien ergibt. Eine einvernehmliche Einigung über Vermögensfragen kann den Streitwert und somit die Gerichtskosten erheblich senken. Um zusätzliche Kosten zu vermeiden, sollten alle notwendigen Dokumente vollständig und rechtzeitig eingereicht werden.
Mediation als Alternative
Um auch bei Konflikten Kosten zu sparen, sollte eine Mediation vorgenommen werden. Sie ermöglicht es, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Dabei unterstützt ein neutraler Mediator die Parteien dabei, gemeinsame Vereinbarungen zu treffen.
Professionelle Beratung
Grundlegend sollte stets ein Anwalt zurate gezogen werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann jedoch ein Anwalt ausreichend sein, der den Scheidungsantrag einreicht. Auf diese Weise können die Kosten geteilt werden, wodurch beide Seiten sparen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieser formal nur eine Partei vertreten kann: Sollten Konflikte entstehen, so darf nur eine Partei rechtlich beraten werden. Auch ist es möglich, Online-Dienste von Anwaltskanzleien in Anspruch zu nehmen, um einen Scheidungsantrag zu stellen. Hierdurch können zusätzliche Aufwendungen wie Fahrtkosten, Parkgebühren und Ähnliches vermieden werden.
Für Personen mit geringem Einkommen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Diese staatliche Unterstützung ermöglicht zumindest eine anteilige Deckung der Kosten für Anwalt und Gericht. Ob ein Anspruch besteht, sollte also frühzeitig geprüft werden.
Ebenfalls sollten die jeweiligen Parteien einen Steuerberater konsultieren, da im Jahr der Trennung die bisherigen Steuerklassen beibehalten werden können und sie somit von einer gemeinsamen Veranlagung profitieren. Obgleich hierdurch steuerliche Vorteile entstehen, sollten auch die Konsequenzen bedacht werden, weshalb eine Beratung unerlässlich scheint. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können auch hier eventuell Kosten geteilt werden.
Redaktion finanzen.net
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