Zweckgemeinschaft: In platonischer Lebensgemeinschaft Kosten teilen - Das ist die Lavendelehe

27.05.2025 23:23:00

Steigende Lebenshaltungskosten und der Wandel traditioneller Beziehungsformen führen dazu, dass sich immer mehr Menschen für alternative Wohn- und Lebensmodelle entscheiden. Eine davon ist die sogenannte Lavendelehe.

Dabei handelt es sich um eine platonische Lebensgemeinschaft, bei der wirtschaftliche und emotionale Unterstützung im Vordergrund stehen, nicht jedoch romantische Bindung. Das Konzept erfreut sich wachsender Beliebtheit, stellt jedoch auch einige rechtliche und steuerliche Herausforderungen.

Lavendelehe: Freundschaft als Fundament des Zusammenlebens

Die Lavendelehe beschreibt eine Lebensgemeinschaft zweier Menschen, die auf tiefer Freundschaft basiert, jedoch ohne romantische oder sexuelle Beziehung geführt wird. Ursprünglich war der Begriff im frühen 20. Jahrhundert ein Deckmantel für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, die gesellschaftlich nicht akzeptiert waren. Heute bezeichnet er bewusst gewählte Lebensformen jenseits der klassischen Ehe oder Liebesbeziehung.

Zunehmend schließen Menschen sogenannte Zweckgemeinschaften, bei denen nicht das romantische Ideal, sondern pragmatische Überlegungen im Vordergrund stehen. Oft leben langjährige Freunde gemeinsam in einer Wohnung oder einem Haus, unterstützen sich gegenseitig im Alltag und tragen gemeinsam Verantwortung, etwa im Krankheitsfall oder bei organisatorischen Aufgaben im Haushalt. In dieser Form des Zusammenlebens verbinden sich emotionale Stabilität und wirtschaftliche Effizienz.

Wirtschaftliche Vorteile ohne steuerliche Gleichstellung

Die Lavendelehe bietet zahlreiche wirtschaftliche Vorteile. So können etwa Wohnkosten, Haushaltsausgaben oder Mobilitätskosten gemeinsam getragen werden, was besonders in urbanen Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt relevant ist. Dennoch gibt es entscheidende Unterschiede zur klassischen Ehe: Vor dem Gesetz gelten Personen in einer Lavendelehe als Einzelpersonen. Eine steuerliche Gleichstellung, etwa durch das Ehegattensplitting, existiert nicht.

Laut dem Verbraucherportal SpardaWelt.de erfolgt bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften stets eine getrennte steuerliche Veranlagung. Auch in erbrechtlichen Fragen gelten strenge Regelungen: Ohne ein Testament besteht kein gegenseitiges Erbrecht. Dies bedeutet, dass selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben der überlebende Partner leer ausgehen kann, wenn keine testamentarischen Vorkehrungen getroffen wurden.

Sozialrechtliche Herausforderungen und staatliche Anrechnung

Auch im Sozialrecht kann eine Lavendelehe zu Einschränkungen führen. Trotz fehlender Heirat kann die Lebensgemeinschaft als sogenannte "verfestigte Partnerschaft" bewertet werden. Dies kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe haben.
Rechtsanwalt.com erläutert, dass bereits das gemeinsame Wohnen und ein gemeinsamer Alltag ausreichen können, um von einer Einstandsgemeinschaft im Sinne des Sozialrechts auszugehen. In solchen Fällen wird das Einkommen des Partners bei der Berechnung von Leistungen berücksichtigt, was zu Kürzungen führen kann.

Vertragliche Absicherung für den Ernstfall

Da die Lavendelehe keine rechtlich definierte Institution ist, empfiehlt sich eine vertragliche Absicherung. Ein Partnerschaftsvertrag kann festlegen, wie Kosten aufgeteilt werden, wem gemeinsam angeschaffte Gegenstände gehören und wie im Fall einer Trennung zu verfahren ist. Auch eine Vorsorgevollmacht kann sinnvoll sein, um im Krankheitsfall Entscheidungen für die andere Person treffen zu können.

Wird keine vertragliche Regelung getroffen, besteht die Gefahr rechtlicher Unsicherheiten, etwa bei Trennung, Umzug oder Tod. Besonders im Erbfall kann das Fehlen eines Testaments dazu führen, dass nahe Angehörige der verstorbenen Person sämtliche Ansprüche erhalten, obwohl die Lavendelehe-Partnerin oder der Lavendelehe-Partner über Jahre hinweg Verantwortung übernommen haben.

Redaktion finanzen.net

Bildquelle: REDPIXEL.PL / shutterstock.com, Shutterstock / fizkes

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