ETF-Sparplan kündigen: Schritt-für-Schritt erklärt
• ETF-Sparpläne sind flexibel und können jederzeit gekündigt werden
• Eine Auszahlung erfolgt erst nach Verkauf des ETFs, wobei Kapitalertragsteuer anfallen kann
• In wenigen Schritten lässt sich der Sparplan online oder per App kündigen
Ein ETF-Sparplan kann jederzeit gekündigt werden - sei es, weil er nicht mehr zu den individuellen Bedürfnissen passt oder kurzfristig auf das angesparte Kapital zugegriffen werden soll - ohne dass komplizierte und langwierige Kündigungsprozesse den Handlungsspielraum von Anlegern einschränken.
Einen ETF-Sparplan richtig kündigen
Bei den meisten Online-Brokern, die ETF-Sparpläne anbieten, lässt sich die Kündigung in der Regel unkompliziert durchführen. Um den Sparplan zu kündigen, werden lediglich die Zugangsdaten für den jeweiligen Online-Broker benötigt. Zudem ist in den meisten Fällen eine TAN erforderlich, die entweder über eine App des jeweiligen Online-Brokers oder per SMS zugestellt wird, um die Kündigung zu bestätigen.
Bei manchen Anbietern ist es außerdem möglich, Änderungen oder Kündigungen von ETF-Sparplänen auch direkt in der App vorzunehmen. Je nach Anbieter muss bei der Kündigung die jeweilige Frist beachtet werden. Damit der Sparplan nicht weiter ausgeführt wird, sollte die Kündigung spätestens einen Werktag vor der nächsten geplanten Sparrate wirksam sein. Andernfalls verschiebt sich die Kündigung auf den nächstmöglichen Ausführungstermin.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Schritt 1: Beim Online-Broker anmelden
Schritt 2: ETF-Sparplan auswählen
Schritt 3: Auf "Löschen" oder "Ändern" klicken
Schritt 4: Kündigung per TAN bestätigen
Kosten, Kündigung und Auszahlung
Allgemein gilt, dass man einen ETF-Sparplan jederzeit kostenlos kündigen kann. Dadurch bieten sie die Möglichkeit, flexibel auf Änderungen der eigenen finanziellen Situation reagieren zu können. Bei manchen Online-Brokern können jedoch Gebühren anfallen, wenn der Sparplan längere Zeit inaktiv bleibt.
Wichtig zu beachten ist zudem, dass das in den ETFs angelegte Geld nicht automatisch ausgezahlt wird:
Für eine Auszahlung müssen die ETFs zunächst verkauft werden, wobei auf mögliche Kursgewinne die Kapitalertragsteuer anfällt.
So sollten Anleger sowohl die steuerlichen Aspekte als auch mögliche Gebühren im Blick behalten, bevor sie ihren ETF-Sparplan kündigen.
Redaktion finanzen.net
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