Zwangsgeld droht: So wichtig ist ein Nachlassverzeichnis

22.12.2025 03:12:11

Wer als Erbe ein Nachlassverzeichnis zu spät oder gar nicht erstellt, riskiert ernsthafte Konsequenzen. Gerichte können mit Zwangsgeld reagieren und das ist kein Einzelfall. Warum das Verzeichnis so entscheidend ist und worauf es im Ernstfall ankommt.

Pflicht zur Transparenz

Pflichtteilsberechtigte haben Anspruch darauf zu erfahren, was zur Erbmasse gehört - und was nicht. Laut § 2314 BGB sind Erben verpflichtet, ein vollständiges Nachlassverzeichnis zu erstellen. Das umfasst nicht nur das vorhandene Vermögen, sondern auch Schulden, Schenkungen und sonstige Vermögensverschiebungen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass ein unvollständiges oder verspätetes Verzeichnis den Rechtsanspruch der Pflichtteilsberechtigten verletzt.

Wenn aus einer Pflicht eine Last wird

In der Theorie scheint ein Nachlassverzeichnis zunächst wie eine bürokratische Formalie. Doch die Praxis zeigt: Wer die Anforderungen unterschätzt oder zu spät reagiert, kann von den Gerichten zur Kasse gebeten werden. Wie ein Beitrag der Deutsche Presse-Agentur berichtet, kann bei verspäteter Vorlage sogar ein Zwangsgeld verhängt werden, welches bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Wer nicht liefert, zahlt

Die Zwangsmittel, die Gerichte anwenden können, sind streng. Dazu gehören Zwangsgelder, Zwangshaft oder im äußersten Fall auch die Androhung von Ordnungshaft, wenn die Auskunftspflicht bewusst missachtet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verstoß aus Unwissenheit oder aus strategischen Gründen erfolgt.

Die Sache mit der Form

Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Art der Erstellung. Ein Nachlassverzeichnis kann nicht einfach aus einer Excel-Liste bestehen. Es muss systematisch, vollständig und wahrheitsgemäß angelegt sein. In vielen Fällen wird sogar ein notarielles Nachlassverzeichnis verlangt. Dieses schafft zusätzliches Vertrauen und verhindert spätere Streitigkeiten. Deutsches-erbenzentrum.de weist darauf hin, dass auch Kontobewegungen der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden müssen - ein Aspekt, den viele Erben zunächst nicht bedenken.

Redaktion finanzen.net

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